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Ihre Suche nach Rückkaufsgeschäft
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0046,
von Pfandbücherbis Pfandrecht |
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Konversionen von P. auf einen niedrigern Zinsfuß vorgekommen. (S. Bodenkreditbanken und Hypothekengeschäfte.)
Pfandbücher, s. Eisenbahnbücher und Pfandleih- und Rückkaufsgeschäfte.
Pfänder, 1056 m hoher Vorberg des Bregenzer Waldes in den Allgäuer Alpen
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59% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Rückforderungsanspruchbis Rückrechnung |
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Pfandrechts, namentlich die Commissoria lex (s. d.), finden dann entsprechende Anwendung (s. Pfandleih- und Rückkaufsgeschäfte). Der Vertrag, durch welchen sich der Käufer das Recht zum Rückverkauf vorbehält (pactum de retro vendendo), ist analog dem
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59% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Pfandbriefbis Pfändung |
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- und Rückkaufsgeschäfte, diejenigen Geschäfte, deren Inhaber gegen Faustpfänder gewerbsmäßig Gelder ausleihen. Dabei handelt es sich regelmäßig um kurzen Kredit, indem der Darlehnssucher nur vorübergehend, um sich aus einer Notlage zu befreien, den Kredit
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0008,
von Rückfalltyphusbis Rücksteuer |
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von Darlehnsgeschäften getroffen. Für den gewerbsmäßigen Betrieb von Rückkaufsgeschäften bestehen mitunter besondere polizeiliche Vorschriften, deren Übertretung durch den Rückkaufshändler im Deutschen Reich mit Haft bis zu sechs Wochen oder mit Geldstrafe bis zu
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0095,
von Handelspflanzenbis Handelspolitik |
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Rückkaufsgeschäfte, Hausierwesen etc.), teils denen einer gleichmäßigen Besteuerung (Bestimmungen über Wanderhandel, Warenauktionen etc.), teils auch denen einer allgemeinen, dem Interesse des Handels selbst dienenden Ordnung (Meß-, Markt-, Börsenordnung etc
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0758,
von Wucherblumebis Wüerst |
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wird gewerbs- und gewohnheitsmäßiger W. Anschließend hieran wurden einzelne Bestimmungen über das Pfandleih- und Rückkaufsgeschäft erlassen. Vgl. Turgot, Mémoire sur les prêts d'argent (1741); Bentham, Defence of usury (1787); Braun und Wirth
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0891,
von Haushundbis Hausiersteuer |
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Genehmigung vorzulegen. Ferner ist vom
Wanderbetrieb ausgeschlossen die Ausübung der
Heilkunde durch Nichtapprobierte, die Vermittelung
von Darlehns- und Rückkaufsgeschäften, das Auf-
fuchen von Bestellungen auf Lotterielofe und andere
Wertpapiere
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0417,
von Vorschlagbis Vorsehung |
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.) oder Pfandleih- und Rückkaufsgeschäft (s. d.). Im engern Sinne, namentlich im Handelsverkehr, ist V. eine im voraus geleistete Zahlung, wie der V., welchen der Kommissionär auf das von ihm abzuschließende Geschäft seinem Auftraggeber giebt, der V
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0990,
von Zinsenversicherungbis Zinseszins |
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. von 1861, Art. 287: 6, von 1897: 5 Proz. Auch das preuß. Gesetz vom 17. März 1881 hat für Pfandleih- und Rückkaufsgeschäfte (s. d.) den Maximalzinsfuß bestimmt.
Die Zinsschuld hängt insoweit von der Hauptschuld ab, als nach deren Tilgung Z. nicht weiter
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Pfandscheinbis Pfarrer |
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der Verpfändung bei Leihhäusern, Versatzämtern, Pfandleihern (s. Lombard, Lombardgeschäft und Pfandleih- und Rückkaufsgeschäfte).
Pfändung, die Ergreifung fremder Sachen in der Absicht, sich dadurch sein Eigentum, seinen Besitzstand oder andere Gerechtsame
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Lombardenbis Lombardisch-Venetianisches Königreich |
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zur Anwendung. Der Lombardzinsfuß ist regelmäßig ½ bis 1 Proz. höher als der jeweilige Diskontsatz. Mit dem L. verwandt ist das Reportgeschäft (s. Deport). Von dem L. zu unterscheiden sind die gewöhnlichen Pfandleih- und Rückkaufsgeschäfte (s. d
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Wucherblumebis Wühlmaus |
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die Bauernvereine haben hier mit gutem Erfolge gearbeitet. (S. auch Lombard, Pfandleih- und Rückkaufsgeschäfte.) Über die Maßregeln gegen den frühern Kornwucher s. Getreidehandel und Teuerung.
Vgl. Strauber, Der Zinswucher bei den Römern (Bas. 1857
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