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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Schulz

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Schulz.

oder in Ausübung des Kirchenregiments handelten. Der großartige Aufschwung der Pädagogik im 18. Jahrh., der unleugbar nicht von kirchlicher Seite angeregt war, und die gleichzeitige Entwickelung des modernen Staatsrechts ließen jedoch keinen Zweifel darüber, daß nach dem einmal zur Herrschaft gelangten Ideal des Staats diesem die oberste Leitung oder Beaufsichtigung auch des Schulwesens gebührt. Mit voller Klarheit wurde diese Folgerung in Preußen von Friedrich II. gezogen und ist demnächst im allgemeinen preußischen Landrecht zum klaren Ausdruck gekommen, um allmählich in ganz Deutschland durchzudringen. Wie jedoch das Landrecht die Mitwirkung der kirchlichen Organe bei der staatlichen Leitung und Versorgung der öffentlichen Staats- und Gemeindeschulen als selbstverständlich voraussetzt, so ist in ganz Deutschland u. Österreich die Gesetzgebung und Verwaltung mit geringem Schwanken bestrebt geblieben, bei aller grundsätzlich entschiedenen Betonung der staatlichen Oberhoheit doch im Schulwesen die "alte, wohlthätige Verbindung mit der Kirche" aufrecht und damit der Schule, wenn nicht den besondern, geschichtlich begründeten Bekenntnis-, doch jedenfalls den paritätisch-christlichen Charakter zu erhalten, und die Erfahrung hat gelehrt, daß dies bei vernünftigem Entgegenkommen von beiden Seiten durchführbar und dem Gedeihen der Schule das Förderlichste ist. Radikaler ist man anderwärts zu Werke gegangen, wo man, wie in Großbritannien, Nordamerika, Holland, einer Mehrzahl von christlichen Sekten gegenübersteht, die einander eifersüchtig bewachen, oder wo, wie in Frankreich, Belgien, Italien, eine stark ausgeprägte freisinnige Partei mit der mächtigen und anspruchsvollen katholischen Hierarchie um den Vorrang streitet. In allen diesen Ländern verzichtet die öffentliche Schule auf den religiösen Charakter und auf die konfessionelle Unterweisung der Jugend, die den Kirchen überlassen bleibt. Um die empfindliche Lücke auszufüllen, die dadurch in die Erziehung der Jugend gebracht wird, hat man in Frankreich der Schule als neues Lehrfach den Unterricht in der Sittenlehre und den Bürgerpflichten auferlegt (instruction civique). Indes, losgelöst von ihrer thatsächlichen Wurzel im religiös-kirchlichen Leben, tritt diese Art der Belehrung entweder in Gegensatz zum kirchlichen Unterricht, wobei ungesunde, für das Volksgewissen gefährliche Reibungen nicht ausbleiben können, oder sie verliert sich in Abstraktionen, welche als gesunde und kräftige Kost für das Volk und die Jugend nicht mehr gelten dürfen. In Deutschland herrscht daher bei allen gemäßigten Parteien keine Neigung, der abstrakten Folgerichtigkeit zuliebe einen Bruch mit dem bestehenden Zustand herbeizuführen, der in mancher Hinsicht Schwierigkeiten hat und auf seiten der Kirche wie des Staats eine gewisse Rücksichtnahme und Selbstverleugnung verlangt, der aber im großen und ganzen doch unter unverkennbarem Segen besteht. Vgl. Schmid-Schrader, Encyklopädie des gesamten Erziehungs- und Unterrichtswesens (2. Aufl., Gotha u. Leipz. 1876-87, 10 Bde.); Buisson, Dictionnaire de pédagogie (Par. 1880-87, 4 Bde.); Sander, Lexikon der Pädagogik (2. Aufl., Bresl. 1889); Schneider und v. Bremen, Das Volksschulwesen im preußischen Staat (Berl. 1886-87, 3 Bde.); Wiese, Gesetze und Verordnungen über das höhere S. in Preußen (3. Aufl. von Kübler, das. 1886-87, 2 Bde.). S. auch Erziehung und Pädagogik.

