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Ihre Suche nach Schurfscheins
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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Schuppenfriesbis Schurgast |
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Lagerstätten; Schurfschein, die von der Bergbehörde ausgestellte Urkunde, welche zur Anlage von Schurfbauen berechtigt.
Schurfschein (Schürfschein), s. Schürfen.
Schurgast, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Oppeln, Kreis Falkenberg, an der hier
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0290,
von Fischerei.bis Bergbau und Hüttenkunde |
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Retardat
Rollschacht
Sahlband, s. Saalband
Saiger
Schacht
Schachtmeister
Schicht
Schichtmeister
Schlägel und Eisen
Schlagende Wetter
Schrämen *
Schürfen
Schurfschein
Schwaden
Sicherheitslampe, s. Laterne
Stangenkunst, s. Bergbau
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0741,
Bergrecht (Gegenstände und Erwerbung des Bergwerkseigentums) |
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von jedem Dritten gemutet werden. Das sächsische Berggesetz macht das Vorrecht des Finders von dem Besitz eines Schurfscheins, d. h. einer amtlichen Ermächtigung zum Aufsuchen der Mineralien, abhängig, ebenso das österreichische Gesetz, welches zwischen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0270,
von Findelkinderbis Findschan |
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Schürfscheins ist das F. in Sachsen und in Österreich abhängig. Das preußische Berggesetz und die demselben nachgebildeten Berggesetze gewähren das F. nur dem Grundeigentümer, welcher auf eignem Grund und Boden, und dem Bergwerkseigentümer, welcher
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0948,
von Mutterrollenbis Muzaffarnagar |
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. h. begehren. Auch die neuesten deutschen Berggesetze behielten das Institut der M. mit ihren Rechtswirkungen bei. Im österreichischen Bergrecht ist sie durch den Freischurf, eine eigentümliche Form des Schurfscheins (s. d.), ersetzt
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0786,
Bergwerkseigentum |
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auf fremdem wie auf eigenem Boden von einem durch die Bergbehörde zu erteilenden Erlaubnisschein (Schürfschein) abhängig. (Vgl. auch Freischurf.) Dies ist auch jetzt noch der Standpunkt des österr., des königlich Sächs. und des Sardin. Berggesetzes
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