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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Samenkontroll-Stationen; Samenkrone; Samenkultur-Stationen; Samenlappen; Samenleiste; Samenleiter

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Samenkontroll-Stationen - Samenleiter.

Befruchtung teilt sich zunächst letzterer (Fig. 3), um damit die Bildung des sogen. Eiweißkörpers (Endosperm) einzuleiten. Entweder vermehrt sich derselbe durch fortgesetzte Zellzweiteilung, wie bei Monotropa, oder es teilen sich zunächst nur die Zellkerne, in deren Umkreis erst später Zellhautplatten zur Ausbildung gelangen, wie im Embryosack von Agrimonia (Fig. 4). Für die Befruchtung der S. genügt in allen Fällen die Berührung des Pollenschlauchendes mit dem Scheitel des Embryosacks, indem der befruchtende Stoff durch die geschlossenen Zellwände hindurch diffundiert (s. Fortpflanzung, S. 460). Nach der Befruchtung verwächst die Eizelle mit der Haut des Embryosackscheitels und bildet durch Querteilungen zunächst eine in den Embryosack hineinhängende Zellreihe, deren Endzellen den eigentlichen Embryo (s. d., S. 596 f.) zur Ausbildung bringen, während die übrigen Zellen den Embryoträger (auch Vorkeim genannt) darstellen. Während der Bildung des Endosperms vergrößert sich gewöhnlich der Embryosack soweit, daß er das ihn umgebende Gewebe des Eikerns verdrängt. Bei einigen Pflanzen (z. B. Piperaceen, Chenopodiaceen, Karyophyllaceen, Nymphäaceen) bleibt aber von dem letztern ein Teil bis zur Samenreife erhalten und erfährt eine analoge Ausbildung wie sonst das Endosperm, von welchem es in dem genannten Fall als Perisperm unterschieden wird.

^[Abb.: Fig. 4. Bildung des Endosperms durch Scheidewandbildung im Umkreis der Zellkerne (aus dem Embryosack von Agrimonia).]

Samenkontroll-Stationen, Einrichtungen zum Schutz des Land- und Forstwirts und des Gärtners gegen die auf dem Samenmarkt eingebürgerten argen Mißstände: mangelhafte Keimkraft der Handelssamen (infolge von Unreife oder Überalter); Verunreinigung derselben mit fremden Bestandteilen; betrügerische Substitution geringwertiger für äußerlich ähnliche hochedle Samenarten; Verfälschungen der Ware mit zu diesem Behuf oftmals getöteten, gebeizten oder gefärbten unedlen Varietäten, wo nicht gar mit künstlich fabrizierten und gelb, grün oder schwarz gefärbten Steinchen, welche zu Hunderten von Zentnern als Handelsartikel vertrieben werden. Ein Zusatz solcher Steinchen bis zu 25 Gewichtsprozenten der Ware ist selbst von gewiegten Samenkennern weit schwieriger zu entdecken, als man vermuten sollte. Es gibt Samenarten, namentlich von Gräsern, welche in 100 kg käuflicher Ware kaum 5-10 kg echten und keimfähigen Samen enthalten, und da im Deutschen Reich jährlich für ca. 450 Mill. Mk. Saatgut, einschließlich der Getreidearten, zur Verwendung gelangt, so ist einleuchtend, wie hohe Werte schon eine Verbesserung des Samenmarktes um wenige Prozente dem Nationalvermögen zu erhalten verspricht. Die Organisation der Samenkontrolle ist einfach. Lagerkontrolle findet nicht statt. Vorschriftsmäßig gezogene Durchschnittsproben gekaufter Saatwaren (nicht Offertmuster) werden von den Käufern eingesandt, seitens der Kontrollstation auf ihre Echtheit, Reinheit und prozentische Keimkraft, Kleesamen auch auf die Abwesenheit von Samen der Kleeseide (Cuscuta), in exakter Weise nach einer mäßigen Taxe geprüft. Mit Samenhändlern sind Verträge abgeschlossen, wonach dieselben sich zur Lieferung echter, reiner und in einem jedesmal namhaft zu machenden Prozentsatz keimungsfähiger Saatware, unter Ersatz eines von der Kontrollstation erwiesenen Unterwerts, verpflichten. Durch Nachuntersuchung der gekauften Ware allein vermag der Käufer sich vor Nachteilen zu sichern. Die Samenkontrolle ist sonach, der Natur des Samengeschäfts entsprechend, wesentlich auf eine technische Beihilfe zum Selbstschutz des Konsumenten beschränkt. 1869 wurden die S. durch Nobbe in Tharandt auf Grund umfassender botanischer Analysen käuflicher Kultursamen eingeführt, und 1877 zählte man deren in Deutschland bereits 30 und in andern Staaten (Österreich, Schweiz, Holland, Dänemark, Schweden, Rußland, Nordamerika) 14, ein Beweis von der internationalen Zweckmäßigkeit dieser Anstalten, deren Existenz schon jetzt ihren Einfluß auf den Charakter des Samenmarktes fühlbar macht. Vgl. Nobbe, Handbuch der Samenkunde (Berl. 1876); Harz, Landwirtschaftliche Samenkunde (das. 1885, 2 Bde.).

Samenkrone, s. Pappus.

Samenkultur-Stationen, Anstalten, welche Saatgut mit allen zu Gebote stehenden Mitteln, welche die Wissenschaft, Technik und Erfahrung an die Hand geben, zu züchten, zu veredeln und auf dem Markt neuerscheinende Kulturgewächse auf ihren Gebrauchswert theoretisch, d. h. auf Reinheit, Keimkraft und Echtheit, zu prüfen (s. Samenkontroll-Stationen) und praktisch die Anbauwürdigkeit durch Probekulturen und Vergleiche mit andern unter denselben Verhältnissen produzierten Varietäten festzustellen suchen. Vilmorin in Paris ist als eins der ältesten Geschäfte dieser Art zu nennen. In Österreich rief Graf Attems in St. Peter bei Graz die erste Samenkultur-Station auf eigne Kosten zur kräftigen Förderung der Samenprüfung und Samenzucht ins Leben. S. von Bedeutung sind ferner Zborow in Böhmen (Weizen und Roggen), Martinwaldau in Schlesien (Weizen, Roggen, Hafer, Gerste), Emersleben und Schlanstedt in der Provinz Sachsen (Getreide), Osteräng in Schweden (Hafer und Roggen), Nassengrund, Zwickau, Groß-Massow (Kartoffeln) u. a.

Samenlappen, s. Same, S. 254.

Samenleiste, bei den Pflanzen s. v. w. Placenta, s. Blüte, S. 68 f.

Samenleiter (Vas deferens), der Kanal zur Fortleitung des Samens aus der Hode nach außen oder zu der Rute. Bei den Wirbeltieren entsteht er aus einem der beiden Zweige des Urnierenganges, nimmt am Ende der Nebenhode, d. h. des vordern Teils der Urniere, seinen Anfang und ist bei den Amphibien noch zugleich Harnleiter. Bei den meisten Wirbeltieren mündet er, mit dem Harnleiter