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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Sakkas - Säkularisation.

lagernden Sand aufwühlte, Mariette Pascha. Der Apisfriedhof zerfällt in drei Abteilungen, von denen zwei, welche die von der 18.-20. und 22.-25. Dynastie begrabenen Stiere umfassen, wegen des abbröckelnden Gesteins wieder verschlossen werden mußten, während die dritte Abteilung, welche mit dem unter Psammetich I., der 26. Dynastie, gestorbenen Apis beginnt und bis zum Schluß der Ptolemäerherrschaft reicht, der Besichtigung offen steht. Außerdem enthält S. unter einigen tausend Privatgräbern die Mastaba des Ti, das besterhaltene und wegen seiner zahlreichen kunst- und kulturgeschichtlich wichtigen Reliefbilder interessanteste der Gräber des alten Reichs aus der Zeit der 5. Dynastie (Mitte des 4. Jahrh. v. Chr.). Hier wurde auch in dem Grab des Priesters Tunari aus der Zeit Ramses' II. (Sesostris) die Tafel von S. gefunden, die zu den wichtigsten historischen Dokumenten des alten Ägypten gehört.

Sakkas, Philosoph, s. Ammonios 2).

Sakkos (griech., "Sack"), bei den griech. Patriarchen und Bischöfen das Priestergewand, in dem sie am Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfest den Gottesdienst hielten (weiß, in den Fasten und bei Totenfeiern rot).

Sakmara (Ssakmara), Fluß im russ. Gouvernement Orenburg, entspringt auf dem westlichen Abhang des südlichen Urals, fließt anfangs südlich, dann nordwestlich, zuletzt südwestlich und mündet unterhalb Orenburg rechts in den Ural. Seine Nebenflüsse sind Ik und Salmysch. Am rechten Ufer der S. liegt die Befestigung Sakmarsk.

Sakral (lat.), auf das Religionswesen sich beziehend, z. B. Sakralaltertümer; in der Anatomie s. v. w. auf das Kreuzbein (os sacrum) sich beziehend, z. B. Sakralarterien, Kreuzbeinarterien.

Sakramént (lat.), Bezeichnung gewisser wesentlicher Elemente des christlichen Kultus, hinsichtlich deren Zahl, Bedeutung und Wirkung aber die verschiedenen christlichen Konfessionen nicht übereinstimmen. Mit dem Namen S. (in der Vulgata die Übersetzung von Mysterium) wurden im kirchlichen Sprachgebrauch seit Tertullian die wichtigsten christlichen Zeremonien überhaupt, namentlich aber gewisse nach Analogie der heidnischen Mysterien (s. d.) gestaltete, geheimnisvolle Handlungen bezeichnet, welchen man wesenhafte und übernatürliche Wirkungen zur Wiedergeburt und Auferstehung des Menschen zuschrieb. Die heilige Siebenzahl der Sakramente (Taufe, Abendmahl, Buße, Firmung, Ehe, Ordination und Letzte Ölung) wurde erst im 12. Jahrh. festgestellt, während der römisch-katholische Lehrbegriff der Sakramente besonders von Thomas von Aquino ausgebildet worden ist. Danach sind die Sakramente die Kanäle, durch welche sich die heiligende Gnade in den Menschen ergießt, welcher seinerseits, wie später die Anhänger des Duns Scotus ergänzend lehrten, sich nur passiv dabei verhält, d. h. die Sakramente wirken ex opere operato, ein Ausdruck, welchen die nachtridentinische katholische Theologie wieder vielfach zu mildern suchte. Trotzdem, daß sich in der Lehre vom S. der Katholizismus vorwiegend an heidnische Vorbilder angeschlossen und von dem rein sittlichen Geist seines Ursprungs am weitesten entfernt hatte, beschränkte sich der Protestantismus doch darauf, die Zahl der Sakramente auf zwei (Taufe und Abendmahl) herabzusetzen, das Opus operatum (s. d.) zu leugnen und eine Wirksamkeit ausschließlich durch und für den Glauben zu behaupten. Den Socinianern sind sie bloße Zeremonien, den Arminianern Bundeszeichen, andre Sekten sprachen ihnen überhaupt jede Bedeutung ab. - S. des Altars, s. Abendmahl.

