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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Reorganisieren - Repnin.

Reorganisieren (franz.), umgestalten, neu einrichten; Reorganisation, Umgestaltung.

Repandiert (franz., spr. -pangd-), verbreitet; ausgebreitete Bekanntschaften habend.

Reparieren (lat.), wiederherstellen, ausbessern; Reparation (Reparatur), Wiederherstellung, Ausbesserung; reparabel, wiederherstellbar.

Repartieren (lat.), verhältnismäßig verteilen; Repartition, solche Verteilung.

Repartitionsrechnung, s. Gesellschaftsrechnung.

Repartitionssteuern (Verteilungssteuern, v. lat. repartire, verteilen) sind solche Steuern, bei denen die Summe festgesetzt (kontingentiert) ist, welche eingebracht werden soll. Diese Summe wird auf die Provinzen, Kreise, Gemeinden und endlich auf die Einzelnen nach bestimmten Normen ausgeschlagen (repartiert). Ist die relative Steuerschuldigkeit aller Gebiete oder Personen von vornherein bekannt, so können dieselben bei dieser Repartierung auch gleichmäßig belastet werden, indem der für alle gleiche oder gleichmäßige Steuerfuß nach der Höhe des zu erhebenden Gesamtsteuerbetrags bemessen wird. Diese R. bieten den Vorteil, daß mit ihrer Hilfe Einnahmen und Ausgaben sich leichter ins Gleichgewicht setzen lassen, ohne daß dabei die Belastung eine ungleichmäßige wird. Insbesondere können sie gute Dienste leisten auf dem Gebiet der Einkommensteuern, indem je nach Bedarf ein geringerer oder höherer Prozentsatz von dem durch die seitherigen Schätzungen und Ergebnisse der Steuerverwaltung bekannten Gesamt- und Einzeleinkommen erhoben wird. Ist dagegen die relative Steuerkraft oder Steuerpflicht nicht bekannt, so kann auch nicht von vornherein ein allgemein gleicher Steuerfuß in Anwendung kommen. Die Belastung wird als Ergebnis der Steuerverteilung keine vollständig gleichmäßige sein. Viele direkte Steuern gestatten die Repartition (preußische Grund- und Klassensteuer), auch ist sie schon bei solchen Verbrauchssteuern vorgekommen, bei welchen die Zahl der zu belastenden Unternehmer nicht groß war und letztere es vorzogen, die auf die einzelnen Orte aufgeschlagenen Summen unter sich zu verteilen. Bei den Zöllen, den meisten Verbrauchs- und Stempelsteuern ist dagegen eine gleichmäßige Verteilung einer gegebenen Summe nicht ausführbar, weil die Zahl der pflichtigen Objekte nicht bekannt ist und unberechenbaren Schwankungen unterliegt, oder auch, weil die Veränderungen des Steuerfußes nachteilig wirken würden. Hier sind die Quotitätssteuern, d. h. diejenigen am Platz, bei welchen zunächst der Steuerfuß (die Quotität) festgesetzt wird und der gesamte Steuerertrag das von vornherein nicht fest zu bestimmende Ergebnis ist. Bei normalen volkswirtschaftlichen Zuständen ist es jedoch möglich, auf Grund seitheriger Erfahrungen den Ertrag der Quotitätssteuern annähernd richtig oder wenigstens für die Praxis hinreichend genau zu bestimmen.

Repassieren (lat.), zurückreisen; wieder durchgehen, z. B. Rechnungen, Schriften; schleifen, abziehen (Messer, Uhren).

Repeal Association (engl., spr. ripihl ässoßjehsch'n, "Verein für Widerruf"), die Verbindung, welche O'Connell 1832 in Dublin zum Zweck der Auflösung der Union Irlands mit Großbritannien stiftete, und welche also dasselbe erstrebte wie die jetzigen Home-rulers (s. d.). Vgl. O'Connell und Irland, S. 13.

Reperkussion (lat.), Zurückwerfung, Rückprall; in der Musik s. v. w. wiederholte Angabe desselben Tons; auch s. v. w. Durchführung in der Fuge (s. d.).

