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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Seeamsel; Seeamt; Seeanemonen; Seeäpfel; Seeartillerie; Seeassekuranz; Seeauswurf; Seebach; Seebad

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Seeamsel - Seebad.

Kataster nur 3749 qkm = 68,1 QM.). Das Departement wird von den Seealpen (s. oben) und deren Ausläufern bis zum Meer hin durchzogen. Der Boden ist sehr gebirgig und waldig; der höchste Gipfel ist der Mont Tenibres (3032 m). Der bedeutendste Fluß des Landes ist der Var mit seinen drei Hauptzuflüssen: Tinée, Vésubie und Estéron. Das Klima ist infolge der gegen N. geschützten Lage sehr mild und geringem Wechsel unterworfen. Die mittlere Temperatur beträgt zu Nizza, Cannes und Mentone 16° C. Die Bevölkerung belief sich 1886 auf 238,057. Von der Gesamtfläche sind nur 47,040 Hektar Ackerland, 17,600 Weinland, 26,400 Wiesen, 90,825 Waldungen, 21,500 Baumpflanzungen, darunter 14,000 Hektar Olivenhaine (an der Küste und in den Thälern); das übrige ist unproduktives Land. Hauptprodukte sind: Weizen, Wein (bis 250,000 hl Jahresertrag), dann Obst (Orangen, Zitronen, Oliven, Kastanien) etc. Der Viehstand ist unbedeutend, doch zählte man 1882: 103,120 Schafe; die Seidenzucht ergibt jährlich gegen 20,000 kg Kokons. Der Bergwerksbetrieb liefert Kupfererz, die Industrie hauptsächlich Parfümeriewaren und Essenzen, Öl (36,000 metr. Ztr.), Teigwaren und Maccaroni, Seife. Der Handel hat in der Ausfuhr Tafelfrüchte, Öl, Teigwaren, Maultiere, Leder und Parfümerien zum Gegenstand. Als Verkehrsmittel dient, abgesehen von der Schiffahrt (acht Häfen), die Eisenbahn von Marseille nach Genua, welche das Departement durchschneidet. Administrativ zerfällt dasselbe in die drei Arrondissements: Nizza, Puget-Théniers und Grasse; Hauptstadt ist Nizza.

Seeamsel, s. Drossel und Wasserstar.

Seeamt, die auf Grund des deutschen Reichsgesetzes vom 27. Juli 1877 mit der Untersuchung von Seeunfällen, welche Kauffahrteischiffe betreffen, betraute Behörde. Die Seeämter (in Brake, Bremerhaven, Danzig, Emden, Flensburg, Hamburg, Königsberg i. Pr., Lübeck, Rostock i. M., Stettin, Stralsund und Tönning) sind Landesbehörden, welche jedoch unter der Oberaufsicht des Reichs stehen, indem ihre Bezirke durch den Bundesrat abgegrenzt sind. Bei jedem S. ist vom Reichskanzler ein Kommissar bestellt, welcher den Verhandlungen beizuwohnen, Anträge zu stellen und die Anordnung einer Untersuchung bei dem Reichskanzler zu beantragen befugt ist, falls der Vorsitzende des Seeamtes die Einleitung der Untersuchung verweigert. Der Vorsitzende muß die Fähigkeit zum Richteramt haben; er wird für die Dauer seines etwanigen Hauptamtes oder auf Lebenszeit ernannt. Die vier Beisitzer werden für jeden einzelnen Fall vom Vorsitzenden berufen nach einer alljährlich im voraus aufgestellten Liste der hierzu geeigneten Personen. Das Verfahren ist öffentlich und mündlich; es sollen die Ursachen des Seeunfalls sowie alle mit demselben zusammenhängenden Thatumstände ermittelt werden. Insbesondere ist festzustellen, ob Handlungen oder Unterlassungen des Schiffers oder des Steuermanns und (nach dem Reichsgesetz vom 11. Juni 1878) auch des Maschinisten die Schuld tragen. Ist dies der Fall, so kann auf Antrag des Reichskommissars dem Schuldigen die Befugnis zur Ausübung seines Gewerbes abgesprochen werden. Sowohl dem also Verurteilten als im Fall der Freisprechung dem Reichskommissar steht das Recht der Beschwerde an das Oberseeamt in Berlin zu. Dies ist eine Reichsbehörde, deren rechtskundiger Vorsitzender vom Kaiser ernannt wird. Von den sechs Beisitzern müssen wenigstens drei der Schiffahrt kundig sein. Ein ständiger Schiffahrtskundiger Beisitzer wird von dem Kaiser ernannt, während die andern fünf vom Vorsitzenden für jeden Beschwerdefall besonders berufen werden, und zwar auf Grund einer Liste sachkundiger Personen, von denen jeder Bundesseestaat je drei auf drei Jahre in Vorschlag gebracht hat. Die entzogene Befugnis kann dem Schiffer, Steuermann oder Maschinisten nach Ablauf eines Jahrs vom Reichsamt des Innern wieder verliehen werden. Das S. ist übrigens zur Einleitung der Untersuchung nur dann verpflichtet, wenn bei dem Seeunfall Menschenleben verloren gegangen sind, wenn ein Schiff gesunken oder aufgegeben ist, oder wenn der Reichskanzler die Untersuchung anordnet. Außerdem ist dem Vorsitzenden des Seeamtes das Einschreiten überlassen.

