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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Obertyn - Objekt.

Obertyn, Marktflecken in Galizien, Bezirkshauptmannschaft Horodenka, ehemals befestigter Ort, hat ein Bezirksgericht, Branntweinbrennerei, besuchte Viehmärkte und (1880) 5026 Einw.

Oberursel, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Wiesbaden, Obertaunuskreis, an der Ursel und der Linie Homburg-Frankfurt a. M. der Preußischen Staatsbahn, hat eine evangelische und 3 kath. Kirchen, eine Realschule, bedeutende Baumwollspinnerei, Papier- und Papierhülsen-, Kunstwoll-, Filz-, Maschinen-, Schuh- und Stockfabrikation, ein Kupferwalzwerk, Mehl-, Schneide-, Loh- und Walkmühlen, bedeutende Obstbaumzucht und (1885) 4158 meist kath. Einwohner.

Oberverwaltungsgericht, s. Verwaltung.

Oberviechtach, Flecken im bayr. Regierungsbezirk Oberpfalz, Bezirksamt Neunburg vorm Wald, an der Murach, hat ein Amtsgericht und (1885) 1312 kath. Einwohner. Nahebei die Burg "Haus Murach".

Obervienne, Departement, s. Vienne.

Obervormundschaft, die staatliche Oberaufsicht über das gesamte Vormundschaftswesen (s. Vormundschaft); auch die damit für einen bestimmten Bezirk betraute Behörde. Diese ist regelmäßig das Gericht des Wohnorts des Mündels, indem die O. einen Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit bildet, welch letztere in Deutschland in der Regel den Amtsgerichten (Einzelrichtern) übertragen ist. Zu den Befugnissen und Obliegenheiten der O. gehören namentlich die Bestellung der Vormünder, die Genehmigung wichtigerer Verwaltungsgeschäfte derselben, z. B. der Veräußerung von Grundstücken, die Absetzung eines unfähigen oder unredlichen Vormunds, die Prüfung der jährlichen Vormundschaftsrechnungen, die Dechargierung des Vormunds bei der Schlußrechnung und die Aufsicht über die Verwaltung des Mündelvermögens und über die Fürsorge für die Person des Mündels überhaupt. Nach französischem Recht konkurriert dabei der Familienrat (s. d.). Zuweilen sind besondere Behörden (Pupillenräte, Pupillenkollegien, Waisengerichte, Oberpflegämter, Oberwaisenämter) mit der O. oder doch mit der Aufsicht über die erstinstanzlichen Obervormundschaftsbehörden betraut worden. In Württemberg und Baden sind die Gemeindebehörden mit obervormundschaftlichen Funktionen betraut. Die preußische Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875 hat zwar die O. den Gerichten belassen, aber die Mitwirkung der Gemeinde bei der Vormundschaft neu zu beleben, gesucht, namentlich insofern es sich um die persönliche Fürsorge für das Mündel handelt. Für jedes Vormundschaftsgericht sind hiernach Waisenräte zu bestellen, die aus einem oder mehreren Gemeindegliedern bestehen und ihren Wirkungskreis auf eine Gemeinde, einen Teil des Gemeindebezirks oder auf mehrere Nachbargemeinden zusammen erstrecken sollen (s. Waisenrat).

Oberwaisenämter, s. Obervormundschaft.

Oberweißbach, Flecken im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, Landratsamt Königsee, auf dem Thüringer Wald, 754 m ü. M., hat eine evang. Kirche, ein Amtsgericht, Porzellanmalerei, Perlen- und Thermometerfabrikation, Glasbläserei und (1885) 1838 Einwohner. Über dem Orte der Kirchberg mit dem Fröbelturm, von dem Thüringer Wald-Verein als Denkmal für den hier gebornen Pädagogen Fr. Fröbel errichtet.

