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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Superfoecundatio - Superphosphat

vorkommend. Im röm. Recht giebt die Miete eines Grundstücks nur ein persönliches Recht gegen den Vermieter, welches den neuen Eigentümer nicht verpflichtet, wenn der Vermieter veräußert («Kauf bricht Miete»). Mit der S., dem Recht, mit Bewilligung des Eigentümers auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks desselben ein Bauwerk (also nicht Bäume) zu haben, ist man aber zu einem dinglichen, vererblichen und veräußerlichen Recht gelangt. Vgl. Preuß. Landr. Ⅰ, 22, Abschn. Ⅶ; Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 1147. Für die Benutzung des fremden Bodens wird gewöhnlich ein Zins, solarium, entrichtet. Die S. kann auf Benutzung eines für das Bauwerk nicht erforderlichen Teiles des Grundstücks erstreckt werden, wenn dies für die Benutzung des Bauwerks Vorteil bietet (Hofraum, Garten). Dagegen ist nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. §. 1014 Beschränkung der S. auf den Teil eines Grundstücks (Stockwerk) unzulässig. Es überläßt dafür (Einführungsgesetz Art. 131) dem Landesrecht, statt solcher Dienstbarkeit das Miteigentum aller Berechtigten an dem ganzen Gebäudegrundstück mit Rechten der einzelnen Berechtigten auf ausschließliche Benutzung bestimmter Teile unter Ausschließung des Teilungsrechtes zu verbinden. Es wird dadurch auch das Stockwerkseigentum ersetzt.

Wie das Eigentum des Bodens sich auf die Gebäude, so erstreckt sich das Eigentum an den Gebäuden auf deren fest (erd-, wand-, band-, niet- und nagelfest, fixa, vincta) eingefügte Bestandteile (Preuß. Landr. Ⅰ, 8, §. 334; (Code civil Art. 554; Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §. 94). Sind Sachen nicht zu Bestandteilen des Gebäudes gemacht, aber in ein solches Verhältnis gebracht, daß sie zur Benutzung desselben dienen, so sind sie Zubehör (s. d.; Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §. 97).

Superfoecundatĭo (lat.), s. Superfötation.

Superfötation (lat.), Überfruchtung oder Nachempfängnis, die nochmalige Schwängerung eines bereits seit einem oder mehrern Monaten schwangern Weibes, im Gegensatz zur Überschwängerung (Superfoecundatio), der Befruchtung mehrerer aus derselben Ovulationsperiode herrührender Eier durch verschiedene Begattungsakte. Beim Menschen ist das Vorkommen einer wirklichen S. bis jetzt durch kein Beispiel sicher festgestellt. Die Fälle, welche als Beweis für sie angeführt werden, ergeben sich bei sorgfältiger Prüfung als Zwillingsschwangerschaften, bei denen das eine Kind früher und reifer oder auch später und unreifer als das andere geboren wurde. Die einzige Möglichkeit einer S. wäre bei doppelter (zweihörniger) Gebärmutter gegeben.

Superintendént (lat.), früher auch Superattendent, in mehrern evang. Landeskirchen derjenige Geistliche, welcher über einen Bezirk (Ephorie) die kirchliche Aufsicht zu führen hat. In Bayern und Baden ist für S. der Name Dekan (s. d.), in Schleswig-Holstein Propst gebräuchlich, in der reform. Kirche meist Ephorus. Dieses Amt wurde zuerst in Pommern (Stralsund 1525), dann in Kursachsen infolge der Kirchenvisitation von 1527 bis 1529 geschaffen. Die S. in der evang. Kirche Deutschlands sind Organe des landesherrlichen Kirchenregiments und werden daher von den Landesherren ernannt (bestätigt). Ihre Befugnisse sind verschieden geregelt; in erster Linie liegt ihnen ob das kirchliche Visitationsrecht sowie die unmittelbare Aufsicht über die Geistlichen und die Leitung der Pfarrkonferenzen ihrer Ephorie, in manchen Ländern, so in der rhein.-westfäl. Kirche, haben sie auch die Ordination. Kraft ihres Amtes sind sie ferner die Vorsitzenden der synodalen Organe ihres Bezirks, so in Preußen der Kreissynoden und Kreissynodalausschüsse; sie haben ferner die Pfarrwahlen zu leiten, die Pfarrer einzuführen, die Kirchen einzuweihen. (S. Generalsuperintendent.) – Vgl. Nobbe, Das Superintendentenamt nach den evang. Kirchenordnungen des 16. Jahrh., in der «Zeitschrift für Kirchengeschichte», Bd. 14 u. 15 (Gotha 1893‒94).

