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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Renntiermoos - Rente

man auch die nach Deutschland gebrachten, dort ausgesetzten oder in zoolog. Gärten gehegten, nie lange am Leben erhalten, auch wenn man ihnen in der Renntierflechte die natürliche Nahrung bot. In der Vorzeit war das R. über ganz Mitteleuropa bis zum Fuße der Alpen und Pyrenäen verbreitet.

Renntiermoos, Renntierflechte, s. Cladonia.

Rennweg, s. Rennstieg.

Rennwolf, eine Art Tretschlitten, der, aus Schweden stammend, neuerdings auch in Deutschland vielfach Anwendung findet, da er, auf Eis- und Schneeflächen gleichmäßig verwendbar, die Vorzüge der Schlittschuhe mit denen der Schneeschuhe vereinigt. Der R. besteht aus zwei etwa 2‒2,5 m langen, leichten, vorn verbundenen Schlittenkufen, auf denen etwa in der Mitte ein Gerüst angebracht ist, woran sich der Läufer hält, wenn er, mit einem Fuß auf einer Schlittenkufe stehend, mit dem andern nach hinten abstößt. Bei guter Bahn soll man mit dem R. etwa 20 km in der Stunde zurücklegen können.

Reno (lat. Rhenus), ital. Fluß in der Emilia, entspringt im Etruskischen Apennin in der Provinz Florenz bei Pracchia, im N. von Pistoja, geht nordöstlich mit vielen Fällen durch ein enges, romantisches Hochthal bis Porretta, in dem die Bahn Pistoja-Bologna viele Tunnel, Galerien und Brücken passiert, fließt weiter im, außer bei Vergato, engen Thale, nimmt rechts die Silla auf, geht nach N., tritt 3 km westlich von Bologna in die Po-Ebene, erhält links die Samoggia, wendet sich unterhalb Cento nach SO. und vereinigt sich südlich von Ferrara mit dem Po di Primaro, um mit diesem, rechts Idice, Sillaro, Santerno und Senio aufnehmend, südlich der Valli di Comacchio nach dem Adriatischen Meer zu gehen. Außer der trocknen Jahreszeit ist er bis 30 km hinauf schiffbar.

Renommée (frz.), Ruf, Leumund; renommieren, prahlen, großthun; renommiert, berühmt, weithin bekannt; Renommage (spr. -mahsche, nicht franz. Form), Prahlerei; Renommist, Prahler; im vorigen Jahrhundert auch ein rauflustiger, wüst lebender Student, wie er z. B. in Zachariäs komischem Heldengedicht «Der Renommist» geschildert wird.

Renonce (frz., spr. -nóngß), Fehlfarbe im Kartenspiel; in der Studentensprache früher die Mitglieder der weitern Landsmannschaft oder des Korps, die im allgemeinen nicht die Absicht hatten, in den engern Verband der Verbindung sich aufnehmen zu lassen. Aus der Zahl der R. wurden aber die Mitglieder der engern Verbindung ausgewählt. Jetzt ist das Wort gleichbedeutend mit Fuchs (s. d.).

Renoncieren (frz., spr. -nóngß-), verzichten; die Farbe nicht bekennen, nicht zugeben (im Kartenspiel).

Renouf (spr. -nuff), Peter le Page, engl. Ägyptolog, geb. 1824 auf der Insel Guernsey, studierte in Oxford, wurde Professor der orient. Sprachen und alten Geschichte an der kath. Universität zu Dublin und ist seit Birchs Tode 1886 Präsident der Society of Biblical Archæology und Direktor der orient. Sammlungen des Britischen Museums, von dessen Leitung er 1892 wieder zurücktrat. Seine Arbeiten sind vornehmlich der ägypt. Philologie und Religionsgeschichte gewidmet; die wichtigsten davon sind: «Traduction d’un chapitre (72) du rituel funéraire des anciens Égyptiens» (Aschaffenb. 1860), «A prayer from the Egyptian Ritual (chapter 72), translated with notes and illustrations» (Dubl. 1862), «Miscellaneous notes on Egyptian philology» (Lond. 1865), «An elementary grammar of the ancient Egyptian language in the Hieroglyphic type» (ebd. 1875), «Lectures on the origin and growth of religion as illustrated by the religion of ancient Egypt» (ebd. 1880; deutsch u. d. T. «Vorlesungen über Ursprung und Entwicklung der Religion der alten Ägypter», Lpz. 1882). Auch auf kirchengeschichtlichem Gebiete hat R. gearbeitet und dabei von orthodoxer Seite die heftigsten Angriffe erfahren; hierher gehören die Schriften: «The condemnation of Pope Honorius» (1868) und «The case of Pope Honorius reconsidered with reference to recent apologies» (Gött. 1869). ^[Spaltenwechsel]