Oberwesel, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Koblenz, Kreis St. Goar, am linken Rheinufer und der Linie Kalscheuren-Bingerbrück der Preußischen Staatsbahn, von teilweise in Trümmern liegenden ehemaligen Befestigungen umgeben, in welchen der sogen. Ochsenturm und der restaurierte Rote Turm besonders bemerkenswert sind, hat 2 kath. Kirchen (darunter die 1312 erbaute gotische Stiftskirche mit schönem Turm), eine neue Synagoge, Weinbau, Salmfischerei, Schiffahrt, Dachschieferbrüche und (1885) 2545 meist kath. Einwohner. Oberhalb der Stadt, auf hohem Berg, die Ruinen des 1689 von den Franzosen zerstörten Schlosses Schönberg. O. war ehemals freie Reichsstadt, kam aber durch Kaiser Heinrich VII. an das Erzstift Trier. Vgl. Vuy, Geschichte des Trechirgaues und von O. (Leipz. 1884).

Oberwiesenthal, Stadt in der sächs. Kreishauptmannschaft Zwickau, Amtshauptmannschaft Annaberg, an der die Grenze gegen Böhmen bildenden Pöhla und am Südostabhang des Fichtelbergs, die höchst gelegene Stadt Sachsens, 920 m ü. M., hat eine gotische Kirche, eine Klöppelschule, ein Amtsgericht, Spitzenklöppelei, Posamenten-, Steinnußknopf-, Saiten-, Nadel- und Zigarrenfabrikation und (1885) 1894 meist evang. Einwohner. Damit zusammen hängen außer Böhmisch-Wiesenthal noch in Sachsen die Stadt Unterwiesenthal mit Eisengießerei, Saitenfabrikation und 811 Einw. und das Dorf Hammerunterwiesenthal mit einem Eisenhammer, Kalkbrennerei, Papierfabrikation und 867 Einw.

Oberyssel, fälschlich für Overyssel (s. d.).

Oberzell, ehemaliges Kloster im bayr. Regierungsbezirk Unterfranken, bei Zell a. M., 2 km unterhalb Würzburg; seit 1817 Sitz der berühmten Schnellpressenbauanstalt von König u. Bauer.

Obesĭtas (lat.), Fettleibigkeit, s. Fettsucht.

Obidos, Stadt in der brasil. Provinz Pará, auf steilem Uferrand des Amazonenstroms, der hier die Enge von Pauxis bildet, hat regen Verkehr, ein verfallenes Fort und 3000 Einw.

Obiit (lat.), auf Grabschriften: "ist gestorben".

Obischer Meerbusen, s. Ob.

Öbisfelde, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Magdeburg, Kreis Gardelegen, an der Aller und unweit des Drömling, Knotenpunkt der Linien Berlin-Lehrte, Magdeburg-Ö. und Ö.-Salzwedel der Preußischen Staatsbahn, 65 m ü. M., hat eine evang. Kirche (aus dem 13. Jahrh.) mit schräg stehendem Turm, ein Amtsgericht, eine Oberförsterei, Branntweinbrennerei und mit der im Drömling liegenden Kolonie Buchhorst (1885) 2041 fast nur evang. Einwohner. Dabei das Rittergut Ö. des Großherzogs von Hessen mit alter, jetzt restaurierter Burg.

Obit (lat. obitus), in der kathol. Kirche der feierliche Leichendienst vor dem Leichnam im Gotteshaus; auch das jährlich am Sterbetag einer um die Kirche verdienten Person gefeierte Totenamt.

Obĭter (lat.), beiläufig, obenhin.

Obituarium (mittellat.), Verzeichnis der Gestorbenen, Seelenmeßbuch.

Obj, Fluß, s. Ob.

Objékt (lat. objectum), Gegenstand; in der Logik das Ding, welches einer Vorstellung zu Grunde liegt, der Gegenstand einer Vorstellung; daher objektiv, das, was sich auf ein O. bezieht, was demselben angehört oder gemäß ist, im Gegensatz zum Subjekt, als dem Vorstellenden, und subjektiv, was dem Subjekt angehört. Einen Gegenstand objektiv betrachten heißt daher: ihn an sich, nach seiner Natur und Beschaffenheit betrachten, ihn subjektiv betrachten dagegen: sein Verhältnis zu uns, oder wie er sich in unsrer Auffassung gestaltet, erkennen und darstellen. Eine objektive Erkenntnis oder Darstellung ist der wahren Beschaffenheit des Gegenstandes ge-^[folgende Seite]