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Oder meinten Sie 'Bereicherungsklage'?

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4% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0091, von Accepi bis Acceptation Öffnen
kein Wechselrecht, selbst wenn er den Wechsel sich indossieren läßt, weil er immer der letzte Hauptschuldner ist. Er hat nur die nicht wechselrechtliche Deckungsklage gegen den Aussteller oder den Kommittenten (s. Kommissionstratte) oder die Revalierungsklage (s
3% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0959, von Trassierung bis Traube Öffnen
gegen den Trassanten s. Revalierungsklage. Über T. im Sinne von Entwerfen s. Trassierung. Trassierung (Tracierung), beim Entwerfen von Straßen, Eisenbahnen oder Schiffahrtskanälen die Festlegung der Linie (Trace, s. d.), nach welcher
3% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0566, von Wechsel (in der Baukunst) bis Wechselduplikat Öffnen
. Wechselduplikat), und ist regelmäßig verpflichtet, dem Bezogenen Deckung zu geben oder zu revalieren, wenn dies nicht durch sein Rechtsverhältnis zu dem Bezogenen ausgeschlossen ist. (S. Revalierungsklage.) Beim eigenen Wechsel ist der Aussteller
3% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0569, von Wechselklausel bis Wechselordnung Öffnen
eigenen Wechsels nach Einleitung des Amortisationsverfahrens zusteht; 2) der Anspruch auf die Bereicherung (s. d.); 3) der Anspruch auf Deckung und Revalierung (s. Revalierungsklage); 4) der Anspruch des Indossatars der Sekunda auf Herausgabe des