197
Play – Plebs
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Plautus'
Anschauungen, mit einem nie versiegenden Witze, mit einem raschen, spannenden Dialog entrollt der Dichter vor seinen Zuschauern ein Bild des heitersten
Lebens, das freilich vom Standpunkte des niedrigen röm. Publikums, dessen Lachlust es zu reizen bestimmt ist, beurteilt werden muß, nicht vom Standpunkt
des modernen ästhetischen Gefühls, das durch Derbheiten und Obscönitäten beleidigt wird.
Die ältern Ausgaben sind jetzt veraltet durch die epochemachende Leistung Ritschls (s. d.), von dessen
Ausgabe (Bonn 1848–52; Elberfeld 1853–54) 3 Bände erschienen sind. Ein Vorläufer derselben waren dessen
«Parerga Plautina», Bd. 1 (Lpz. 1845); die gleichzeitig und später verfaßten Aufsätze und Abhandlungen sind im zweiten
und dritten nach Ritschls Tode zusammengestellten Bande der «Opuscula» (ebd. 1868–77) vereinigt; auch wurde,
nachdem Ritschl selbst noch eine neue Ausgabe des «Trinummus» (ebd. 1871; 3. Aufl., von Scholl, 1884) besorgt hatte,
die Fortsetzung und Neubearbeitung der Plautus-Ausgabe von Löwe, Götz und Scholl übernommen und zu Ende geführt (4 Bde., ebd. 1878–94). Eine
Textausgabe von 10 Stücken besorgte Fleckeisen (2 Bde., Lpz. 1872–74); eine Gesamtausgabe des Textes, besorgt von Götz und Scholl, erscheint seit 1893
(Leipzig), eine kritisch-exegetische (mit lat. Kommentar) lieferte Ussing (5 Bde., Kopenh. 1875–87). Ausgaben einzelner Stücke mit deutschen Anmerkungen
lieferten Brix, Lorenz, Wagner, Ribbeck, Sonnenschein u.a. Charakteristiken des P. gaben Lessing in der «Abhandlung von dem Leben und den Werken des P.»
und ein Ungenannter im 2. Bande von Ritschls «Opuscula». Deutsche Übersetzungen lieferten Köpke (2 Bde., Berl. 1809–20),Rapp (17 Bdchn., Stuttg. 1838–52),
Binder (4 Bde., ebd. 1862 fg.), Donner (3 Bde., Lpz. 1864–65). – Vgl. Weise, Die Komödien des P., kritisch nach Inhalt und Form beleuchtet (Quedlinb. 1866);
Langen, Plautinische Studien (Berl. 1886); Reinhardstötter, Spätere Bearbeitungen Plautinischer Lustspiele (Lpz. 1886).
Play (engl., spr. pleh), Spiel, Schauspiel;
Player (spr. pleer), Spieler, Schauspieler.
Playfair (spr. pléhfähr), Lyon, engl. Chemiker und Politiker, geb. 21. Mai 1819 zu Meerut in Bengalen,
studierte an der Universität St. Andrews, in Glasgow und Gießen. 1843 war er mit technischen Unternehmungen in Manchester beschäftigt und wurde bald
darauf Professor der Chemie in der Royal Institution, später Professor der Chemie an dem Londoner Museum der
praktischen Geologie. In diese Zeit fallen seine Untersuchungen «On the gases evolved during the formation of coals»
und sein «Report on the coals suited to the steam navy» (Lond. 1846). Einen hervorragenden Anteil nahm P. an der
internationalen Ausstellung von 1851, und gab 1852 einen «Report on industrial instruction on the Continent» und
«Lectures on the results of the Great Exhibition» heraus. 1853 wurde er zum Sekretär des neu errichteten Departements
für Wissenschaft und Kunst ernannt, 1856 Generalinspektor der Museen und technischen Schulen, 1857 Präsident der Chemischen Gesellschaft in London,
1858 Professor der Chemie an der Universität Edinburgh. An der internationalen Ausstellung von 1862 nahm P. in derselben einflußreichen Weise teil, wie an
der von 1851. Bei den Neuwahlen von 1868 wählten die Universitäten Edinburgh und St. Andrews P. ins Parlament. ↔ Im Nov. 1873 ernannte
Gladstone ihn zum Generalpostmeister, eine Stelle, die er indes schon Febr. 1874 bei dem Falle des Ministeriums Gladstone wieder verlor. Nach der Bildung
des zweiten Ministeriums Gladstone im April 1880 wurde P. zum Vorsitzenden der Komitees und Deputy-Speaker des Unterhauses gewählt, legte aber 1883
diese Stellung nieder. 1886 war P. kurze Zeit Minister für das Volksschulwesen und wurde 1892 als Lord P. of Saint Andrews zum Pair erhoben. Von ihm
erschienen noch die Vorlesungen und Reden «Science in its relations to labour» (1853),
«On the food of man in relation to his useful work» (1865),
«On primary and technical education» (1870),
«On teaching university and examination boards» (1872),
«The progress of sanitary reform» (1874), «Subjects of social warfare» (1889),
«On the wages and hours of labour» (1891).