Seeanemonen, s. Aktinien.

Seeäpfel (Cystoideen), s. Krinoideen.

Seeartillerie, s. v. w. Küsten- oder Marineartillerie.

Seeassekuranz, s. Seeversicherung.

Seeauswurf, s. Strandung.

Seebach, 1) Marie, Schauspielerin, geb. 24. Febr. 1834 zu Riga aus einer Künstlerfamilie, betrat schon als Kind die Bühne, besuchte das Musikkonservatorium zu Köln, um sich zur Opernsängerin auszubilden, wandte sich später dem Schauspiel zu und wirkte zunächst als Soubrette auf den Bühnen zu Lübeck, Danzig und Kassel mit Erfolg, bis der Drang nach der Gestaltung idealer Charaktere in ihr erwachte. Am Thaliatheater in Hamburg wurde sie bereits nach der zweiten Rolle (Gretchen) engagiert, und nach einem glänzenden Gastspiel in Wien, worauf die Münchener Mustervorstellungen unter Dingelstedt (1854) folgten, war ihr Ruf als tragische Schauspielerin gegründet, der durch das darauf folgende Engagement am Burgtheater sowie durch zahlreiche Gastspiele zur höchsten Bedeutung anwuchs. In Hannover, wo sie später engagiert war, vermählte sie sich 1859 mit dem Sänger Niemann (s. d.) und folgte ihm 1866 nach Berlin. Bald darauf von ihm geschieden, gab sie von neuem Gastspiele in Petersburg, Holland und 1871 in Amerika und lebte auch in den folgenden Jahren auf Gastspielreisen, bis sie 1886 Mitglied des königlichen Schauspielhauses in Berlin wurde. Ihre Hauptrollen in ihrer Glanzzeit waren: Gretchen, Klärchen, Ophelia etc.

2) Karl von, Geolog, geb. 13. Aug. 1839 zu Weimar, studierte in Breslau, Göttingen und Berlin, bereiste 1861 Rußland, 1862 England und 1864-65 Costarica (Bericht in "Petermanns Mitteilungen"), 1866 das Ägeische Meer (besonders Santorin) und wurde 1863 Professor in Göttingen, wo er 21. Jan. 1878 starb. Außer einigen populären Vorträgen ("Vulkan von Santorin", "Wellen des Meers", "Zentralamerika und der interozeanische Kanal") in der Virchow-Holtzendorffschen Sammlung schrieb er: "Konchylienfauna der weimarischen Trias" (Berl. 1862); "Der hannöversche Jura" (das. 1864); "Typische Verschiedenheiten im Bau der Vulkane und über deren Ursache" (das. 1866); "Über den Vulkan von Santorin" (Götting. 1867); "Das mitteldeutsche Erdbeben vom 6. März 1872" (Leipz. 1873). Vgl. Klein, Zur Erinnerung an K. v. S. (Götting. 1880).

Seebad, in offener See genommenes Bad, besonders auch eine zu diesem Zweck eingerichtete Lokalität an der Meeresküste und auf Inseln. Das Meerwasser gleicht wegen seines Gehalts an gelösten mineralischen Bestandteilen am meisten einer leichten Sole, und es wären daher See- und Solbäder als ziemlich gleichbedeutend anzusehen. Doch kommt bei erstern als höchst wirksames Moment noch die dichtere, reinere