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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Requisitorial – Res ecclesiasticae

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Requisitionssystem'

große Vorteile, weil die Operationen, die sonst an den Bereich stehender Magazine gebunden und dadurch oft gelähmt waren, freier und schneller ausgeführt werden können. Aber den Vorteilen stehen auch erhebliche Nachteile gegenüber, sobald das R. nicht zur Füllung von Magazinen, sondern von den Truppen zum sofortigen Verbrauch in Anwendung gebracht wird. Die Verpflegung wird dabei immer ungleich sein, das Land leidet oft aufs ärgste und erschöpft sich in seinen Hilfsquellen. Auch schädigt das R. die Mannszucht der Truppen und verführt sie zu Plünderung und andern Ausschreitungen. Es ist nur da geboten, wo die Schnelligkeit der Operationen und die sonstigen Verhältnisse keine andere regelmäßige Verpflegungsart gestatten.

Requisitorial (neulat.), s. Hilfsschreiben.

Res (lat.), Gegenstand, Sache.

Resāca (span., «Brandung»), eigenartige Wellenbewegung in den baskischen Häfen, besonders in der mit weiter und tiefer Öffnung versehenen Bucht von San Sebastian beobachtet; sie besteht in langsam sich bewegenden («stehenden») Wellen, durch die zuweilen die Ankerketten der Schiffe gesprengt werden ; im Winter 1874–75 ist die R. mehrfach beobachtet worden. (S. Roller.)

Res accessorĭa (lat.), Nebensache (s. Accession).

Resalgin, ein antiseptisches Mittel, die Verbindung von Antipyrin und β-Resorcylsäure.

Reschen, Dorf im Gerichtsbezirk Nauders der österr. Bezirkshauptmannschaft Landeck in Tirol, nahe dem kleinen Reschensee, auf einem Plateau, welches die Wasserscheide Reschenscheideck (s. Scheideck) zwischen Inn und Etsch (Schwarzes und Adriatisches Meer) bildet, hat (1890) 425 E. Die bei R. entspringende Etsch fließt durch den Reschen-, Mitter- und Haidersee.

Reschid Pascha, Mustapha Mehemed, türk. Staatsmann, geb. 1802 zu Konstantinopel, war Sekretär der zum Abschluß des Friedens von Adrianopel 1829 dorthin entsendeten Pfortenkommission und wurde bald nachher zum Amedji (Großreferendar) befördert. Er schloß 1833 mit Ibrahim Pascha den Frieden von Kutahia ab, wurde 1837 zum Minister des Äußern ernannt und schloß als solcher einen neuen Handelsvertrag mit England. Im Herbst 1838 gelang es jedoch russ. Einflusse, ihn aus der Regierung zu entfernen, worauf er als Botschafter nach Paris und London ging. Nach dem Regierungsantritt des Sultans Abd ul-Medschid (1839) wurde R. P. zur Wiederübernahme seines Portefeuille zurückberufen. Er suchte durch liberale Reformen die Mächte für die Pforte zu gewinnen und war der Urheber des Hatti-i-Scherifs von Gülhane. (S. Osmanisches Reich, Bd. 12, S. 684b.) Wenige Monate später fand in London der Abschluß der Quadrupelallianz zwischen England, Rußland, Österreich und Preußen statt, die noch im Laufe des J. 1840 Mehemed-Ali zur Rückgabe seiner außerägypt. Besitzungen nötigte. So glänzend dieser Erfolg war, sah sich doch R. P. wieder von den Geschäften entfernt. Allein gegen Ende 1845 mußte man das Portefeuille des Äußern wieder in seine Hände legen, und seitdem versah er abwechselnd die wichtigsten Ämter, die Leitung des Äußern, den Vorsitz im Staatsrat und das Großwesirat. Zwar gelang es 1852 einer feindseligen Koalition, R. P. beim Sultan zu verdächtigen, so daß er seiner Würden entkleidet wurde; aber schon im Frühjahr 1853 trat er wieder als Minister des Äußern in die Regierung zurück, und ↔ es erfolgte nun unter seiner Leitung die Kriegserklärung an Rußland, der Abschluß der Bündnisse mit England und Frankreich und der siegreiche Orientkrieg (s. d.). Dennoch wurde R. P. von seinen frühern Parteigenossen Aali und Fuad im Juli 1855 verdrängt. 1856 trat er durch die Bemühungen des engl. Botschafters Redcliffe noch einmal auf kurze Zeit an die Spitze der Regierung. R. P. starb 7. Jan. 1858 in Kreta.

