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100% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0637, von Schuldisciplin bis Schuldübernahme Öffnen
635 Schuldisciplin - Schuldübernahme lichkeit der S. als Exekutionsmittels Bahn. Eo wurde die S. in Frankreich durch Gesetz vom 22. Juli 1867 aufgehoben, welchem Beispiel Österreich folgte. Auch der Norddeutsche Bund erlieh bereits 29
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0902, von Delegant bis Delegation Öffnen
Entwurf hat an die Stelle der D. die Schuldübernahme (s. d.) gefetzt. D. bedeutet auch die Übertragung der Gerichts- barkeit, sei es für einen einzelnen Fall, fei es für eine ganze Gattung von Geschäften, derart, daß der Delegierte nicht
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0527, von Drissa bis Driva Öffnen
, daß der Bedachte das Recht nur hat, soweit der Ver- sicherungsnehmer später nicht anders verfügt hat (deutsche Praxis). Bei Schuldübernahmen ge- legentlich der Abtretung eines Geschäfts mit Ak- tiven und Passiven erlangen die Gläubiger jeden
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0479, von Exposé bis Expromission Öffnen
- verhältnis zu. (S. Schuldübernahme.)
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0823, Firma Öffnen
Gefchäftsinha- bers haftet, bestimmt sich nicht danach, daß er die alte F. fortführt. Er kann eine neue F. angenom- men haben und haften, und kann die alte F. fort- führen und nicht haften (s. Schuldübernahme). Uni- gekehrt kann der frühere
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0476, von Subtropen bis Succursalpfarreien Öffnen
von einer Successio ex pacto et providentia majorum. Endlich giebt es auch eine einzelne Verpflichtung des Vorgängers (s. Schuldübernahme). Successiv (lat.), aufeinanderfolgend, nach und nach stattfindend. Successive Berufung, s. Successio graduum et ordinum