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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Rekommandieren - Rektor.

Rekommandieren (lat.), empfehlen, im Postwesen früher die übliche Bezeichnung für "Einschreiben" (s. d.); Rekommandation, Empfehlung.

Rekomparation (neulat.), Wiedererwerbung.

Rekompéns (neulat.), Belohnung, Vergütung; rekompensieren, ersetzen, entschädigen, vergelten; Rekompensation, Ersatz, Entschädigung.

Rekonstruieren (lat.), etwas nicht mehr Vorhandenes wieder konstruieren oder darstellen, neu aufbauen, neu herstellen; daher Rekonstruktion, Wiederaufbauung etc.

Rekonvaleszénz (neulat.), derjenige Zustand, welcher zwischen der eigentlichen Krankheit und der vollständigen Genesung liegt. Die Periode der R. ist ohne bestimmte Grenzen und nach verschiedenen Krankheiten von sehr verschiedener Dauer. In der R. hat sich das Wohlbefinden leidlich wiederhergestellt, aber es besteht noch eine mehr oder weniger große Schwäche und Empfindlichkeit gegen äußere Einflüsse. Am ausgeprägtesten finden sich die Erscheinungen der R. nach schweren fieberhaften Krankheiten. Das Allgemeinbefinden des Patienten (Rekonvaleszenten) ist besser, seine Stimmung ist gehoben; die tierischen Triebe erwachen; vor allem beschäftigt ihn die Sorge um Stillung des Appetits, welcher sich wieder eingestellt hat und seine Erklärung in dem erhöhten Nahrungsbedürfnis findet. Daneben zeigen sich fast immer die Erscheinungen der Blutarmut: Blässe der Haut, besonders der Lippen und des Zahnfleisches, ein gewisser Grad von Mattigkeit, Neigung zu Schwindel etc. Die Herzbewegungen sind in der Ruhe von geringerer Frequenz, werden aber durch die kleinste Anstrengung sehr gesteigert. Die Blutverteilung ist bisweilen abnorm, Blässe und Rötung des Gesichts wechseln schnell. Die Atmung ist frei, wird aber auch bei leichten Bewegungen schon vermehrt. Die Haut ist gleichmäßig warm, aber zum Schwitzen und Kaltwerden geneigt; besonders werden die Füße leicht kalt. Die Farbe der Haut ist bleich, mitunter schuppt sich die Epidermis auch ohne vorausgegangene Hautausschläge ab. Die Haare fallen aus, besonders nach Typhus, Pocken, schweren Kindbettfiebern, wachsen jedoch später wieder nach. Die Denkfähigkeit ist vermindert, die Sinne sind empfindlich; nach kurzem Lesen oder andern, auch geringen Anstrengungen tritt Kopfschmerz und leichte Anwandlung zu Ohnmachten ein. Der Schlaf ist im allgemeinen gut und reichlich jedoch durch an sich geringe Einflüsse leicht zu stören. Die Muskeln sind schwach und zittern nach geringen Anstrengungen. Die Dauer der R. richtet sich in der Regel nach der Dauer und der Schwere der vorangegangenen Krankheit; oft ist sie kurz, dagegen nach schweren, namentlich mit starker Konsumtion des Körpers verbundenen, Krankheiten, z. B. Typhus, vergehen Wochen und Monate, ehe das Individuum, auch nach Ablauf der eigentlichen Krankheit, wieder auf den frühern Stand der Ernährung, der Muskel- und Nervenkräftigkeit kommt.

Rekonvenieren (lat.), Gegenklage erheben; Rekonvent, Gegenbeklagter; Rekonvention, Gegen- oder Widerklage (s. d.).

Rekonziliation (lat.), Versöhnung; in der katholischen Kirche die Wiederaufnahme des reuigen Sünders in die Kirchengemeinschaft, später auch Absolution genannt (vgl. Entweihung).

Rekordation (lat.), Erinnerung, Andenken.

Rekreation (lat.), Erholung, Erfrischung, Ergötzung; rekreïeren, erfrischen, erquicken.

Rekredenz (lat.), einstweiliger Genuß oder Besitz eines streitigen Guts, einer Pfründe.

