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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Streichkohle - Streik

den Streichinstrumentenbau, daselbst sich zur höchsten Blüte erhob. (S. Geigenbauer; auch Musikinstrumente, Bd. 17.)

Streichkohle, s. Braunkohle.

Streichkraut, Pflanzengattung, s. Datisca.

Streichlinie, in der Befestigungskunst, s. Defenslinie; im Bergbau, s. Streichen und Fallen.

Streichmesser, s. Lederfabrikation.

Streichquartett, ein Tonstück für vier Streichinstrumente, s. Quartett.

Streichschiene, s. Eisenbahnbau.

Streichstein, soviel wie Polierstein (s. Kieselschiefer und Goldprobe).

Streichteiche, s. Teichwirtschaft.

Streichwerk, soviel wie Parallelwerk (s. d.).

Streifbänder, s. Postwertzeichen.

Streifen, s. Abstreifen.

Streifenantilope (Tragelaphus scriptus Pall., Schraubenantilope oder Schraubenhornantilope, s. Tafel: Antilopen I, Fig. 1), eine schöne, ansehnliche Antilope des waldigen, tropischen Afrikas, ungefähr 1,80 m lang, 85 cm hoch, mit dichtem Haarkleide, das auf Hals, Vorderleib und Rücken gelblichgrau, an den Seiten und auf den Hinterkeulen rötlichgrau ist und von einem System von Quer- und Längsstreifen regelmäßig durchzogen wird. Die derben Hörner sind 20-25 cm lang und kantig. Das Weibchen ist schwächer und hornlos. In der Gefangenschaft sind die S. selten.

Streifenbarbe, s. Meerbarben.

Streifenfarn, s. Asplenium.

Streifenhügel, s. Gehirn.

Streifenpulver, rauchloses Nitrocellulosepulver für Geschütze, in Form von Streifen; es ist unter andern in der franz. Artillerie eingeführt.

Streifenrost (Puccinia graminis Pers.), eine Art des Getreiderostes (s. Puccinia).

Streifhatz, s. Hetze.

Streiflinge, 13. Klasse des Diel-Lucasschen Apfelsystems (s. Apfel).

Streifschuß, s. Schußwunden.

Streifzüge, s. Raids.

Streik (engl. strike; frz. grève, von einem Platze dieses Namens in Paris, auf dem die beschäftigungslosen Arbeiter sich versammelten, um sich nach neuer Thätigkeit umzusehen), Arbeitseinstellung, Ausstand, die gemeinsam erfolgte freiwillige Niederlegung der Arbeit seitens der in einem bestimmten Berufe beschäftigten unselbständigen Personen zur Durchführung günstigerer Arbeitsbedingungen. Sie kommt sowohl innerhalb einer einzigen Unternehmung als auch innerhalb ganzer Industrie-, Handels- und Verkehrszweige in einer Stadt oder einem Staate vor, während S. landwirtschaftlicher Arbeiter eine Seltenheit sind. Das Gegenstück zum S. bildet die Aussperrung (s. d.). Hauptsächlich werden S. unternommen, um höhern Lohn zu erzielen. Doch haben auch Verminderung der Arbeitszeit, Disciplinargewalt der Aufseher, Strafen, Lohnabzüge, Beschäftigung von Lehrlingen oder Kindern, Beschädigung des Materials, der Werkzeuge u. s. w. Veranlassung zum S. geboten.

