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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Soldatenpostsendungen; Soldateska; Soldau; Sölde; Sölden; Soldin; Söldner

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Soldatenpostsendungen - Söldner

ganz fest auf die Waffengattungen und Branchen der Väter verteilt. Die S. bleiben bis zum 13. Lebensjahr bei ihren Angehörigen, denen jährliche Geldvergütungen in folgender Höhe gezahlt werden: je 100 Frs. für Kinder von 2 bis 5, je 150 Frs. für Kinder von 5 bis 8, je 180 Frs. für Kinder von 8 bis 13 Jahren. Darauf können diese S. in einer der sechs militär. Vorbereitungsschulen (Écoles militaires préperatories) eintreten, die zu Rambouillet, Montreuil-sur-Mer, St. Hippolyte du Fort und Les Andelys (für Infanterie), zu Autun (für Kavallerie und Gendarmerie) und zu Billom (für Artillerie, Genie, Train und Marinetruppen) bestehen. Die Zahl der Zöglinge einer Schule soll 500 nicht überschreiten. Die Ausbildung erfolgt ungefähr in der Art der deutschen Unteroffiziervorschulen und Unteroffizierschulen; die Zöglinge treten von den Schulen unmittelbar in die Truppe und zwar mit Verpflichtung auf zunächst fünf Jahre Dienstzeit, andernfalls müssen die Angehörigen die Hälfte der Kosten der Erziehung auf der Schule herauszahlen. Außerdem besteht das Waisenhaus Heriot in La Boissière (Seine-et-Oise), welches 160 Militärwaisen aufnimmt. Allmählich scheint die Ausbildung der S. die dafür angesetzten Ausgaben erheblich zu übersteigen; auch wurden in der Deputiertenkammer Versuche gemacht, die Einrichtung zu beseitigen, scheiterten aber an dem militär. Widerstande.

Soldatenpostsendungen. Bei Soldatenbriefen an aktive Militärpersonen des Heers und der Marine bis zum Feldwebel (Wachtmeister) oder Obersteuermann, Oberfeuerwerker, Obermaschinisten einschließlich aufwärts und an die Invaliden in Invalidenhäusern kommt im deutschen Reichspostgebiet, einschließlich Bayern und Württemberg, bis zum Gewicht von 60 g Porto nicht in Ansatz, insofern diese Briefe neben der genauen Adresse des Soldaten mit den Worten "Soldatenbrief. Eigene Angelegenheit des Empfängers" bezeichnet sind. Bei andern S. mit der erwähnten Bezeichnung, wie Postanweisungen bis 15 M. einschließlich, beträgt das Porto 10, und bei Paketen ohne Wertangabe (auch unfrankiert) bis zum Gewicht von 3 kg 20 Pf. Alle Postsendungen von Soldaten unterliegen der vollen Portozahlung, ferner haben Postsendungen an Soldaten in rein gewerblichen Angelegenheiten des Empfängers oder des Absenders keine Portovergünstigung. Während der Manöver werden auf Grund einer besondern Manöverpostordnung die S. ohne besonderes Porto den Truppen nachgesandt.

Für die durch die Marinepostbureaus in Berlin zu befördernden Postsendungen an Personen der Schiffsbesatzungen solcher deutscher Kriegsschiffe, welche sich außerhalb des Deutschen Reichs befinden, ist vom Absender bei der Einlieferung zu entrichten: 1) Bei Sendungen an Offiziere und die im Offiziersrange stehenden Marinebeamten: für den gewöhnlichen Brief bis zum Gewicht von 60 g ein Porto von 20 Pf.; für Postanweisungen dieselben Gebühren wie im Deutschen Reichspostgebiet; für Zeitungen unter Kreuzband ein Porto von 5 Pf. für 50 g. 2) Bei Sendungen an andere, nicht im Offiziersrange stehende Marinebeamte und an die Marinesoldaten vom Obersteuermann oder Feldwebel abwärts: für den gewöhnlichen Brief bis zum Gewicht von 60 g eine Gebühr von 10 Pf.; für Postanweisungen bis 15 M. eine Gebühr von 10 Pf., über 15 M. die gewöhnliche Gebühr; für Zeitungen unter Kreuzband ein Porto von 5 Pf. für 50 g. Auf die von den Kriegsschiffen ausgehenden Briefsendungen nach der Heimat finden dieselben Portovergünstigungen Anwendung. Auch andere als die vorerwähnten Briefe, sowie Postkarten, Drucksachen, Warenproben und Geschäftspapiere an die Besatzung deutscher Kriegsschiffe im Auslande werden, sofern die Aufschrift nicht einen entgegenstehenden Vermerk trägt, durch das Marinepostbureau vermittelt. Für diese Sendungen sind die Vereinstaxen zu entrichten. Die Aufschrift der Sendungen muß enthalten den Grad und die dienstliche Eigenschaft oder das Amt des Empfängers, den Namen des Schiffs, an dessen Bord er sich befindet, und die Angabe: "Durch Vermittelung des Hof-Postamtes in Berlin". (S. auch Feldpost.)

