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Swarez – Swedenborg
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Swantewit'
seine Attribute ein Schwert, Pfeil und Bogen, Trinkhorn; heilig war ihm besonders ein weißes Roß, auf dem er nachts gegen die Feinde seines Kultus ausritt.
Swartboi, Hottentotten, s. Kaoko.
Swarth, Helene, niederländ. Dichterin, geb. 25. Okt. 1859 zu Amsterdam, lebte 1865–84 in Brüssel, hiernach in Mecheln und seit
ihrer Vermählung mit dem Schriftsteller Frits Lapidoth (1893) im Haag. Ihre ersten Gedichte schrieb sie in franz.
Sprache; jetzt gehört sie zu den hervorragendsten Lyrikern Jung-Hollands. Von ihren Werken sind hervorzuheben:
«Blauwe Bloemen» (Utrecht 1884), «Beelden en Stemmen» (Gent 1887),
«Sneeuwvlokken» (Amsterd. 1888), «Rouwviolen» (ebd. 1889),
«Passiebloemen» (ebd. 1891), «Diepe wateren» (ebd. 1897) und die
Sammelausgabe «Gedichten» (ebd. 1892), sodann kleine Skizzen in Prosa, wie
«Kleine Schetsen» (Amsterd. 1893).
Swasiland, ein kleines Kaffernreich im östl. Südafrika, seit 1895 unter der Schutzherrschaft der Südafrikanischen Republik stehend,
grenzt im S., W.und N. an Transvaal, im O. an die portug. Besitzungen der Delagoabai und an Tongaland (s. Karte:
Kapkolonien, Bd. 10, S. 118), hat einen Flächeninhalt von 18140 qkm und zählt (1894) 64000 E.,
darunter 600 Weiße. S. ist ein 1500 m hoch gelegenes und gesundes Gebirgsland, birgt allem Anschein nach reiche Schätze an Gold und möglicherweise auch
Steinkohlenlager, besitzt herrliche Wiesengründe, welche gerade im Winter als die gesuchtesten Weideplätze sich darbieten. Ein besonderer Vorzug sind die
hochstämmigen, weit ausgedehnten Waldungen; sie liefern das in Südafrika sonst seltene Bauholz. Die Bevölkerung gehört zum Stamme der Kaffern. Über sie
herrscht nach einheimischem Recht ein erblicher König; die innere Verwaltung ist den Unterhäuptlingen übertragen. Über alle aber steht der Gouverneur der
Südafrikanischen Republik; er hat die oberste Gerichtsbarkeit und das Recht, Steuern zu erheben und Konzessionen zu erteilen. S., früher vollkommen
unabhängig, wurde in den achtziger Jahren von Buren und Engländern überflutet. Die Buren verstanden es, durch Erwerbung von Gerechtsamen (in Bezug auf
Weidegründe, Goldgräberei, Straßenbau, Zollerhebung u.s.w.) sich allmählich zu faktischen Herren des Landes zu machen, so daß die Engländer sich gezwungen
sahen, 1890 durch ein vorläufiges Abkommen ihnen die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Oberherrschaft zuzugestehen. Nach wiederholten
Verhandlungen ließ sich die engl. Regierung bewegen, durch den Vertrag vom Dez. 1894 das ausschließliche Protektorat der
Südafrikanischen Republik (s. d., Geschichte), d. h. soviel wie die Annexion, anzuerkennen.
Swat, Suwat oder Sewad, Fluß in der Landschaft
Kafiristan in Innerasien, zwischen der nördl. und der südl. Kette des Hindukusch, ergießt sich bei Pischawar links in den Kabulfluß. An seinem mittlern Laufe
liegt ein kleiner Bergstaat, der schon bei Ptolemäus vorkommt (als Suastos, sanskrit.
Suvastu), unter eigenem Fürsten, über den der Maharadscha von Kaschmir, der Emir von Afghanistan und die Engländer
die Oberherrschaft zu erreichen suchen.
Swatau, chines. Hafenort, s. Swatow.
Swatopluk, auch Zwentibold genannt, Fürst von Mähren (s. d.,
Geschichte, und Cyrillus).