Rekreditiv (lat.), Abberufungsschreiben an einen Gesandten seitens seiner Regierung.

Rekrimination (lat.), Gegenbeschuldigung.

Rekrudeszénz (lat.), Wiederverschlimmerung einer Krankheit.

Rekrut (v. franz. la recrue, Nachwuchs, Ersatzmannschaft), ein neueingetretener Soldat bis zur Einreihung in die geschlossene Truppe. Der Akt der Aushebung zum Heerdienst heißt die Rekrutierung und die Art, wie dieselbe erfolgt, Rekrutierungssystem. Dasselbe ist die Grundlage der Militärverfassung eines Staats (vgl. Wehrpflicht). Rekrutieren, auch im übertragenen Sinn, ergänzen, vollzählig machen.

Rektangulär (lat.), rechtwinkelig.

Rektapapier (v. lat. recta, geradeswegs), im weitern Sinn s. v. w. Namenpapier, ein Wertpapier, das, im Gegensatz zum Inhaberpapier, auf den Namen eines bestimmten Berechtigten lautet und nur durch Umschreibung in den Büchern des Schuldners nebst schriftlichem Vermerk auf der Urkunde oder durch einfaches Girieren übertragen werden kann; im engern Sinn solche Namenpapiere, bei welchen die Übertragung überhaupt ausgeschlossen ist, wie beim Rektawechsel, oder keine rechtsverbindliche Kraft demjenigen gegenüber besitzt, welcher sie für seine Person ausgeschlossen hat, wie beim Rektaindossament (s. Wechsel und Indossieren).

Rektaszension (lat.), s. v. w. gerade Aufsteigung; s. Aufsteigung und Himmel, S. 546.

Rektifikation (lat.), Zurechtweisung, Berichtigung; in der Technik die wiederholte Destillation einer schon destillierten Flüssigkeit zur Abscheidung von Verunreinigungen (besonders in der Spiritusfabrikation); in der Mathematik die Ermittelung der Länge einer krummen Linie, welche im allgemeinen mit Hilfe der Integralrechnung erfolgt; vgl. Kreis, S. 185.

Rektifizieren (lat.), berichtigen, ins reine, in Ordnung bringen; jemand (tadelnd) zurechtweisen; wiederholt destilliert (s. Rektifikation).

Rektion (lat.), das Verhältnis, in dem ein untergeordneter (regierter) Redeteil zu dem regierenden steht.

Rektor (lat., "Leiter, Regierer"), im römischen Reich seit Konstantins d. Gr. Zeit Titel der den Präfekten oder Exarchen untergeordneten Statthalter in den einzelnen Provinzen; gegenwärtig Titel derjenigen, welche an Gelehrten-, Bürger- und sonstigen Schulen die erste Lehrerstelle bekleiden, und denen zugleich die Leitung der ganzen Anstalt übertragen ist. In der Neuzeit ist dafür an vielen Orten der moderne Name Direktor eingeführt worden. Auf Universitäten ist R. der Vorsteher, der das Prädikat Magnificus oder, wenn der Landesherr selbst R. ist, in welchem Fall sein erwählter Vertreter den Titel Prorektor hat, Magnificentissimus führt. Die Rektoren hatten früher oft Rang und Abzeichen der Fürsten nebst wichtigen Berechtigungen; davon ist jetzt nur noch ein Schatten in dem akademischen Pomp bei Universitätsfeierlichkeiten geblieben. Die Würde pflegt jährlich zu wechseln und der R. oder Prorektor aus der Gesamtheit der ordentlichen Professoren gewählt zu werden und zwar so, daß die einzelnen Fakultäten einander ablösen. In Preußen bekleiden die Rektoren der Universitäten den Rang der Räte 2. Klasse (Obersten, Regierungs-, Oberlandesgerichtspräsidenten etc.). Der Vorsteher eines Jesuitenkollegiums führt ebenfalls den Titel eines Rektors, welcher in England auch auf Geistliche Anwendung findet, die selbständig einer Gemeinde vorstehen; das Amt und der Amtsbezirk der letztern heißt Rectory.