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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Suhler Weißkupfer; Suhm; Sühne; Suicidĭum; Suĭdae; Suīdas; Suifun; Sui juris; Suinter; Suir; Suite; Sujet; Sujewó-Orjéchowo

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Suhler Weißkupfer - Sujewo-Orjechowo

besonders von Jagd- und Luxusgewehren, einen neuen Aufschwung genommen. Außerdem bestehen Porzellanfabriken, Eisengießereien, Maschinen- und Kurzwarenfabriken, Gerbereien und Holzwarenfabriken. – Vgl. Werther, Sieben Bücher der Chronik der Stadt S. (2 Bde., Suhl 1846‒47).

Suhler Weißkupfer, s. Nickellegierungen.

Suhm, Peter Frederik, dän. Geschichtschreiber, geb. 18. Okt. 1728 zu Kopenhagen als Sohn des dän. Admirals Ulrich Frederik S., ging 1751 nach Norwegen und wohnte bis 1755 in Throndhjem, um daselbst mit Schöning und dem Bischof Gunnerus für die ältere Geschichte Norwegens zu arbeiten. Darauf kehrte er nach Kopenhagen zurück und starb daselbst 7. Sept. 1798. Seine Bibliothek (mehr als 100000 Bände) überließ er 1796 gegen eine Leibrente der königl. Bibliothek. Zu S.s wichtigsten Werken gehören «Critisk Historie af Danmark udi den hedenske Tid» («Kritische Geschichte von Dänemark zu den Zeiten der Heiden»), «Historie om de fra Norden udvandrede Folk» («Geschichte der nordischen Völkerwanderung»), «Historie over Folkenes Oprindelse» («Über den Ursprung der Völker im allgemeinen») und «Om de nordiske Folks äldste Oprindelse» («Über den Ursprung der nordischen Völker»). Sein bedeutendstes Werk ist die «Historie af Danmark» (14 Bde., Kopenh. 1782‒1828; nur bis 1400 reichend). Eine Sammlung einer kleinern Schriften erschien in 16 Bänden (Kopenh. 1788‒99).

Sühne, die Aussöhnung streitender Personen oder Parteien; die gütliche Beilegung eines Rechtsstreits durch Vergleich. Nach der Deutschen und Österr. Civilprozeßordnung kann das Prozeßgericht in jeder Lage des Prozesses gütliche Beilegung desselben oder einzelner Streitpunkte versuchen oder die Parteien zum Zwecke des Sühneversuchs vor einen beauftragten oder ersuchten Richter verweisen. Auch kann zu gleichem Zwecke das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet werden. Es kann ferner, wer eine Klage zu erheben beabsichtigt, unter Angabe des Gegenstandes seines Anspruchs zum Zwecke eines Sühneversuchs den Gegner vor das Amtsgericht laden, vor welchem dieser seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Erscheinen beide Teile und kommt ein Vergleich zu stande, so ist derselbe zu Protokoll festzustellen. Kommt es zum Vergleiche nicht, so wird auf Antrag beider Parteien der Rechtsstreit sofort verhandelt, indem die Klage durch mündlichen Vortrag erhoben wird. – Über eine Ehescheidungsklage oder eine Klage auf Herstellung des ehelichen Lebens darf nach Deutscher Civilprozeßordnung der Verhandlungstermin in der Regel erst angesetzt werden, wenn Sühneversuch stattgefunden hat. Der Kläger hat den Beklagten zu einem Sühnetermin vor das Amtsgericht zu laden, bei welchem der Ehemann den allgemeinen Gerichtsstand hat. In diesem Sühnetermine müssen die Parteien persönlich erscheinen und können Beistände zurückgewiesen werden. Erscheint der Kläger oder erscheinen beide Teile nicht, so verliert die Ladung ihre Wirkung. Erscheint der Kläger, aber nicht der Beklagte, so gilt der Sühneversuch als mißlungen. Nur unter gewissen Voraussetzungen, namentlich, wenn der Aufenthalt des Beklagten unbekannt oder im Auslande ist, wenn dem Sühneversuch ein sonstiges erhebliches und vom Kläger nicht verschuldetes Hindernis entgegensteht, oder bei bestimmt vorauszusehender Erfolglosigkeit desselben, ist der Sühneversuch nicht erforderlich. Über das Vorhandensein dieser Voraussetzungen entscheidet der Vorsitzende des Landgerichts ohne vorgängiges Gehör des Beklagten. (Vgl. Civilprozeßordn. §§. 268, 471, 570 fg.) – Auch vor der Erhebung einer Beleidigungsklage hat nach der Deutschen Strafprozeßordnung ein Sühneversuch stattzufinden (s. Friedensgerichte).

