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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Salisches Land; Salit; Saliva; Salivantia; Salivation; Salix; Saljany; Sallanches; Salland; Sallenche; Sallet; Sallustius

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Salisches Land - Sallustius.

486 n. Chr., entstand, und in einigen spätern Umarbeitungen. Ein Bestandteil des lateinischen Textes der Lex Salica sind die sogen. Malbergischen Glossen (glossae malbergicae), d. h. eingeschaltete altdeutsche Worte der fränkischen Gerichtssprache, mit welchen "an der Gerichtsstätte" (in malbergo) das Petitum der Klage, der Thatbestand, auszudrücken war, nach Art der altrömischen Legis Actiones. Nach der Lex Salica sind die Frauen von der Erbfolge in die liegenden Güter des Erblassers ausgeschlossen, welche Bestimmung später bei der französischen Thronfolge gegen die Prinzessinnen geltend gemacht wurde. Ihre erste Anwendung fand bei den Streitigkeiten statt, welche Philipp VI. von Frankreich mit Eduard III. von England um die französische Krone führte, und seitdem hatte die Lex Salica in diesem Sinn fortwährende Geltung. In Spanien, wo die Frauen der Thronfolge fähig waren, führte Philipp V. 1714 das Salische Gesetz ein, das aber von Ferdinand VII. 29. März 1830 wieder aufgehoben wurde. Hinsichtlich der privatrechtlichen praktischen Anwendung hat die Lex Salica schon längst alle Geltung verloren. Sie wurde neuerlich herausgegeben von Laspeyres (Halle 1833), Pardessus (Par. 1843), Merkel (Berl. 1850), Hube (Warsch. 1867), Behrend (Berl. 1874), Holder (Leipz. 1879-80, 6 Hefte), Hessels (Lond. 1880); die Malbergischen Glossen behandelten Leo (Halle 1842-45, 2 Hefte), Clement (Mannh. 1843), Holtzmann (Karlsr. 1852) und Kern (Haag 1869). Vgl. Müller, Der Lex Salica Alter und Heimat (Würzb. 184); Waitz, Das alte Recht der salischen Franken (Kiel 1846); Jul. Grimm, De historia legis Salicae (Bonn 1848); Sohm, Der Prozeß der Lex Salica (Weim. 1867); Clement, Forschungen über das Recht der salischen Franken (hrsg. von Zöpfl, Berl. 1876); Thonissen, L'organisation judiciaire, le droit pénal et la procédure pénale de la Loi Salique (2. Ausg., Brüssel 1882).

Salisches Land, s. Sala.

Salit, Mineral, s. Augit.

Saliva (lat.), Speichel.

Salivantia (sc. remedia, lat.), Speichelfluß erregende Mittel.

Salivation (lat.), starke Absonderung des Speichels, besonders der Speichelfluß (s. d.).

Salix, Pflanzengattung, s. Weide.

Saljany, Stadt, s. Salian.

Sallanches (spr. ssalangsch, Sallenche), Stadt im franz. Departement Obersavoyen, Arrondissement Bonneville, an der Arve, mit herrlichem Blick auf den Montblanc, hat eine Uhrmacherschule, Bergbau auf Silber und kupferhaltiges Zink, Baumwollspinnerei, Fabrikation von Spitzen, Tuch, Decken etc., lebhaften Handel und (1881) 1585 Einw.

Salland, Landschaft in der niederländ. Provinz Overyssel, zwischen Vecht und Yssel, waldig, sumpfig und sandig, die älteste Heimat der salischen Franken; darin die Städte: Zwolle, Deventer und Kampen.

Sallenche (spr. ssalangsch), Flüßchen, s. Pissevache.

Sallet, 1) Friedrich von, Dichter, geb. 20. April 1812 zu Neiße, trat 1824 in ein Kadettenkorps, kam 1829 als Leutnant nach Mainz, 1830 nach Trier und ging 1835 nach Berlin auf die Kriegsschule, um sich zu einer Lehrerstelle an einer Kadettenanstalt vorzubereiten. Gegen Ende 1838 nahm er seinen Abschied und wendete sich nach Breslau. Nachdem er sich bereits durch mehrere Sammlungen von Gedichten bekannt gemacht, erschien 1842 sein Hauptwerk, das "Laienevangelium" (9. Aufl., Hamb. 1879) durch welches er die Gottwerdung des Menschen als die höchste Aufgabe des Christentums darstellen und zu diesem Zweck ein neues System der Sittlichkeit begründen wollte, weshalb es freilich von den positiv kirchlichen orthodoxen Kreisen als "atheistisch" abgelehnt ward. S. starb 21. Febr. 1843 zu Reichau bei Nimptsch in Schlesien. Seine "Sämtlichen Werke" erschienen Breslau 1845-48 in 5 Bänden; die "Gesammelten Gedichte" in 4. Auflage Hamburg 1864. Vgl. "Leben und Wirken Fr. v. Sallets" von Gottschall, Paur u. a. (Bresl. 1844).