Reschitza, ungar. Resiczabánya (d. i. Bergwerk R.), Klein-Gemeinde und Hauptort eines Stuhlbezirks (44090 E.) im ungar. Komitat Krassó-Szörény, an der Linie Német-Bogsán-R. der Österr.-Ungar. Staatsbahn, hat (1890) 10164 meist kath. deutsche E. (1419 Rumänen), darunter 1318 Griechisch-Orientalische; Eisen-, Kupfer- und Steinkohlenbergwerke sowie Hütten, Schmelzöfen, Puddelwerke, Bessemerstahlwerke und Gießerei der Österr.-Ungar. Staatseisenbahngesellschaft. In der Nähe das Dorf Walachisch- oder Rumänisch-Reschitza mit 2655 rumän. und deutschen E.

Reschiza, russ. Stadt, s. Rjeshiza.

Rescht, Hauptstadt der pers. Provinz Gilan, westlich vom Delta und Hauptarm des Sefid-rud oder Kisil-Usen und unweit südlich vom Golf von Enseli des Kaspischen Meers gelegen, ist einer der blühendsten Industrie- und Handelsorte Persiens und zählt 40000 E. Der Hafenplatz ist der am westl. Eingang zum Golf gelegene kleine Ort Enseli (Enzeli) mit 1500 E.; doch müssen größere Dampfer auf schutzloser Reede löschen. R. hat gepflasterte Straßen, eine Wasserleitung, Karawanseraien, Bazare und ist Hauptstapelplatz Persiens für Seide, die hier auch erzeugt, sowie auf ungefähr 2000 Webstühlen zu Shawls verarbeitet wird. Außerdem ist der Fischfang auf Störe bedeutend. Ausgeführt werden Seide, Seidenstickerei, Stör, Kaviar, Reis, Buchsbaum- und Walnußholz, eingeführt Zucker, Glas- und Thonwaren, Kattune, Mehl, Gewürze und Wollwaren, engl. und franz. Tuche. Seit Fertigstellung der transkaukas. Bahn hat sich der russ.-pers. Handel noch mehr nach R. gezogen, da dasselbe leidliche Verbindung über den Elburs mit Teheran hat.

Rescindieren (lat.), aufheben, umstoßen, für ungültig erklären; Rescission, Aufhebung u.s.w.

Rescissionsklage, die Klage auf Aufhebung eines Rechtsgeschäfts, welche darauf gegründet wird, daß der Kläger durch das Rechtsgeschäft eine Verletzung erlitten habe, z.B. wegen Arglist des Gegenkontrahenten; im franz. Recht ist eine R. (action en rescision) z. B. die Klage auf Anfechtung einer Teilung, bei welcher der Kläger um mehr als ein Viertel verletzt worden ist (Code civil, Art. 887). Ohne Rücksicht auf die Höhe der erlittenen Verletzung können im franz. Recht mit der R. nichtemancipierte Minderjährige diejenigen Rechtsgeschäfte anfechten, welche sie ohne Beistand ihres Vormundes vorgenommen haben, emancipierte (d. h. aus der väterlichen Gewalt entlassene) Minderjährige diejenigen Rechtsgeschäfte, welche sie ohne Beistand des Pflegers vorgenommen haben, wenn ein solcher erforderlich war (Code civil, Art. 1305).

Rescontro, s. Riscontro.

Rescriptions métalliques (frz., spr. skripßióng metallik), franz. Staatspapiere, s. Metalliques.

Res dubĭa (lat.), zweifelhafte Sache.

Réseau (frz., spr. -soh), s. Spitzen.

Res ecclesiastĭcae (lat.), Kirchensachen (s. d.).