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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Seebarsch - Seehandlung.

französischen Westküste und bei Madeira. Die Streifenbarbe (Surmulet, M. Surmuletus L.), mit großen Schuppen, blaßrot, mit drei goldenen Längsstreifen und roten Flossen, 30-45 cm lang, bewohnt das Mittelmeer und geht im Atlantischen Ozean bis zur Ostsee. Beide Arten wurden von den Alten hoch geschätzt; man brachte sie lebend in die Speisezimmer, ergötzte sich an ihrer Schönheit und dem prächtigen Farbenspiel beim Absterben und ließ sie dann für die Tafel zubereiten. Tiere von 2 und 3 kg wurden mit 5000 und 8000 Sesterzien bezahlt. Man fängt sie auch jetzt noch viel bei Italien, siedet sie sofort in Meerwasser ab und versendet sie in Mehlteig gehüllt. Die schönsten liefert die Gegend von Toulon.

Seebarsch (Meerbarsch, Labrax Cuv.), Fischgattung aus der Ordnung der Stachelflosser und der Familie der Barsche (Percoidei), Fische von gestreckter Gestalt, mit gesägtem Vor- und dornigem Hauptdeckel des Kiemenapparats, entfernter voneinander stehenden Rückenflossen, ohne Hundszähne, mit kleinen oder mittelgroßen Schuppen. Der gemeine S. (L. Lupus Cuv.), 0,5-1 m lang und bis 10 kg schwer, silbergrau, auf dem Rücken bläulich, auf dem Bauch weißlich, mit blaßbraunen Flossen, findet sich im Atlantischen Ozean, auch an den Küsten Englands und im Mittelmeer, steigt auch weit in die Flüsse empor, ist ungemein gefräßig und kräftig, nährt sich von Krebsen, Würmern und kleinen Fischen, laicht im Hochsommer und wurde schon von den Alten wegen seines Fleisches geschätzt. Aristoteles nennt ihn Labrax, Plinius Lupus wegen seiner Raubgier.

Seebataillone, die deutsche Marineinfanterie, 8 Kompanien in 2 Bataillonen formiert, von denen das 1. in Kiel, das 2. in Wilhelmshaven steht. Die S. ergänzen sich aus der Landbevölkerung, ihre Ausbildung ist ähnlich derjenigen der Infanterie der Armee. Die Seesoldaten sollen im Gefecht als Schützen verwendet werden und die Kerntruppe der Landungskorps bilden; sie gehören deshalb zum Besatzungsetat der Schiffe (Borddetachements) wie zur Besatzung der von der Marine ressortierenden Küstenbefestigungen. Bei den Übungen werden sie in Stärke von 1-2 Offizieren, 40-80 Mann an Bord des Panzergeschwaders eingeschifft. Vgl. Heye, Das Seebataillon 1852-86 (Berl. 1887).

Seebeben (Wasserbeben), s. Erdbeben, S. 736.

Seeberg, Berg bei Gotha (s. d.), 411 m hoch.

Seebeschädigung, an Waren, im weitern Sinn jede Verschlechterung, welche die Ware von Seewasser durch Naßwerden erleidet, im engern Sinn diejenige, aus welcher ein Anspruch an den Versicherer hervorgeht.

Seebeute, s. Prise.

Seeblatt, in der Heraldik ein herzförmiges, meist halbmondförmiges oder in Kleeblattform ausgeschnittenes (durchgeschlagenes) Ornament (s. Abbildung).

^[Abb.: Seeblatt.]

Seeburg, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Königsberg, Kreis Rößel, hat ein Amtsgericht, ein altes Schloß und (1885) 2856 meist kath. Einwohner.

Seedattel, Dattelmuschel, s. Bohrmuscheln.

Seedörfer, s. Pfahlbauten.

Seedorn, s. Hippophaë.

Seedrache, s. Steißfuß.

Seedrachen, s. Enaliosaurier.

See-Eiche, s. Fucus.

See-Elefant, s. Blasenrobbe.