2) Alfred von, Numismatiker, Sohn des vorigen, geb. 19. Juli 1842 zu Breslau, studierte in Berlin, wurde 1870 zweiter Beamter und 1884 Direktor des Münzkabinetts des königlichen Museums daselbst. Er schrieb: "Beiträge zur Geschichte und Numismatik der Könige des cimmerischen Bosporus" (Berl. 1866); "Die Fürsten von Palmyra" (das. 1866); "Die Daten der alexandrinischen Kaisermünzen" (das. 1870); "Die Künstlerinschriften auf griechischen Münzen" (das. 1871); "Das königliche Münzkabinett, Geschichte und Übersicht der Sammlung" (mit J. ^[Julius] Friedländer, das. 1873); "Untersuchungen über Albr. Dürer" (das. 1874); "Asklepios und Hygieia" (das. 1878); "Die Nachfolger Alexanders d. Gr. in Baktrien" (das. 1879); "Beschreibung der antiken Münzen der königlichen Museen zu Berlin" (das. 1888, Bd. 1). Seit 1874 gibt er die "Zeitschrift für Numismatik" heraus.

Sallustius (Salustius), Gajus S. Crispus, berühmter röm. Geschichtschreiber, geb. 86 v. Chr. zu Amiternum im Sabinischen, war 52 Volkstribun und trat in diesem Amt als Gegner des Milo und der Senatspartei hervor, wurde 50 von den Zensoren, wahrscheinlich aus Parteisucht, aus dem Senat gestoßen, aber 49 von Cäsar durch seine Ernennung zum Quästor wieder in denselben eingesetzt und nahm an dem Bürgerkrieg von nun an thätigen Anteil. Im J. 46 wurde er nach Beendigung des Bürgerkriegs als Statthalter in Afrika zurückgelassen und verschaffte sich als solcher die großen Schätze, die ihn in den Stand setzten, die berühmten Sallustischen Gärten (horti Sallustiani) in dem Thal zwischen Quirinal und Pincius anzulegen. Seine Gemahlin war die geschiedene Frau Ciceros, Terentia. Nach Cäsars Ermordung lebte er zurückgezogen, ausschließlich mit Geschichtschreibung beschäftigt. Er starb 35 v. Chr. Er schrieb die Geschichte der Catilinarischen Verschwörung ("De conjuratione Catilinae", auch "Catilina" und "Bellum Catilinarium" genannt), die Geschichte des Jugurthinischen Kriegs ("Jugurtha" oder "De bello Jugurthino") und eine allgemeine Geschichte der Jahre 78-67 v. Chr. in 5 Büchern, von welch letzterer jedoch nur Bruchstücke erhalten sind, und behandelte somit durchweg Gegenstände, die für die innere Geschichte Roms die größte Bedeutung haben, weshalb auch seine Schriften für diese besonders lehrreich sind. Es war aber seine Absicht, zugleich litterarische Kunstwerke zu liefern; er strebte in Nacheiferung des Thukydides hauptsächlich nach Kürze und Prägnanz des Ausdrucks, die aber bei ihm öfters in Härte und rhetorische Manier ausartet. Seine Glaubwürdigkeit ist ungeachtet kleiner Ungenauigkeiten im einzelnen dennoch im ganzen nicht anzufechten, und namentlich ist der Vorwurf der Parteilichkeit für Cäsar und gegen die Senatspartei, wie der Inhalt seiner Schriften lehrt, völlig unbegründet. Irrtümlich werden ihm beigelegt die zwei Briefe an Cäsar: "De ordinanda republica" und eine Deklamation gegen Cicero, mit der eine andre Ciceros gegen S. in Verbindung gebracht ist. Unter den Ausgaben seiner Schriften sind, abgesehen von zahlreichen Einzelaus-^[folgende Seite]