Suicidĭum (neulat.), der Selbstmord.

Suĭdae, s. Schweine.

Suīdas, griech. Lexikograph, ein wahrscheinlich der zweiten Hälfte des 10. Jahrh. n. Chr. angehöriger Byzantiner, ist der Verfasser eines griech. Wörterbuchs, das neben Worterklärungen viele histor. Notizen, namentlich über griech. und röm. Schriftsteller und ihre Werke, sowie Fragmente aus den Werken vieler griech. Schriftsteller enthält. Die beste kritische Bearbeitung ist die von Bernhardy (2 Tle. in 4 Bdn., Halle 1834‒53); eine darauf basierende Textausgabe lieferte Bekker (Berl. 1854).

Suifun, Sujfun, Fluß im russ.-sibir. Küstengebiet, entspringt in der Mandschurei, fließt erst östlich, dann südöstlich und mündet in die zur Peter des Großen Bai (s. d.) gehörige Amurbucht, schiffbar auf 90 km.

Sui juris (lat.), seines Rechts, sein eigener Herr.

Suinter (frz. Suint, spr. ßüäng), Wollschweiß.

Suir (spr. schuhr), Nebenfluß des Barrow (s. d.).

Suite (frz., spr. ßwit, «Folge», «Reihe»), die einen Fürsten oder hohen inspizierenden Offizier begleitenden Militärpersonen. Generale, die dem Hauptquartier des Kaisers zur Dienstleistung zugeteilt sind, heißen in Deutschland Generale à la suite Sr. Maj. des Kaisers. Über Stellung à la suite im übrigen s. À la suite.

In der Musik ist S., Partite oder Partie ein im 17. Jahrh. ausgebildetes mehrsätziges Tonstück, ursprünglich für Orchesterinstrumente, später auch für Klavier. Die S. ging aus der Volksmusik hervor und bildete eine Reihe von in gleicher oder verwandter Tonart gehaltener Lied- und Tanzweisen (Menuett, Gavotte, Bourré, Rigaudon, Gigue, Polonaise, Anglaise [Country-Dances, Hornpipes], Passepied, Sarabande, Courante, Allemande u. a.). Schon im 17. Jahrh. bemächtigte sich die höhere Kunstmusik der S. und gestaltete sie teilweise im gelehrten Sinne um, durch Anfügung von Ouverturen, Fugen, Variationen. Bis 1730 kam die S. besonders in der Klaviermusik zur Anwendung, ist hier durch die im 18. Jahrh. aus der Instrumentalsonate sich entwickelnde Klaviersonate verdrängt, behält aber in den klassischen Produkten von Couperin, Händel, Bach, Muffat u. a. bleibenden Wert. Neuerdings ist die S. mehrfach wieder in der Orchestermusik berücksichtigt worden, so von J. Raff, Franz Lachner, Tschaikowski, J. O. Grimm u. a.

Suiten ist auch Bezeichnung für tolle Vergnügungen und lose Streiche; daher Suitier (spr. -tĭeh), nächtlicher Schwärmer, Kneipbruder.

Sujet (frz., spr. ßüscheh, vom lat. subjectum, die Grundlage, der Grundbegriff), in der erzählenden und dramat. Dichtung der Stoff, die Fabel (s. d.), der Gegenstand oder Vorwurf, den der Dichter für seine Bearbeitung wählt.

Sujewó-Orjéchowo (Zujevo-Orěchovo), zwei einander gegenüber liegende Fabrikdörfer, das eine im Kreis Bogorodsk des russ. Gouvernements Moskau, das andere im angrenzenden Gouvernement Wladimir, an der Eisenbahn Moskau-Nishnij Nowgorod; sie bilden den Mittelpunkt des sog. Sujew-^[folgende Seite]