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3% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0570, von Konkurs bis Konkursgericht Öffnen
die Anmeldefrist sowie den allgemeinen Prüfungstermin. (S. Prüfungsverfahren.) Die beiden Termine können auch verbunden werden. Die Formel des Eröffnungsbeschlusses, der offene Arrest, die Anmeldefrist und die beiden Termine hat der Gerichtsschreiber sofort
3% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1054, von Zwangsversteigerung bis Zwangsvollstreckung Öffnen
im Konkursverfahren festgestellt und vom Gemeinschuldner nicht ausdrücklich bestritten worden sind, die Zwangsvollstreckung statt. (S. Konkursverfahren und Prüfungsverfahren.) Diese Zwangsvollstreckung richtet sich auch gegen dritte Personen, welche in dem Z
2% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0674, von Entlassungsschein bis Entlebuch Öffnen
1866 der Norddeutsche Bund, seit 1871 das Deutsche Reich wegen der militärischen Berechtigungen mitbeteiligt war, auf Anlaß des Reichskanzlers 1872 auf einer Konferenz zu Dresden gewisse dem preußischen Prüfungsverfahren entlehnte Grundzüge
2% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0654, von Anluven bis Anmut Öffnen
Aufgebote erfolgen, z. B. von Fundsachen, von als verloren aufgebotenen Inhaberpapieren, von Erbschaften, zu denen die nächsten Erben nicht bekannt sind, im Konkurse (s. Prüfungsverfahren), im Subhastationsverfahren.In andern Fällen bedarf es der A. um
2% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0097, von Aufnahmestellung bis Aufrechnung Öffnen
im Prüfungsverfahren (s. d.) Widerspruch erhoben wird, kann jedoch der Konkursgläubiger den Rechtsstreit aufnehmen und in dieser Weise eine Feststellung seiner Forderung erwirken (§§. 132, Abs. 2 und 134, Abs. 2). Rechtsstreitigkeiten, welche nicht das zur
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0184, von Entschälen bis Entstehungszustand Öffnen
) oder hinsichtlich der Zulassung einer angemeldeten Forderung (s. Prüfungsverfahren) entstehen, nicht vom Konkursgericht zu entscheiden, sondern im Wege des ordentlichen Prozesses zu erledigen. Das Konkursgericht hat deshalb niemals ein Urteil, sondern nur
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0709, von Feston bis Festtage Öffnen
er- heblichen Thatsachen von dem Nichter als wahr an- genommen werden. - F. der Konkursforde- rung cn, s. Prüfungsverfahren. Feststellungsklage. Nach der Deutschen Civil- prozeßordn. S. 231 kann auf Feststellung des Be- stehens
2% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0757, von Gemeinschaft des Vermögens bis Gemeinschuldner Öffnen
ist. In dem Prüfungsverfahren ls. d.) hat sich der G. über die angemeldeten Forde- rungen zu erklären. Doch wird durch seinen Wider- spruch die Zulassung der von dem Verwalter und den übrigen Konkursgläubigern anerkannten Forde- rungen nicht verhindert
2% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0572, Konkursverwalter Öffnen
, nach Maßgabe des Bedürfnisses stattfindenden Prüfungsterminen. Die Entscheidung über bestrittene Forderungen und Vorrechte (s. d.) ist in besondern Prozessen herbeizuführen. (S. Prüfungsverfahren.) Den Konkursgläubigern ist, obgleich der Verwalter
2% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0573, von Konkussion bis Konnossement Öffnen
der Konkursordnung), diesem von der beabsichtigten Maßregel Mitteilung zu machen. Die Gültigkeit der von dem K. vorgenommenen Rechtshandlungen wird jedoch durch diese Vorschriften nicht beeinträchtigt. Im Prüfungsverfahren (s. d.) steht dem K. ein
2% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0212, von Liquidationskurs bis Liquor Öffnen
Liquidationsverfahren, im gemeinrechtlichen Konkursprozeß derjenige Abschnitt des Konkursverfahrens, in welchem geprüft und festgestellt wurde, welchen Gläubigern eine Forderung zustehe und welcher Rang den einzelnen Forderungen zukomme. (S. Prüfungsverfahren
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0490, von Prüfungsanstalten bis Prüm Öffnen
Gewerbeschulen eingerichtet. PrüfungsapparatefürMaterialien,s. Ma- terialprüfungsmaschinen. Prüfungsverfahren, derjenige Teil des Kon- kursverfahrens, in welchem festgestellt wird, welche Forderungen als Konkursforderungen anzuerkennen
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0615, von Rangierkilometer bis Rangordnung der Gläubiger im Konkursverfahren Öffnen
der Deutschen Konkursordnung das Verfahren dadurch vereinfacht, daß die abgesonderte Befriedigung un- abhängig vom Konkursverfahren erfolgt, die An- sprüche der Absonderungsberechtigten sonach gar nicht im Prüfungsverfahren (s. d.) zu erörtern sind
2% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0636, von Schulchan aruch bis Schuldhaft Öffnen
die Summe der aus der Konkursmasse zu befriedigenden Kon- kursforderungen. Die Feststellung derselben ist der Zweck des Prüfungsverfahrens (s. d.). Schuldfrage, im Strafprozeß im Gegensatz zur Straffrage die Frage, ob der Angeklagte der ihm zur
2% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0580, von Tabakspfeife (Fisch) bis Taberistan Öffnen
. Prüfungsverfahren. Taberistân, auch Tabaristân, der südöstlichste Teil der pers. Provinz Masenderan, das östl. Hochland des Elburs-Gebirges, wird von vielen Flüssen bewässert und besitzt schönes Weideland, daher starke Viehzucht, ist reich bewaldet
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1057, von Zwangsvorstellungen bis Zweibrücken (Herzogtum) Öffnen
der Verteilung auf sie treffenden Anteil fordern (s. Prüfungsverfahren). Im Interesse des Gemeinschuldners gilt dies auch für dessen sonstiges Vermögen (s. Konkursmasse), für Absonderungsberechtigte (s. Abgesonderte Befriedigung) gilt es nicht
2% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0498, von Kolloquium bis Köln Öffnen
das K. nicht mehr. (S. auch Priorität und Prüfungsverfahren.) Kolloquĭum, s. Colloquium. Kolloty̆pie (grch.), soviel wie Lichtdruck (s. d.). Kolludieren (lat.), im geheimen Einverständnis miteinander handeln; davon das Substantiv Kollusion (s. d