Swatow (engl. Schreibweise für das mundartliche Swatau, eigentlich
Schan-thou oder ↔ Schan-Thau), ein dem Weltverkehr
geöffneter chines. Hafenort in der Provinz Kwang-tung, zwischen Hong-kong und Amoy, links an der Mündung des Flusses Han-kiang, den chines. Dampfer
flußaufwärts befahren, in gesundem Klima, aber im Bereich der Wirbelstürme, hat 30000 E. und (1896) einen Gesamtwarenverkehr von über 11 Mill. Haikuan
Tael, d. i. etwa 52 Mill M., und zwar Einfuhr von ind. Opium, Baumwoll- und Wollwaren (Garne), Zinn, japan. Kohlen und Zündhölzchen und Ausfuhr namentlich
von Zucker nach andern chines. Plätzen. Wichtig ist S. auch als Einschiffungsplatz chines. Kuli. 1896 liefen 1728 zumeist engl. Dampfer ein.
Sweatingsystem (engl., spr. ßwett-; frz. mardandage),
Schweißsystem, Schwitzsystem, die Art des Arbeitsverhältnisses, bei der
zwischen dem eigentlichen Unternehmer und den ausführenden Arbeitern eine Mittelsperson, ein (oder mehrere) Afterunternehmer (Faktor, engl.
sweater) treten, die von ersterm die Arbeit zu festem Preise übernehmen und an die Arbeiter auf eigene Rechnung zu
möglichst niedrigem Lohnsatze vergeben. Mit dem S. sind andere Mißstände, wie gesundheitsschädliche oder zu enge Arbeitsräume, übermäßig lange
Arbeitszeit, Ausdehnung der Frauen- und Kinderarbeit u.s.w., eng verbunden. Am krassesten haben sich die Übelstände dieses Systems in England, besonders
in London, z.B. im Schneidergewerbe, ausgebildet, und man erklärt dort diesen Umstand teilweise aus der Einwanderung zahlreicher fremder Arbeiter, die
hilflos in London ankommen und sich jeder Arbeitsbedingung fügen müssen. Die Frage der Einwanderung in Verbindung mit dem S. ist deshalb in neuester Zeit
in England Gegenstand von Parlamentsverhandlungen und namentlich einer lebhaften Agitation der geschädigten einheimischen Arbeiter geworden. Durch die
neuern Untersuchungen des Hauses der Lords ist aber festgestellt worden, daß das S. auch in Gewerben vorkommt, die fremde Arbeiter gar nicht beschäftigen.
Einer bessern Beaufsichtigung der Werkstätten dienen die Factory and Workshop Acts von 1891 und 1895. In Frankreich
hat die Provisorische Regierung mit Dekret vom 2. März 1848 die Marchandage verboten; sie ist aber auch dort nicht selten und jenes Dekret in Vergessenheit
geraten. In Deutschland hat besonders die Hausindustrie (s. d.) von der Afterunternehmung zu leiden. Neuerdings macht sich in Berlin
eine Bewegung gegen das S. im Schneidergewerbe und der Konfektion geltend.
Vgl. die im «Board of Trade Journal» fortlaufend veröffentlichten Reports des
Commissioner of labour; Burnett, First and second report on S. (Lond. 1888);
Fifth Report from the Select Committee of the House of Lords on the S., in den
«Parliamentary Reports», 1890, Bd. 17 (169); Abraham und Davies,
The law relating to factories and workshops (Lond. 1896); J. Decrais,
L'immigration étrangère en Angleterre (in der «Revue des Deux Mondes», Par.
1892); Socialpolit. Centralblatt 1894.
Sweben, Volksstamm, s. Sueven.
Swedenborg, eigentlich Swedberg, Emanuel, Gelehrter und Theosoph, geb. 29. Jan. 1688 zu
Stockholm. Fromm erzogen, neigte S. frühzeitig zur Schwärmerei. Seine Studien umfaßten Philologie, Philosophie, Mathematik und Naturwissenschaften,
daneben auch Theologie. 1710–14 bereiste
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 530.