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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0714,
von Rektumbis Relief |
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Fieber, s. v. w. Typhus recurrens.
Rekúrs (lat. Recursus, franz. Recours), s. v. w. Rückgriff, Regreß (s. d.); dann Beschwerde; rekurrieren, R. einlegen, Beschwerde führen, z. B. gegen eine prozeßleitende richterliche Verfügung. Namentlich
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0200,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß) |
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Adhäsion
Jus vocandi
Beschwerde
Recursus ab abusu, s. Rekurs
Rekurs
Protest
Abwesenheitsprotest, s. Protest
Protestation
Urtheilsvollstreckung.
Exekution
Ab executione anfangen
Auktion, s. Versteigerung
Auktionator
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2% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0837,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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= zurückfordern, Anspruch, Einspruch erheben, mit Beschlag belegen.
Rekognosziren = anerkennen, für richtig erkennen.
Rekurs = Berufung, Beschwerde, Rückanspruch.
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0946,
Unfallversicherung (Privatgesellschaften in Österreich-Ungarn, Frankreich etc.) |
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Renten abgeändert worden sind. Bei den vom Reichsversicherungsamt ressortierenden 1231 Schiedsgerichten wurden im ganzen 14,879 Berufungen anhängig gemacht und in 2354 Fällen beim Reichsversicherungsamt Rekurs ergriffen, während 10,090
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0222,
von Kassalabis Kassation (rechtlich) |
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eingelegte Rekurs hat aber für die Parteien keine Wirkung. Über den Kassationsrekurs entscheidet der
Kassationsgerichtshof , cour de cassation ; durch ihn soll die Einheit der
Rechtsprechung erhalten werden. Er spricht aber den Parteien nicht
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0040,
von Geistliche Exerzitienbis Geistliche Gerichtsbarkeit |
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seitens der kirchlichen Obern sich an den Staatsrat wenden durfte; der Begriff des Mißbrauchs (abus) war sehr ausgedehnt definiert. Das bayrische Edikt vom 26. Mai 1818 regelt den Rekurs gegen den Mißbrauch, ebenso die Staatsministerialentschließung
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0440,
von Handelsstatistik Österreichsbis Handelsverträge |
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8 Tagen der Rekurs bei dem Amte, das die Strafe verhängt hat, überreicht werden. Über diesen Rekurs entscheidet das Handelsministerium in letzter Instanz. Die Ordnungsstrafen, fließen in den Fonds zur Bestreitung der Kosten der amtlichen
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0758,
von Rektaklauselbis Relais |
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.
Rektoratsprüfung, s. Lehramtsprüfungen.
Rektoskop (lat.-grch.), s. Beleuchtungsapparate,
medizinische (Bd^2, S. 665 a).
Rektovaginalfistel, Mastdarmscheidensistel.
Rekuperation (lat.), Wiedererlangung.
Rekurrieren (lat.), Rekurs (s. d
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0065,
Italien (Rechtspflege, Finanzen, Heerwesen) |
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die Präfekten die Protokolle und Beschlüsse der Gemeinde- und Provinzialräte zu prüfen, auch liegt der Provinzialvertretung die Oberaufsicht über das Budget der Gemeinden u. dgl. ob. Gegen Entscheidungen beider ist Rekurs möglich. Der König kann die Gemeinde
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0818,
Arbeiterversicherung |
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-, Invaliden- und Altersrente entscheiden besondere aus Arbeitgebern und -Nehmern gebildete Schiedsgerichte, gegen deren Urteil Rekurs an das Reichsversicherungsamt (s. d.) zugelassen ist. An der Verwaltung sind ebenfalls Arbeitgeber und Versicherte beteiligt
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0612,
von Konzentrischbis Konzil |
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.) Wegen Nichtgenehmigung von gewerblichen Anlagen, Verweigerung der K., Untersagung des Gewerbebetriebes, Zurücknahme von K. oder Approbation ist immer Rekurs zulässig; die Bestimmung der zur Entscheidung kompetenten Behörden ist den Einzelstaaten überlassen
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0350,
von Präfekturenbis Prag |
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. ist das Ministerium und
danach das Staatsoberhaupt, gegen Entscheidungen der Präfekturräte der Staatsrat Rekurs- und Beschwerdeinstanz. In Paris
und Umgebung ist die Polizeiverwaltung einem Préfet de police unterstellt.
In Elsaß-Lothringen
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0771,
von Bernbis Bernabei |
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. Die Unruhen im Jura wurden durch Militär unterdrückt und die abgesetzten Geistlichen ihrer Agitation wegen aus den jurassischen Amtsbezirken ausgewiesen. Da jedoch der Bundesrat auf den Rekurs der Betroffenen hin diese Ausweisung für ungesetzlich
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0610,
von Deebis Defensive |
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preußischem Recht, welches aber dem Beamten außer dem Rekurs an die höhere Verwaltungsbehörde auch das Betreten des Rechtswegs binnen Jahresfrist gestattet. Dasselbe gilt nach dem deutschen Reichsbeamtengesetz (§ 134 ff.). Hat der Beamte sich Gelder
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0194,
von Festungsstabbis Fetialen |
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mit zwei Exemplaren der Bauzeichnungen sind an die Ortspolizeibehörde zu richten. Gegen die Entscheidung der Kommandantur ist binnen vier Wochen Rekurs zulässig, Entscheidung erfolgt endgültig durch die Reichs-Rayonkommission, eine durch den Kaiser zu
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Postübertretungenbis Potanin |
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Ermittelungen der Aufsichtsbeamten und der Postanstalten bedienen. Den Angeschuldigten steht indes frei, gegen die Strafbescheidung der Oberpostdirektionen die Berufung auf richterliche Entscheidung und den Rekurs an die oberste Postbehörde einzulegen
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0635,
von Recknitzbis Redakteur |
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entscheiden hatten.