Soldateska (ital.), Kriegsvolk, Soldatentum, im verächtlichen Sinne, mit dem Nebenbegriff des Rohen und Gewaltthätigen.

Soldau, Stadt im Kreis Neidenburg des preuß. Reg.-Bez. Königsberg, 6 km von der russ. Grenze, an dem zur Weichsel gehenden Fluß S. (in Polen Wkra und Dzialdowka genannt), an der Marienburg-Mlawkaer Eisenbahn und den Nebenlinien Allenstein-S. (83,3 km) und Graudenz-Illowo der Preuß. Staatsbahnen, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Allenstein), Steuer- und Katasteramtes, hat (1895) 3925 E., darunter 727 Katholiken und 154 Israeliten, in Garnison das 3. Bataillon des Infanterieregiments Graf Dönhoff (7. ostpreuß.) Nr. 44, Postamt zweiter Klasse, Telegraph, evang. und kath. Kirche, Synagoge, die Ruine einer 1306 erbauten Ordensburg, Knaben- und Mädchenmittelschule, Krankenhaus, Schlachthaus, Vorschußverein; Destillation und Spritfabrik, Molkerei, bedeutenden Getreide- und Schweinehandel, Vieh- und Krammärkte. Der Boden des 1847 entwässerten Soldausees wird als Wiese und Torfstich benutzt. Am 26. Dez. 1806 fand hier ein für die Franzosen siegreiches Gefecht statt.

Sölde, preuß. Dorf, s. Bd. 17.

Sölden, Dorf im Ötzthal (s. d.) in Tirol.

Soldin. 1) Kreis im preuß. Reg.-Bez. Frankfurt, hat 1145,98 qkm und (1895) 48753 (23757 männl., 24996 weibl.) E., 4 Städte, 53 Landgemeinden und 60 Gutsbezirke. - 2) Kreisstadt im Kreis S., ehemals Hauptstadt der Neumark, an dem 7 km langen und bis 2 m breiten Soldiner See, aus dem hier die Mietzel abfließt, an der Stargard-Cüstriner Eisenbahn (Nebenbahn), Sitz des Landratsamtes und eines Amtsgerichts (Landgericht Landsberg), hat (1895) 6115 E., darunter 62 Katholiken und 89 Israeliten, Postamt erster Klasse, Telegraph, alte Domkirche, Kirche des ehemaligen Dominikanerklosters (jetzt den Reformierten gehörig), St. Gertraudshospitalkirche, Rathaus und neues Schulhaus. Das 1298 gegründete, reich ausgestattete Domstift wurde 1546 aufgehoben. Die früher blühende Tuch-, Wollzeug- und Strumpffabrikation ist jetzt unbedeutend. Es bestehen eine Fabrik für landwirtschaftliche Geräte und Maschinen und eine bedeutende Molkerei.

^[Abb.]

Söldner oder Mietstruppen, Soldaten, die um Lohn (Sold) in fremde Kriegsdienste treten. In Westeuropa bildeten sich nach dem Verfall der feudalen Kriegsverfassung überall Banden von Mietstruppen, die bald auch polit. Bedeutung er-^[folgende Seite]