P. L. C., Abkürzung für Poeta laureatus caesareus (lat.,
d.h. kaiserl. gekrönter Dichter, s. Gekrönter Dichter).
Pleasure-ground (engl., spr. plesch'r graund), s.
Blumenpark.
Plebānus (mittellat., «Leutpriester»), im Mittelalter häufige, jetzt seltene
Bezeichnung für Pfarrer.
Plebiscīt (lat.), bei den alten Römern ein von der Plebs in den Tributkomitien gefaßter Beschluß, welcher eine
dem eigentlichen vom röm. Volke (populus) erlassenen Gesetze ähnliche Autorität erhielt. -– Napoleon I. ahmte die
Einrichtung nach, indem er die gesamte Menge der franz. Bürger in örtlichen Versammlungen abstimmen ließ, ebenso Napoleon III. (s.
Frankreich, Bd. 7, S. 96b, 106b, 107a, 111b). – In der
Schweiz ist eine ähnliche Einrichtung unter dem Namen des Referendum (s.d.) in Kraft. – Ebenso
hat man in Italien mehrfach vom P. Gebrauch gemacht, so ließ insbesondere Victor Emanuel seine Eroberungen,
zuletzt in Rom, durch Volksbeschlüsse bestätigen. – In Deutschland sind P. nicht veranstaltet worden und die preuß.
Regierung hat sich amtlich wiederholt gegen solche ausgesprochen. Nur in Art. V des Prager Friedens war ein P. der nordschlesw. Bevölkerung in Aussicht
genommen; dasselbe wurde jedoch nicht veranstaltet und 1879 wurde durch die neuen Abmachungen mit Österreich jener Artikel aufgehoben. – Über die
Entwicklung des Plebiscitgedankens und dessen Verhältnis zur Option vgl. Stoerk, Option und P. (Lpz. 1879).
Plebs, Plebejer, im alten Rom ein Teil der Bevölkerung, über dessen ursprüngliche
Zusammensetzung man streitet. Nach der im ganzen herrschenden Auffassung B. G. Niebuhrs ist die P. die freie, nichtadlige, grundbesitzende Bevölkerung, die
aus den Freien der unterworfenen Latinerstädte hervorgegangen ist, nach Th. Mommsen ist sie anfangs identisch mit der Klientel (s. d.).
Am besten wird man wohl die P. als die Gesamtbürgerschaft außer dem patricischen Adel auffassen. Die Plebejer standen civilrechtlich der herrschenden
Klasse der Patricier (s. d.) gleich, wurden auch nach der Servius Tullius zugeschriebenen Reform ordnungsmäßig der Gesamtbürgerschaft
eingegliedert und zur Besteuerung, zum Kriegsdienst, zur Abstimmung herangezogen, dagegen blieb ihnen das Connubium mit den Patriciern und das Recht
auf höhere Staatsämter (honores) in den ersten Zeiten des Freistaates noch versagt. Nur der auch bei ihnen
vorhandene Adel
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 198.