Schnellsuche:

Ergebnisse für Ihre Suche

Ihre Suche nach Rückkaufsgeschäft hat nach 0 Millisekunden 12 Ergebnisse geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz sortiert angezeigt.

Rang Fundstelle
100% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0046, von Pfandbücher bis Pfandrecht Öffnen
Konversionen von P. auf einen niedrigern Zinsfuß vorgekommen. (S. Bodenkreditbanken und Hypothekengeschäfte.) Pfandbücher, s. Eisenbahnbücher und Pfandleih- und Rückkaufsgeschäfte. Pfänder, 1056 m hoher Vorberg des Bregenzer Waldes in den Allgäuer Alpen
59% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 1054, von Rückforderungsanspruch bis Rückrechnung Öffnen
Pfandrechts, namentlich die Commissoria lex (s. d.), finden dann entsprechende Anwendung (s. Pfandleih- und Rückkaufsgeschäfte). Der Vertrag, durch welchen sich der Käufer das Recht zum Rückverkauf vorbehält (pactum de retro vendendo), ist analog dem
59% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0936, von Pfandbrief bis Pfändung Öffnen
- und Rückkaufsgeschäfte, diejenigen Geschäfte, deren Inhaber gegen Faustpfänder gewerbsmäßig Gelder ausleihen. Dabei handelt es sich regelmäßig um kurzen Kredit, indem der Darlehnssucher nur vorübergehend, um sich aus einer Notlage zu befreien, den Kredit
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0008, von Rückfalltyphus bis Rücksteuer Öffnen
von Darlehnsgeschäften getroffen. Für den gewerbsmäßigen Betrieb von Rückkaufsgeschäften bestehen mitunter besondere polizeiliche Vorschriften, deren Übertretung durch den Rückkaufshändler im Deutschen Reich mit Haft bis zu sechs Wochen oder mit Geldstrafe bis zu
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0095, von Handelspflanzen bis Handelspolitik Öffnen
Rückkaufsgeschäfte, Hausierwesen etc.), teils denen einer gleichmäßigen Besteuerung (Bestimmungen über Wanderhandel, Warenauktionen etc.), teils auch denen einer allgemeinen, dem Interesse des Handels selbst dienenden Ordnung (Meß-, Markt-, Börsenordnung etc
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0758, von Wucherblume bis Wüerst Öffnen
wird gewerbs- und gewohnheitsmäßiger W. Anschließend hieran wurden einzelne Bestimmungen über das Pfandleih- und Rückkaufsgeschäft erlassen. Vgl. Turgot, Mémoire sur les prêts d'argent (1741); Bentham, Defence of usury (1787); Braun und Wirth
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0891, von Haushund bis Hausiersteuer Öffnen
Genehmigung vorzulegen. Ferner ist vom Wanderbetrieb ausgeschlossen die Ausübung der Heilkunde durch Nichtapprobierte, die Vermittelung von Darlehns- und Rückkaufsgeschäften, das Auf- fuchen von Bestellungen auf Lotterielofe und andere Wertpapiere
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0417, von Vorschlag bis Vorsehung Öffnen
.) oder Pfandleih- und Rückkaufsgeschäft (s. d.). Im engern Sinne, namentlich im Handelsverkehr, ist V. eine im voraus geleistete Zahlung, wie der V., welchen der Kommissionär auf das von ihm abzuschließende Geschäft seinem Auftraggeber giebt, der V
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0990, von Zinsenversicherung bis Zinseszins Öffnen
. von 1861, Art. 287: 6, von 1897: 5 Proz. Auch das preuß. Gesetz vom 17. März 1881 hat für Pfandleih- und Rückkaufsgeschäfte (s. d.) den Maximalzinsfuß bestimmt. Die Zinsschuld hängt insoweit von der Hauptschuld ab, als nach deren Tilgung Z. nicht weiter
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0047, von Pfandschein bis Pfarrer Öffnen
der Verpfändung bei Leihhäusern, Versatzämtern, Pfandleihern (s. Lombard, Lombardgeschäft und Pfandleih- und Rückkaufsgeschäfte). Pfändung, die Ergreifung fremder Sachen in der Absicht, sich dadurch sein Eigentum, seinen Besitzstand oder andere Gerechtsame
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0274, von Lombarden bis Lombardisch-Venetianisches Königreich Öffnen
zur Anwendung. Der Lombardzinsfuß ist regelmäßig ½ bis 1 Proz. höher als der jeweilige Diskontsatz. Mit dem L. verwandt ist das Reportgeschäft (s. Deport). Von dem L. zu unterscheiden sind die gewöhnlichen Pfandleih- und Rückkaufsgeschäfte (s. d
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0851, von Wucherblume bis Wühlmaus Öffnen
die Bauernvereine haben hier mit gutem Erfolge gearbeitet. (S. auch Lombard, Pfandleih- und Rückkaufsgeschäfte.) Über die Maßregeln gegen den frühern Kornwucher s. Getreidehandel und Teuerung. Vgl. Strauber, Der Zinswucher bei den Römern (Bas. 1857