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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Schornsteinfegerkrebs - Schott.

veranlassen, wenn sie innen sorgfältig geputzt, oder namentlich, wenn sie mit glasierten Thonröhren gefüttert sind, ebenfalls eine nur geringe Reibung. Bei gemauerten Schornsteinen gibt man dem Querschnitt ihrer Mündung gewöhnlich 3/5, dem untern Querschnitt 1/3 der freien Rostfläche (s. Rost) und verlängert den Kanal um 0,5-1 m unter die Raucheinführung. Blechschornsteinen gibt man gewöhnlich eine schwach konische Gestalt, eine Blechstärke von 3-4 mm oben und 5-6 mm unten und befördert ihre Stabilität durch Verankerung mittels Drähte oder Drahtseile. Die Schornsteine in Wohngebäuden liegen am zweckmäßigsten nicht in den Umfassungswänden, um vor Abkühlung möglichst geschützt zu sein, müssen zur Verhinderung der Feuersgefahr mit dem Lichten 25 cm von jeglichem Holzwerk entfernt bleiben und dürfen keine geringere Wandstärke als ½ Backsteinlänge erhalten. In der Regel ist es gestattet, die engsten, sogen. russischen Rauchröhren zu 16 cm, die weitern zu 21-26 cm im Geviert oder besser im Durchmesser weit anzulegen, wenn sie für geschlossene (verdeckte) Feuerungen (für Stubenöfen, für sogen. Sparherde und die meisten technischen Feuerungsanlagen) dienen. Soll das Rohr zur Reinigung von Menschen bestiegen werden, so erhält es eine Weite von 40-47 cm und bis 47 cm im Quadrat. Im allgemeinen führt man die Schornsteine wenigstens 0,25 m bis über die Dachfirste hinaus, bei niedrigern Schornsteinen wird der Rauch durch Windstöße häufig zurückgetrieben. Der Wind läßt den Zug mindestens ganz unverändert; ja, man darf voraussetzen, daß wagerecht wehender Wind saugend wirke. Nach Buff befördert der Wind, in welcher Richtung er auch wehen mag, die Zugkraft hoher, frei stehender Schornsteine. Um aber das Aufsteigen des Windes am S. zu begünstigen, ist es nötig, den Kranz am obern Ende des Rohrs nach oben abzurunden und nur wenig über die Fläche der Seitenwand hervortreten zu lassen. Um das Eintreten des Windes in die Schornsteinöffnung sowie das die Luft abkühlende Einregnen zu verhindern, bedient man sich auch wohl eines besondern Schornsteinaufsatzes. Der einfachste besteht aus einer auf mehreren Säulchen ruhenden wagerechten Deckplatte. Andre mehr oder minder brauchbare Schornsteinaufsätze sind teils fest, teils beweglich, teils von Metall, teils von Thon und laufen darauf hinaus, den Wind durch mehrere Öffnungen unten aufzufangen und oben wieder austreten zu lassen, wodurch der Rauchabzug, statt gehindert, befördert wird. Der im S. aufsteigende Rauch entweicht teils durch die untern, teils durch die obern Öffnungen. S. auch Rauchverbrennung. Vgl. Harres, Die Schule des Maurers (Leipz. 1870); Pinzger, Über die Stabilität von Fabrikschornsteinen (im "Notizblatt des Architekten- und Ingenieurvereins für Niederrhein-Westfalen", Köln 1877); Rahn, "Das Schornsteinfegerwesen Deutschlands" (5. Aufl., Berl. 1884); Menzel, Der Steinbau (8. Aufl. von Heinzerling, Karlsr. 1885).

Schornsteinfegerkrebs, s. Krebs, S. 173, und Hode.