Schulz, 1) Johann Abraham Peter, Komponist, geb. 31. März 1747 zu Lüneburg, studierte die Komposition unter Kirnberger in Berlin, bereiste 1770 Frankreich und Italien, wurde 1780 Kapellmeister des Prinzen Heinrich von Preußen zu Rheinsberg und ging 1787 in gleicher Eigenschaft nach Kopenhagen. Er starb 10. Juni 1800 in Schwedt, wohin er sich schon 1795 zurückgezogen hatte. S. wußte in seinen Liedern den Volkston so glücklich zu treffen, daß mehrere derselben sich bis zur Gegenwart im Volksmund erhalten haben, wie z. B. "Am Rhein, am Rhein", "Seht den Himmel wie heiter", "Süße, heilige Natur" u. a. Auch seine Oratorien, Chöre, Gesänge aus Racines "Athalie" (1785), die Oper "Aline" (1789) gehören zu den hervorragenden Arbeiten seiner Zeit. Als Theoretiker bewährte er sich in den von ihm für Sulzers "Theorie der schönen Künste" bearbeiteten musikalischen Artikeln (S bis Z).

2) David, protest. Theolog, geb. 29. Nov. 1779 bei Freistadt in Niederschlesien, habilitierte sich 1806 zu Halle als Dozent in der philosophischen Fakultät, wurde daselbst außerordentlicher Professor der Theologie und Philosophie, folgte 1809 einem Ruf als ordentlicher Professor der erstern nach Frankfurt a. O. und siedelte 1811 mit dieser Universität nach Breslau über, wo er 1819 auch zum Mitglied des königlichen Konsistoriums für Schlesien ernannt, dieser Stelle jedoch 1845 wegen seiner rationalistischen Richtung enthoben ward. Er starb 17. Febr. 1854. Von seinen Schriften sind zu nennen: "Der Brief an die Hebräer" (Berl. 1818); "Die christliche Lehre vom heiligen Abendmahl nach dem Grundtext des Neuen Testaments" (Leipz. 1824, 2. Aufl. 1831); "Die christliche Lehre vom Glauben" (das. 1834). Auch trat er bei mehreren Gelegenheiten als kräftiger Streiter für Denk- und Lehrfreiheit überhaupt auf, so in der Schrift "Das Wesen und Treiben der Evangelischen Kirchenzeitung" (Bresl. 1839-40, 2 Tle.).

3) Albert, bekannt durch seine unter dem Namen San Marte veröffentlichten Arbeiten über die Litteratur des Mittelalters, geb. 18. Mai 1802 zu Schwedt, wirkt seit 1843 als Regierungsrat im Provinzialschulkollegium zu Magdeburg und hat sich besonders um die Erforschung des Sagenkreises von Arthur und der Tafelrunde, sowohl in der keltischen und altfranzösischen als in der mittelhochdeutschen Litteratur, verdient gemacht. Neben Übertragungen mehrerer älterer deutscher Litteraturwerke in das Neuhochdeutsche, wie namentlich des "Parzival" (in "Leben und Dichten Wolframs von Eschenbach", Magdeb. 1836-41, 2 Bde.; 3. Aufl., Halle 1886), sind von seinen Arbeiten hervorzuheben: "Die Arthursage und die Märchen des Roten Buches von Hergest" (Quedlinb. 1842); "Nennius und Gildas" (Berl. 1844); "Beiträge zur bretonischen und keltisch-germanischen Heldensage" (Quedlinb. 1847); "Die Sagen von Merlin" (Halle 1852); "Walter von Aquitanien" (Magdeb. 1853); "Gottfrieds von Monmouth Historia regum Britanniae" (Halle 1854); "Parzivalstudien" (das. 1860-62, 3 Hefte); "Reimregister zu den Werken Wolfram von Eschenbach" (Quedlinb. 1867); "Zur Waffenkunde des ältern deutschen Mittelalters" (das. 1867); "Über Wolframs von Eschenbach Rittergedicht Wilhelm von Orange und sein Verhältnis zu den altfranzösischen Dichtungen gleichen Inhalts" (das. 1871); "Rückblicke auf Dichtungen und Sagen des deutschen Mittelalters" (das. 1872). Außerdem schrieb er: "Die polnische Königssage" (Berl. 1848), "Polens Vorzeit in Dichtung und Wahrheit" (Bromb. 1859) und gab eine deutsche Bearbeitung von Stephens "Geschichte der welschen Litteratur" (Quedlinb. 1864) heraus.