Recursus ab abusu (lat.), s. Rekurs.
Recurvirostra (lat.), Säbelschnäbler.
Recutitio (lat.), von den Alten vorgenommene Operation, die durch die Beschneidung oder auf andre Weise verloren gegangene Vorhaut
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Regredierenbis Regulator |
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.
Regredieren (lat.), zurückschreiten, zurückgreifen auf Früheres; Regredienz, s. v. w. Regreß (s. d.).
Regreß (lat., Rekurs, Rückgriff), Rückanspruch auf Schadloshaltung gegen einen Dritten auf Grund besonderer Verpflichtung des letztern
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Unfehlbarkeitbis Ung. |
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der Genossenschaft und Vertretern der versicherten Arbeiter unter Vorsitz eines öffentlichen Beamten bestehend, in schwereren Fällen noch Rekurs an das Reichsversicherungsamt ergriffen werden. 1886 wurden an Verletzte Entschädigungen gewährt:
bei
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Ratteninselnbis Reis Quita |
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^ci3.M6 (Buchdr.), Kustos
Reclus du Moliens, Franz, Litt. 594,2
Reconcavo, Bahia
liecoilVKNtio (lat.), Widerklage
! Recorde (Mathematiker), Algebra
! ^econrZ (franz.), Rekurs l34i,i
! N600U886 (franz.), Reprise
! Recouvrance
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0931,
von Teuchert-Kauffmannbis Theater in Deutschland |
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, geflüchtet hatte, das Begehren um Auslieferung desselben gestellt. Zugleich hieß aber der Bundesrat den Rekurs der Tessiner Liberalen gut und wies den eidgenössischen Kommissar an, innerhalb der kürzesten zulässigen Frist die Volksabstimmung über
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0766,
von Appreturmaschinenbis Approximation |
Öffnen |
. versagenden Beschluß kann Rekurs an die vorgesetzte Behörde ergriffen werden. Die
Befähigungszeugnisse der Seeschiffer, Steuerleute und Maschinisten können wegen bewiesener Unfähigkeit durch ein en
Spruch des Seeamtes aberkannt werden. (S
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0876,
von Beschreienbis Beschwerde |
Öffnen |
.) beschwert erachtet, die Entscheidung des Konkursgerichts einholen, gegen welche (nach §. 257) der "Rekurs" an den höhern Richter offen steht.
5) Im Strafprozeß (§. 346) ist die B. zulässig gegen alle von den Gerichten in erster Instanz
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Entelechiebis Enten |
Öffnen |
(Einzelrichter); die Entscheidung, und zwar falls kein Vergleich zu stande
kommt, kann durch Rekurs an das Oberlandesgericht angefochten werden. – In Deutschland sind aus neuerer Zeit noch folgende Enteignungsgesetze zu
erwähnen: Großherzogtum
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0184,
von Entschälenbis Entstehungszustand |
Öffnen |
erachtet, kann die E. des Konkursgerichts einholen, gegen welche (nach §. 257) der Rekurs an den höhern Richter offen steht.
Entscheidungsgründe, die für ein Urteil, überhaupt eine richterliche Entscheidung maßgebenden Gründe. Sie sind ein
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0769,
von Generalabtbis Generalbaß |
Öffnen |
der G. findet nur der Rekurs an den König statt. Das G. ist ferner die Rekursinstanz und begutachtende Behörde in den im Gesetze vorgesehenen Fällen, bildet die zweite Instanz in Strafsachen der Militärbeamten und ist die vorgesetzte Dienstbehörde
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Handwerkerparlamentbis Handwerkertage |
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Handwerkerparlament - Handwerkertage
Beaufsichtigung durch die Gemeinden und Ma-
gistrate. Sie soll mit bestimmten obrigkeitlichen
Funktionen ausgestattet werden, z. B. als Rekurs-
instanz an Stelle des Civilaerichts fungieren
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0178,
Hilfskassengesetze |
Öffnen |
errichten und dem
Vorstand der Gemeinde, in deren Bezirk die Kasse
ihren Sitz nimmt, einzureichen; über die Zulassung
der Kasse entscheidet die höhere Verwaltungsbe-
hörde; gegen einen versagenden Bescheid steht der
Rekurs an
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0087,
Arzt |
Öffnen |
die Pflichten ibres Berufs verletzen oder durch ihr
Verhalten der Achtung, die ihr Beruf erfordert, sich
unwürdig zeigen, auf Erinnerung, Verweis, Geld-
strafe bis zu 200 M., Entziehung des Wahlrechts
bei den Ausschuhwahlen erkennen. Der Rekurs geht
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0089,
Arzt |
Öffnen |
- und vorschriftwidrigen Gebarens
auf die Abstellung der Unregelmäßigkeiten zu drin-
gen und erforderlichen Falls die Auflösung der
Kammer zu verfügen und Neuwahlen anzuordnen.
Gegen die Auflösung steht Rekurs an das Ministe-
rium des Innern offen
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0065,
von Unfallrentebis Unfallstatistik |
Öffnen |
wegen, durch die Organe der Berufsgenossenschaften (s. d.); gegen deren Feststellungsbescheid geht das Rechtsmittel der Berufung an das Unfallschiedsgericht, und gegen dessen Entscheidung der Rekurs an das Reichsversicherungsamt (s. d.). Die Auszahlung
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0330,
von Erwinbis Erworbene Rechte |
Öffnen |
oder der Vertrauensmann zur Festsetzung der Rente zuständig, auch ist in diesen Fällen das Schiedsgerichtsurteil endgültig, bei dauernder E. ist immer der Rekurs an das Reichsversicherungsamt (oder Landesversicherungsamt) zulässig; auch
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