Schoschonen (Shoshonies), nordamerikan. Indianervolk, aus zwei Abteilungen bestehend, nämlich den Wihinasht oder eigentlichen S. im südlichen Idaho und den angrenzenden Teilen von Wyoming und Nevada, 6000 Köpfe stark, von denen 1883: 2838 auf Agenturen lebten, und den Schlangenindianern (Snake Indians), 700 Köpfe in Idaho und Oregon. Sie wohnen in Dörfern mit großen, ziemlich gut gebauten hölzernen Häusern, tragen an den Seiten offene Gewänder von Fellen (die Weiber außerdem noch einen kurzen Rock) und durchbohren Nase und Ohren. Ihre Waffen sind Keulen, Bogen, Pfeile und meist steinerne Dolche. Sie stehen unter erblichen Häuptlingen und haben sich in neuester Zeit dem Ackerbau mit Erfolg zugewandt. S. Tafel "Amerikanische Völker", Fig. 11.

Schoß, früher in Deutschland gebräuchliche Benennung für Vermögenssteuern (Hufen-, Giebelschoß).

Schoßbein, s. Becken.

Schoßfallrecht (Rückerbrecht), der partikularrechtlich, namentlich in Sachsen, vorkommende Rechtsgrundsatz, daß die Eltern des Erblassers, mitunter sogar alle Aszendenten desselben, den Geschwistern in der Erbfolge vorgehen, im Gegensatz zum römischen Recht, welches bei dem Mangel von Deszendenten die Aszendenten und die Geschwister sowie die vollbürtigen Kinder von Geschwistern in der zweiten Klasse zusammen zur gesetzlichen Erbfolge ruft.

Schößling (Sarmentum, Flagellum), bei den Pflanzen diejenigen Ausläufer, welche sehr verlängerte Internodien haben und an ihren Knoten Wurzeln und neue Sprosse treiben, die zu selbständigen Pflanzen erwachsen, wie bei der Erdbeere.

Schötchen, s. Schote.

Schote (Schaute, jüd.), lächerlicher Narr.

Schote (Siliqua), zweifächerige Kapsel, welche wandständige, an den Rändern der Scheidewand befindliche Samenträger hat und derart zweiklappig aufspringt, daß die beiden Klappen sich vollständig von dem stehen bleibenden Samenträger und der Scheidewand ablösen. Sie ist besonders charakteristisch für die Kruciferen. Schoten heißen hier solche Früchte, bei denen der Längendurchmesser vielmal größer als der Querdurchmesser ist, während die Schötchen (Silicula) nur wenig länger oder ebenso lang wie breit sind.

Schotel, Johann Christian, holländ. Maler, geb. 11. Nov. 1787 zu Dordrecht, Schüler M. Schoumans, führte mit demselben zwei große Bilder aus, den Rückzug der Franzosen von Dordrecht 1814 und das Bombardement von Algier durch die Holländer und Engländer 1816, ging aber dann im Anschluß an die Natur in seinen zahlreichen Marinen seinen eignen Weg. Er starb 22. Dez. 1838 in Dordrecht. Mit besonderm Glück schilderte er das Herannahen des Sturms, den aufzischenden Dampfschaum und den Aufruhr des Elements mit Zartheit des Tons und freier und geistreicher Behandlung. 1840 ward ihm im Dom seiner Vaterstadt ein Denkmal gesetzt. Vgl. seines Sohns Jacobus S. "Leven van den zeeschilder J. C. S." (Dordr. 1840). - Ein zweiter Sohn von ihm, Peter Johann, geb. 1808 zu Dordrecht, gest. 1865 in Dresden, war ebenfalls ein fruchtbarer Seemaler.

Schotendorn, s. Gleditschia und Robinia.

Schotenklee, Pflanzengattungen: s. v. w. Lotus; auch s. v. w. Melilotus officinalis.

Schotenpfeffer, s. Capsicum.

Schoterland, Gemeinde in der niederländ. Provinz Friesland, 15,249 Hektar groß, im SO. begrenzt durch die Tjonger oder Kuinder, besteht aus 19 Dörfern, unter denen Heerenveen (s. d.) das vornehmste ist, und hat (1887) 13,554 Einw., die von Ackerbau, Viehzucht und Torfstich leben.

Schott, bei botan. Namen für H. W. Schott, geb. 1794 zu Brünn, Direktor der kaiserlichen Gärten in Schönbrunn bei Wien, gest. 1865 daselbst. Farne, Aroideen, Rutaceen.

Schott, beim Schiffbau s. v. w. Scheidewand; Kammerschott, wasserdichtes S. Besonders Querschotte