Sakramentalen (lat.), s. v. w. Eideshelfer (s. d.).

Sakramentalien (lat.), in der kathol. Kirche solche heilige Handlungen, welche nicht zu den sieben Sakramenten gerechnet werden, aber ihnen nahestehen und zum Teil mit ihnen verbunden sind, wie verschiedene Weihungsgebräuche, Salbung, Fußwaschung etc.

Sakramentarium (lat.), in der römisch-kathol. Kirche ein liturgisches Buch, welches Anweisung zur Verwaltung der Sakramente gibt. S. Liturgie.

Sakramenteid, s. v. w. Testeid (s. Testakte).

Sakramentierer (neulat.), im Reformationszeitalter lutherische Bezeichnung derjenigen Gegner, welche die wahre und wesentliche Gegenwart des Leibes und Blutes Christi im Abendmahl in Abrede stellten.

Sakramentshäuschen (Tabernakel), ein architektonisch verziertes, meist in Gestalt eines Türmchens gebildetes Behältnis für die Monstranz samt der Hostie (daher auch Ciborium genannt), welches nach der Einführung des Fronleichnamsfestes (1311) aufkam und in den Kirchen an der Evangelienseite des Altars abgestellt wurde. Die größern Sakramentshäuser waren aus Stein gemeißelt und wurden an Pfeiler gelehnt. Das berühmteste, im reichsten gotischen Stil ausgeführt und 64 Fuß hoch, ein Werk von Adam Kraft, besitzt die Lorenzkirche zu Nürnberg. Andre, zum Teil noch höhere befinden sich in der Sebalduskirche daselbst, in der Pfarrkirche zu Bamberg, im Münster zu Ulm und in der Georgskirche zu Nördlingen.

Sakramentstag (Festum sacramenti), s. v. w. Fronleichnamsfest.

Sakrieren (lat.), heiligen, weihen; fluchen.

Sakrilegisch (lat.), Heiliges schändend, ein Sakrilegium (s. d.) enthaltend oder darauf bezüglich.

Sakrilegium (lat.), im engern Sinn Kirchenraub, im weitern Sinn Verletzung der Religion überhaupt sowie jeglicher Frevel gegen das Heilige. Immediates S. heißt in der katholischen Kirche das durch Verletzung des Altarsakraments an Gott selbst begangene S.

Sakristei (mittellat. sacristia), in den Kirchen die Lokalität, wo die heiligen Bücher und Gerätschaften aufbewahrt werden, und wo sich die Geistlichen aufhalten, solange sie nicht fungieren; daher Sakristan in der katholischen Kirche der Kirchendiener, welchem die Aufsicht über die S. obliegt.

Sakropolitik (lat.-griech.), Verbindung geistlicher und weltlicher Herrschaft und Interessen.

Sakrosankt (lat.), hochheilig, unverletzlich.

Sakrotschim, Stadt im russ.-poln. Gouvernement Plozk, rechts an der Weichsel, mit (1885) 5465 Einw.

Sakrow-Paretzer Kanal, s. Havel.

Säkularfeier, Gedächtnisfeier für Begebenheiten, welche sich vor hundert Jahren zugetragen, für große Männer, die vor hundert Jahren geboren wurden oder starben etc.

Säkularisation (lat.), die vom Staat einseitig vorgenommene Verwandlung geistlicher Länder, Güter und Rechte in weltliche. Das Recht hierzu suchte man wohl zuweilen aus dem sogen. Dominium eminens, d. h. dem Obereigentum des Staats, herzuleiten, kraft dessen derselbe sich in Fällen höchster Not ohne Entschädigung Privateigentum zueignen dürfe. Richtiger ist es, die S. als einen durch politische Verhältnisse gebotenen Notakt des Staats aufzufassen. So fand in Deutschland zur Entschädigung weltlicher Fürsten eine S. infolge des Westfälischen Friedensschlusses 1648 statt, auf Grund dessen die geistlichen Stifter Magdeburg, Halberstadt, Bremen, Minden, Schwerin etc. in weltliche Länder und Be-^[folgende Seite]