Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

1043

Persona grata - Personenname

schaftsverhältnisse von Menschen über Menschen (Leibeigenschaft, Hörigkeit) bestehen nicht mehr. Nach manchen Rechten sind die sog. Religiosen (s. d.) nicht oder doch nur beschränkt rechtsfähig; diese Auffassung wird von der Rechtsphilosophie bekämpft und nur noch vereinzelt vertreten. Der bürgerliche Tod, welcher einer lebenden P. die Rechtsfähigkeit entzog, ist in Deutschland nicht mehr in Geltung (s. Bürgerlicher Tod). Mit P. bezeichnet man dann auch das berechtigte und verpflichtete Subjekt, den Träger der diesem Subjekt zustehenden Rechte und der ihm obliegenden Pflichten. In diesem Sinne überträgt einerseits die Rechtswissenschaft den Begriff der P. auf Personengesamtheiten, Korporationen u. s. w., auf Anstalten und Stiftungen, beides unter dem Namen Juristische Person (s. d.). Insoweit sodann der einzelne Mensch in verschiedenen voneinander unabhängigen Rechtskreisen stehen und so nach verschiedenen Richtungen selbst oder durch Organe handeln und wirken kann (z. B. der König als Staatsoberhaupt, als Familienoberhaupt und als Privatperson; die Einzelperson für sich und als Mitglied einer Handelsgesellschaft oder Genossenschaft; als Privatmann oder als öffentlicher Beamter u. s. w.), spricht man andererseits in diesem Sinne davon, daß der einzelne Mensch verschiedene Rechtspersönlichkeiten darstellt (plures personas sustinet). Daraus ergiebt sich dann wieder die Identität der P. des Königs u. s. w. mit seinem Nachfolger, den er durch seine Handlungen berechtigt und verpflichtet. - Vgl. Stobbe, Handbuch des deutschen Privatrechts, Bd. 1 (3. Aufl., Berl. 1893), §. 36; Roth, System des deutschen Privatrechts, Bd. 1 (Tüb. 1880), §§. 59 fg.; Becker in der "Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht", IV (Erlangen 1861), S. 499; Windscheid, Lehrbuch des Pandektenrechts (7. Aufl., 3 Bde, Frankf. a. M. 1891), Bd. 1, §. 49, Anm. 3, 5, §. 50.

Persōna grata (gratissĭma, lat.), in (hoher) Gunst stehende Person.

Persona incerta, s. Incerta persona.

Personāl (lat.), persönlich (häufig als Bestimmungswert in Zusammensetzungen); als Substantivum: eine Gesamtheit von Personen, die zu gemeinsamer Thätigkeit in einem Berufs- oder Wirkungskreise verbunden sind; Personalien, Persönlichkeiten, kurzer Bericht von dem Lebensgange, den Lebensumständen einer Person.

Personālarrest, s. Schuldhaft.

Personālendungen, in der Sprachwissenschaft die Endungen der Verbalformen, durch die angezeigt ist, welches von den Pronomina ich, du, er, wir, ihr, sie das Subjekt der durch die Form ausgedrückten Handlung ist, z. B. in "lieb-st" das Pronomen du. In ältern indogerman. Sprachen kommt durch die P. zugleich der Unterschied des Aktivs und des Mediums oder Passivs zum Ausdruck, z. B. lat. ama-t "liebt", ama-tur "wird geliebt". Die P. waren zum großen Teil ursprünglich selbständige Personalpronomina, die mit dem vorausgehenden Verbalwort zu einer Einheit verschmolzen. Z. B. war das -mi, -m vom griech. ei-mí, lat. su-m "bin" wahrscheinlich mit dem in mi-r, mi-ch, lat. me, grch. me steckenden Stamm me- "ich" identisch.

Personalität (neulat.), Persönlichkeit; Personalitäten, Hinweise auf die Lebensumstände u. s. w. einer Person.

Personālkredit, s. Kredit.

Personālprincip, s. Ausland.

Personālstatuten (Statuta personalia), s. Örtliche Kollision der Gesetze.