Superintendentiālversammlung, s. Provinzialsynode.

Superĭor (lat.), der Obere, Vorsteher; in manchen Mönchsorden Titel für den Klostervorsteher, in andern für die Rangstufe nach Abt und Prior. – Superiorität, Überlegenheit, Vorzug.

Superkargo, s. Kargo.

Superlatīv (lat.), s. Komparation.

Supernaturalismus, s. Supranaturalismus.

Supernumerarĭus (neulat.), «überzähliger» Beamter.

Superoxȳd, s. Oxyde.

Superphosphāt, eins der wichtigsten künstlichen Düngemittel. Sein wesentlicher Wert beruht in seinem Gehalt an in Wasser löslicher Phosphorsäure. Das wertvolle Material zu seiner Fabrikation liefern die in der Natur vorkommenden Phosphate, wie Phosphorit, Apatit, Koprolith und Guano und die Knochen, oder die aus diesen hergestellte Knochenasche und (zu sonstigen Zwecken nicht mehr brauchbare) Knochenkohle. Gegenwärtig wird namentlich Floridaphosphat (und Carolinaphosphat), nordamerikanischer, aus der Tertiärzeit stammender Phosphorit, verarbeitet. In diesen von der Natur gegebenen Phosphaten ist die Phosphorsäure als dreibasisch-phosphorsaurer Kalk (oder ähnliche Verbindung) vorhanden, also im Wasser nicht löslich und demzufolge von geringer düngender Wirkung. Mischt man dieselben aber (fein gemahlen) mit der entsprechenden Menge konzentrierter Schwefelsäure, so verbindet sich dieselbe unter starker Erwärmung mit zwei Dritteilen des Kalkes zu Gips und ein Drittel des Kalkes bildet mit der Phosphorsäure sauren phosphorsauren Kalk, der in Wasser löslich ist und infolgedessen, wenn dem Boden einverleibt, sich in demselben leicht verbreitet und von der Pflanzenwurzel bequem aufgenommen werden kann. Das in der angegebenen Weise erhaltene Produkt (Gips + saurer phosphorsaurer Kalk) ist das S. Liebig lehrte diese Fabrikation zuerst (1840). Gegenwärtig bildet dieselbe einen der wichtigsten Zweige der chem. Industrie; Deutschland verarbeitete im J. 1895 etwa 250000 t ausländisches Rohphosphat zu (knapp der doppelten Menge) S. und führte noch etwa 40000 t fertiges S. (aus Belgien und England) ein. Im Handel kauft man das S. nur nach dem garantierten Prozentgehalt an wasserlöslicher Phosphorsäure; infolge der Entdeckung der amerik. Phosphoritlager und infolge der ausgedehnten Verwendung des Thomasphosphatmehles zum Düngen, ist der Preis der wasserlöslichen Phosphorsäure im S. sehr zurückgegangen, 1 kg kostet gegenwärtig 30‒40 Pf. Ein normales S. enthält etwa 16‒20 Proz. Phosphorsäureanhydrid. Sind die S. stark eisen- (oder thonerde)haltig, so wird beim Lagern derselben dadurch, daß sich phosphorsaures Eisen u. s. w. bildet, leicht wieder ein Teil der aufgeschlossenen Phosphorsäure in Wasser unlöslich, «sie gehen zurück» (in geringem Maße kann dies auch auf der Bildung von zweibasisch-phosphorsaurem Kalk beruhen). Diese unangenehme Eigenschaft zeigen namentlich die aus