See-Elster, s. Austerndieb.

See-Erz, auf Seegrund abgelagertes Raseneisenerz.

Seefahrerkunst, s. Seemannschaft.

Seefahrtsbücher, die vom zuständigen Seemannsamt (s. d.) ausgestellte Legitimation des Schiffsmanns, dem Arbeitsbuch des Fabrikarbeiters entsprechend.

Seefedern, s. Korallpolypen.

Seefest, so befestigt, daß die Verbindung in See nicht lose werden kann. Eine Person heißt s., wenn sie nicht seekrank wird; ein Schiff, wenn es ohne viel Stampfen und Schlingern (s. d.) der See oder den Wellen gut widersteht.

Seeflieger (Longipennes), Ordnung der Vögel, umfaßt die Möwen (Laridae) und Sturmvögel (Procellariidae), s. Schwimmvögel.

Seeforts, Küstenforts, s. Festung, S. 187.

Seefrachtgeschäft, s. Fracht, S. 477.

Seegebiet (Küstengebiet, Litoral), im staats- und völkerrechtlichen Sinn der zunächst der Küste gelegene Teil des Meers, welcher zu dem angrenzenden Land gerechnet und als unter der Staatshoheit des letztern stehend angesehen wird. Gewöhnlich nimmt man an, daß Kanonenschußweite, vom Ufer aus gerechnet, jenes Gebiet begrenze. Innerhalb des Seegebiets steht dem betreffenden Seestaat die Hafen- und Schiffahrtspolizei, die Küstenbewachung und die Ausübung der Gerichtsbarkeit zu. Friedensstörungen innerhalb des Seegebiets werden nicht geduldet, fremde Schiffe haben sich innerhalb desselben gehörig auszuweisen, und die Küstenfrachtfahrt (s. d.) ist durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt.

Seegefahr bezeichnet sowohl den Zustand der Gefährdung, in welchem sich Schiff, Mannschaft, Passagiere und Ladung während einer Seereise befinden, als auch ein denselben drohendes und schädigendes Ereignis auf See, wie Seesturm, Seeraub u. dgl. Endlich wird auch der dadurch verursachte Schade S. genannt. Vgl. Seeversicherung.

Seegefecht, s. Seeschlacht.

Seegesicht, s. Luftspiegelung.

Seeglocke, s. Meereichel.

Seegras, s. v. w. Zostera maritima und Carex brizoïdes.

Seegrün, s. Saftgrün.

Seegurken, s. Holothurioideen.

Seehandel, s. Handel.

Seehandelsrecht, s. Seerecht.

Seehandlung, ein preußisches Geld- und Handelsinstitut, 1772 zu Berlin als Aktiengesellschaft gegründet und auf 20 Jahre mit dem Privilegium ausgestattet, daß nur ihre Schiffe zum Ankauf und Verkauf des Salzes in den preußischen Häfen und Reeden zugelassen werden und ein Vorkaufsrecht auf das die Weichsel abwärts zu führende oder innerhalb des preußischen Gebiets auf 10 Meilen zu beiden Seiten dieses Flusses vorgefundene Wachs haben sollten. Das Betriebskapital betrug anfänglich 1,200,000 Thlr. in 2400 Aktien und wurde 1793, nachdem die Privilegien der Anstalt verlängert waren, auf 1,500,000 Thlr. erhöht. Den Aktionären wurde indessen ein Anrecht auf die Verwaltung nicht gewährt, vielmehr war die Leitung des Instituts ausschließlich in den Händen einer vom Ministerium abhängigen Direktion. Später wurde den Aktionären der Anspruch auf Dividende entzogen und ihnen nur ein fester Zins von 5 Proz. gewährt. Endlich wurden die Aktien 1810 in Staatsschuldscheine und so das Institut in ein reines Staatsinstitut umgewandelt. In der Zeit von 1795 bis 1806 hatte die S. dem Staat bedeutende Vorschüsse geleistet, welche nach der Katastrophe von Jena nicht zurückgezahlt werden konnten.