Personālsteuern, diejenigen Steuern, die nicht wie die Real- oder Ertragssteuern (s. d.) gewisse Ertragsquellen oder wie die indirekten Steuern gewisse Verbrauchsgegenstände oder Verkehrsakte treffen, sondern unmittelbar nach den persönlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen, besonders nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen werden, so die Kopfsteuer (s. d.), die Klassensteuer (s. d.) und die Einkommensteuer (s. d.).

Personālunion, s. Union (politisch) und Bundesstaat.

Persōna turpis (lat.), eine nicht ehrenhafte Person. Nach Gemeinem Rechte und nach einzelnen deutschen Gesetzen haben Geschwister, welche von demselben Vater erzeugt sind wie der Erblasser, gegenüber der als Erben eingesetzten P. t. einen Anspruch auf den Pflichtteil (s. d.).

Personenhehlerei, s. Hehlerei.

Personenkilometer, s. Eisenbahnstatistik.

Personenkonten, s. Hauptbuch.

Personenname. Von jeher hat die Etymologie dieser Namen die Neugier gereizt, aber erst durch die Fortschritte der Sprachwissenschaft sind richtige und bleibende Resultate in der Namenkunde erzielt worden. Die Indogermanen, mit Ausnahme der Italiker, zeigen in der Bildung der P. eine so genaue Übereinstimmung, daß ihr Namensbildungsprincip notwendig aus der Zeit der Urgemeinschaft ererbt sein muß. Danach wurden die Namen aus zwei Worten (Wortstämmen) beliebiger Bedeutung zusammengesetzt, z. B. grch. Στρατό-νικος, Strato-nikos (στρατός, stratos "Heer", νίκη, nike "Sieg"), deutsch Wolf-gang, Fride-rike, altgallisch Dēvo-gnāta (dēvos "Gott", gnāta "Tochter"), serb. Brato-ljub (brat "Bruder", ljub "lieb"), altind. Dēva-dattas (dēvas "Gott", dattas "geschenkt"). Die Länge dieser Namen veranlaßte aber vielfach Kürzungen, die man dann als Kosenamen bezeichnet. Die gewöhnlichste Art der Kürzung bestand darin, daß nur entweder das erste oder das zweite Glied der Zusammensetzung gesprochen wurde, wie z. B. Ζεῦξις (Zeuxis), der Name des berühmten Malers, eine Abkürzung von Ζεύξ-ιππος, Zeux-ippos (ἵππος, hippos "Pferd") war; ebenso z. B. unser Wolf = Wolf-gang, Wolf-hard, Arn-ulf u. s. w., altgallisch Toutus = Touto-bocio altind. Dēvas und Dattas = Dēva-dattas u. s. w. An diese Kurznamen, wie sie auch genannt werden, hängte man oft noch Diminutivendungen, z. B. grch. Θρασύ-λο-ς (Thrasylos), got. Wulfi-la ("Wölflein"), altind. Datti-la-s. Eine bei den Griechen und Germanen nachweisbare Sitte war, daß in den Kindesnamen eins der Glieder der Zusammensetzung herübergenommen wurde, die den Vater- oder Mutternamen bildete, z. B. Δινο-κράτης (Dino-krates), Sohn des Δινο-κλῆς (Dino-klēs), Ἀνδρό-νικος (Andro-nikos), Sohn des Νικο-κλῆϛ (Niko-klēs), althochdeutsch Wald-bert und Wolf-bert, Söhne des Hram-bert, Wine-gaudus, Sohn der Wine-burgis. Hieraus wird die Thatsache verständlich, daß man oft Worte der verschiedenartigsten Bedeutung zu einem Namen zusammenstellte, z. B. Ἱππό-λας, Hippo-las (ἵπποϛ, hippos "Pferd", λαός, laos "Volk"), althochdeutsch Wolf-tag ("Wolf", "Tag"), Fridu-gundis ("Friede", "Kampf").

Bei den Griechen gab es keine eigentlichen Familiennamen. Doch war es Sitte, die Abstam-^[folgende Seite]