Renovieren (lat.), erneuern; Renovation, Erneuerung, Wiederherstellung.

Rense, s. Rhens.

Renseignement (frz., spr. rangsänj’máng), Auskunft, Bericht, Meldung.

Rentābel (vom frz. rente), zinstragend, einträglich; Rentabilität, Einträglichkeit.

Rentamt, eine bayr. Behörde für die örtliche Finanzverwaltung des Staates, insbesondere für die Steuerverwaltung; sie ist den Kreisregierungen unterstellt. Auch für analoge Privatbehörden, besonders auf großen Besitzungen, kommt die Bezeichnung R. vor, ebenso heißt R. die Finanzverwaltung an einigen Universitäten, z. B. in Leipzig.

Rente (frz.), im allgemeinen jedes Einkommen, das aus eigenem Vermögen fließt, aber keine persönliche Arbeit des Empfängers erfordert, also namentlich das Einkommen aus Grundstücken (Landrente), aus vermieteten Häusern (Hausrente) und aus verliehenen Kapitalien (Zinsrente). In einem besondern wissenschaftlichen Sinne nennt man R. den über den normalen Kapitalgewinn hinausgehenden Extraertrag, den ein Produzent vermöge einer relativen oder vollständigen Monopolstellung zu erzielen im stande ist. So bringt der von Natur ungewöhnlich fruchtbare oder besonders günstig gelegene Boden eine solche Vorzugsrente ein, die Grundrente (s. d.) im Sinne Ricardos. Aber auch die Bergwerke, die Fabriken, kurz alle Unternehmungen zeigen mannigfaltige Abstufungen in ihren natürlichen Begünstigungen, und es giebt auch rein persönliche Vorzugsrenten, die aus einer ungewöhnlichen Begabung entspringen. Künstliche R. dieser Art können durch Patente, gewerbliche Privilegien u. dgl. erzeugt werden.

R. nennt man ferner speciell den für immer zahlbaren Zins von einem Kapital, das der Rentenschuldner niemals zurückzuzahlen hat. Der Gläubiger erscheint also in diesem Falle als Käufer einer ewigen R. und das Kapital bildet den Preis derselben. Im spätern Mittelalter, als das kanonische Wucherverbot dem eigentlichen Zinsnehmen im Wege stand, erfolgten die Kapitaldarlehen an Grundbesitzer gewöhnlich auf diesem Wege des Rentenkaufs (s. d.), und zwar wurde die R. zur Sicherstellung des Geldgebers auf ein Grundstück radiziert. Eine solche R., die übrigens häufig nicht in Geld, sondern in Getreide oder andern Naturallieferungen zu entrichten war, konnte vom Schuldner durch Rückzahlung des Kapitals abgelöst, vom Gläubiger aber nicht gekündigt werden. Gegenwärtig sind diese zu Reallasten (s. d.) gewordenen R. fast völlig verschwunden; dagegen tritt die Rentenbelastung neuerdings bei dem sog. Rentengut (s. d.) zu anderm Zwecke wieder auf. Auch für die Staatsschulden (s. d.) ist die Form der Rentenschuld immer mehr zur Anwendung gebracht worden. Sehr verbreitet ist auch die Erwerbung von R. auf Lebenszeit des