Repertoire (franz., spr. -toahr), s. v. w. Repertorium; im Theaterwesen das periodische Verzeichnis der aufzuführenden Bühnenstücke, auch jener Werke, die gleichsam den eisernen Bestand eines Theaters bilden, endlich die Rollenliste der von Schauspielern oder Sängern dargestellten Charaktere.

Repertorium (lat.), jedes zum Nachschlagen und leichten Auffinden geeignete Register; daher häufig Titel für Zeitschriften, welche kurze Kritiken und Inhaltsangaben wissenschaftlicher Werke enthalten.

Repetént (lat.), "Wiederholt", besonders ein älterer Studierender oder Gehilfe an einer Unterrichtsanstalt, der die in den Kollegien vorgetragenen Lehrgegenstände mit den jüngern Schülern wiederholt. In Frankreich ist Maître répétiteur (früher auch Maître d'étude) Titel der Unterlehrer an Lyceen etc.; an den Hochschulen dagegen ist Répétiteur der Titel eines examinierenden Professors.

Repetieren (lat.), wiederholen.

Repetiergewehr, s. Handfeuerwaffen S. 107.

Repetitio est mater studiorum (lat.), "Wiederholung ist die Mutter der Studien", durch die Wiederholung wird das Wissen erst erzeugt.

Repetition (lat.), Wiederholung.

Repetitionskreis, s. Theodolit.

Repetitionsmechanik, s. Klavier, S. 817, u. Erard.

Repetitionszeichen, s. Wiederholungszeichen.

Repetitorium (lat.), Wiederholungsunterricht, Wiederholungsvorlesung.

Repgow (Rebkow), s. Eike von Repgow.

Repletion (lat.), An-, Überfüllung.

Repli (franz.), beim Militär der Stützpunkt, auf welchen sich vorgeschobene Truppen zu weiterm Widerstand zurückziehen können. Für die Posten dienen die Feldwachen, für diese Piketts als R. Repliieren, sich zurückziehen, zurückweichen.

Replik (lat.), Erwiderung, Entgegnung; im Prozeßwesen die Gegenrede auf eine Einrede, namentlich das Vorbringen einer Thatsache, wodurch die Einrede entkräftet werden soll. Der R. kann unter Umständen eine Duplik, dieser eine Triplik und letzterer wiederum eine Quadruplik entgegengesetzt werden. In der Kunst nennt man R. ein zweites, vom Künstler selbst verfertigtes Exemplar eines Kunstwerks (s. v. w. Dublette). Replizieren, eine R. vorbringen, entgegnen.

Repnin, 1) Nikolai Wasiljewitsch, Fürst, russ. Generalfeldmarschall und Diplomat, geb. 22. März 1734, diente schon im Siebenjährigen Krieg, ward dann bevollmächtigter Gesandter am Hofe Frieddrichs II. ^[richtig: Friedrichs II.], hierauf in Warschau, nahm 1770 an dem Kriege gegen die Türkei teil und unterzeichnete 22. Juli 1774 den Frieden von Kütschük Kainardschi. 1775 ging er als Gesandter nach Konstantinopel, und auf dem Kongreß zu Teschen 1779 vermittelte er den Frieden zwischen Preußen und Österreich. Im neuen Krieg Rußlands gegen die Pforte übernahm er 1789 das Kommando der Ukrainearmee und siegte im September 1790 am Flusse Saltscha und 1791 jenseit der Donau, worauf er zu Galatz die Präliminarien zu dem Frieden von Jassy (1792) unterzeichnete. Hierauf wurde er Generalgouverneur der Ostseeprovinzen, 1796 Feldmarschall und starb 24. Mai 1801 in Moskau.

2) Nikolai R.-Wolkonski, Fürst, russ. Generalleutnant, geb. 1778, Sohn des Generals Fürsten Wolkonski, Adoptivsohn des vorigen, seines Großvaters von mütterlicher Seite, trat in die russische Leibgarde, nahm 1805 als Oberster der Chevaliergarde am Feldzug gegen die Franzosen teil, fiel bei