Soweit bis jetzt statist. Angaben darüber vorliegen, ist die Zahl der für die Arbeiter ungünstig verlaufenen S. größer als die Zahl derjenigen, die eine Besserung gebracht haben. Im Deutschen Reiche waren von etwa 100 Arbeitseinstellungen des J. 1891 nach Corvey nur 11 für die Arbeiter günstig verlaufen. In Italien nahmen von 206 S. in den J. 1872-76 nur 82 einen für die Arbeiter günstigen Ausgang. In England verliefen von 351 S. in den J. 1870-79 nur 71 günstig, von 568 S. im J. 1892 nur 41,4 Proz., an denen nur 20,6 Proz. der Arbeiterzahl beteiligt war. In Frankreich setzten 1893 von 634 S. nur 25 Proz., die 21 Proz. aller Streikenden umfaßten, ihre Forderungen vollständig durch; 43 Proz. erfuhren eine gänzliche Niederlage. In den Vereinigten Staaten von Amerika können von 3900 S. (1881-86) nur 46 als erfolgreich bezeichnet werden. Trotz alledem bleibt der S. ein höchst wirkungsvolles Mittel für den Arbeiterstand zur Wahrnehmung seiner Interessen. Daß ein S. die schädlichsten Rückwirkungen auf das gesamte Wirtschaftsleben ausübt, ist eine unbestrittene Thatsache. Natürlich läßt sich der indirekte Schaden, den er durch Verringerung der Konkurrenzkraft, Abgang von Aufträgen u. s. w. herbeiführt, nicht ziffernmäßig berechnen. Aber der direkte Schaden, den er den Arbeitern durch Lohnverlust (s. unten), den Unternehmern durch Entgang von Zinsen, Gewinn, durch Kapitalverlust bringt, ist schon groß genug, um den S. als ein sehr gewagtes Kampfmittel erscheinen zu lassen.

Seit der Bewilligung des Koalitionsrechts (s. d.) wird überall der S. strafrechtlich nicht mehr verfolgt (vgl. §. 152 der Reichsgewerbeordnung). Dagegen sind im §. 153 der Reichsgewerbeordnung Strafen vorgesehen für diejenigen, welche durch Anwendung körperlichen Zwanges, durch Drohungen, durch Ehrverletzung oder Verrufserklärung andere zur Niederlegung der Arbeit zu bestimmen suchen. In Preußen hat der Ministerialerlaß vom 11. April 1886 insofern eine Verschärfung bewirkt, als die Polizeibehörden nunmehr auch schon diejenigen streikenden Arbeiter zur Strafe heranziehen dürfen, welche andere durch Überredung zu bestimmen suchen, die Arbeit niederzulegen. Nach einem Urteil des Reichsgerichts vom 3. Dez. 1889 ist übrigens öffentliche Aufforderung zum S. gleichfalls strafbar. Um ferner die Arbeitgeber vor der Schädigung durch S., die mit Kontraktbruch verbunden sind, zu schützen, sind in der Gewerbeordnung durch Novelle von 1891 neue Bestimmungen aufgenommen, die freilich erheblich milder sind, als der ursprüngliche Regierungsentwurf. Über die hier besonders in Betracht kommenden §§. 119a und 124b s. Dienstmiete.

Einen großen Einfluß auf die S. haben die Gewerkvereine (s. d.) gewonnen. Die deutsche Socialdemokratie und die "Internationale" haben auf ihren Versammlungen es wiederholt ausgesprochen, daß die S. nur als ultima ratio gegen ungerechte Forderungen anzuwenden seien. Aber trotz der Versicherungen der socialistischen Abgeordneten im Deutschen Reichstage, daß sie keine Freunde der S. seien, scheinen sie mit ihrer Ausbreitung einverstanden. Hauptstätten der S. sind Sachsen, Westfalen, Franken, Hessen einer-, das Unterelbgebiet mit Berlin andererseits. Frankfurt a. M., Offenbach, Leipzig, Nürnberg, München, Berlin und Hamburg sind die Brennpunkte. Als das beste Mittel, den S. vorzubeugen, erscheinen die Einigungsämter (s. Gewerbegerichte).

Die Geschichte der S. reicht bis ins 14.Jahrh. zurück. Indessen beruhen die ältern bekannt gewordenen Fälle, abgesehen von den S. in der Buchdruckerei und in den Bauhütten, nicht auf dem Gegensatz von Arbeit und Kapital, sondern waren durch gewisse Mißbildungen des patriarchalischen Verhältnisses, in welchem Meister und Gesellen zu-^[folgende Seite]