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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Synesis - Synopsis.

(Par. 1631, zuletzt 1640); eine kritische Ausgabe der Reden und Homilien besorgte Krabinger (Landsh. 1850), der Hymnen Flach (Tübing. 1875). Vgl. Volkmann, S. von Kyrene (Berl. 1869).

Synesis (griech.), Sinn, Verstand; vgl. Sensus.

Synezeugmenon (griech.), s. v. w. Zeugma.

Syngenesia (griech.), 19. Klasse des Linnéschen Systems, Pflanzen enthaltend, deren Antheren miteinander zu einer Röhre verwachsen sind, der Familie der Kompositen entsprechend. Daher Syngenesisten, s. v. w. Kompositen.

Syngramma Suevicum, Name der von Brenz (s. d.) verfaßten, von Schnepf (s. d.) und zwölf andern schwäbischen Geistlichen unterschriebenen Gegenschrift gegen das Buch des Ökolampadius: "De genuina verborum domini (hoc est corpus meum) expositione", welches das Wort "Leib" als das "Zeichen des Leibes" fassen wollte.

Synizesis (griech.), s. Synäresis.

Synkarp (griech.), in der Botanik ein Gynäceum, dessen einzelne Karpelle durch Einschlagen ihrer Ränder völlig geschlossen sind und miteinander verwachsen; der Fruchtknoten besitzt in diesem Fall so viel Fächer, wie Karpelle vorhanden sind.

Synklinale (griech.), s. Antiklinale.

Synkope (griech.), in der Grammatik die Verkürzung eines Wortes um eine mittlere Silbe (z. B. ew'ger statt ewiger etc.); in der Musik die Zusammenziehung des unbetonten Taktteils mit dem nachfolgenden betonten zu einer einzigen Note; in der Medizin s. v. w. plötzliche Entkräftung, Ohnmacht.

Synkrasis (griech.), Vermischung.

Synkratie (griech., "Mitherrschaft"), im Gegensatz zur Autokratie diejenige Art der Staatsverfassung, nach welcher das Volk durch seine Vertreter an der Regierung einen gewissen Anteil nimmt.

Synkretismus (griech.), die ausgleichende Vereinigung streitender Parteien, Sekten, Systeme etc. durch Abschwächung der trennenden Gedanken sowie durch Aufstellung von Lehrsätzen, die jeder nach seiner Meinung deuten kann; insbesondere seit 1645 die unionistische Theologie des Georg Calixtus (s. d.), daher die Kontroverse mit ihm als synkretistischer Streit bekannt ist.

Synodalverfassung, s. Presbyterial- und Synodalverfassung.

Synode (griech.), Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten, also s. v. w. Konzilium (s. d.). Diözesansynode (synodus dioecesalis) heißt eine S., welche ein Bischof mit den ihm untergebenen Pfarrern, Provinzialsynode (synodus provincialis) eine solche, welche ein Erzbischof mit seinen Bischöfen abhält, Nationalsynode oder allgemeine S. (synodus universalis oder nationalis) eine solche, zu der die gesamte Geistlichkeit eines Landes unter Vorsitz eines päpstlichen Legaten zusammentritt, um wichtige, die kirchlichen Angelegenheiten betreffende Fragen zu erledigen. In der protestantischen Kirche sind die Synoden die Organe der kirchlichen Selbstverwaltung und Vertretungskörper der Kirchengenossen gegenüber dem landesherrlichen Kirchenregiment. Diesen Synoden ist ein Mitwirkungsrecht bei der kirchlichen Gesetzgebung und Verwaltung eingeräumt. Nach der Kirchengemeinde- und Synodalordnung für die östlichen Provinzen Preußens vom 10. Sept. 1873 umfaßt der Kreissynodalverband (Kirchenkreis) regelmäßig eine Diözese, ausnahmsweise auch mehrere kleinere Diözesen. Die Kreissynode besteht aus sämtlichen innerhalb des Kirchenkreises ein Pfarramt definitiv oder vikarisch verwaltenden Geistlichen und der doppelten Zahl der durch die vereinigten Gemeindeorgane auf drei Jahre gewählten Mitglieder (Synodalen). Die eine Hälfte dieser gewählten Synodalen wird aus den dermaligen oder frühern Kirchenältesten, die andre Hälfte von den an Seelenzahl stärkern Gemeinden aus den angesehenen, kirchlich erfahrenen und verdienten Männern des Synodalkreises gewählt. Die Kreissynoden einer Provinz bilden den Verband der Provinzialsynoden, deren Mitglieder teils erwählt, teils landesherrlich ernannt werden. Die Generalsynode aber setzt sich aus 150 von den Provinzialsynoden, 6 von den evangelisch-theologischen Fakultäten aus ihrer Mitte gewählten, 30 vom König ernannten Mitgliedern und den Generalsuperintendenten zusammen (Generalsynodalordnung vom 20. Jan. 1876). In der Provinz Hannover bestehen Bezirkssynoden und eine Landessynode; in Schleswig-Holstein Propsteisynoden und eine Gesamtsynode; in Baden, Bayern und Württemberg Diözesansynoden und eine Landessynode, und zwar in Bayern für das rechtsrheinische und für das linksrheinische Staatsgebiet je eine Landessynode. In Oldenburg sind Kreissynoden und eine Landessynode, in Hessen Dekanatssynoden und eine Landessynode eingerichtet; im Königreich Sachsen, in Anhalt, Braunschweig, Sachsen-Weimar und Sachsen-Meiningen bestehen nur Landessynoden. Für die Wahrnehmung der laufenden Geschäfte sind, während die S. nicht versammelt ist, in der Regel die Synodalvorstände oder Synodalausschüsse (Synodalräte) berufen (s. Presbyterial- und Synodalverfassung). Vgl. Kähler, Visitation und S. (Gotha 1886).

Synodische Umlaufszeit, die Zeit zwischen zwei aufeinander folgenden gleichnamigen Konjunktionen eines Planeten mit der Sonne; synodischer Monat, die Zeit von einer Konjunktion von Sonne und Mond bis zur nächsten (von einem Neumond bis zum folgenden).

Synonymen (griech.), gleichbedeutende oder sinnverwandte Wörter. Meist stehen die durch solche Wörter ausgedrückten Begriffe als Unterarten unter einem höhern, und man gebraucht sie als gleichbedeutend, indem man hier einzelne Merkmale nicht beachtet, dort dieselben sich hinzudenkt. Im Interesse der Deutlichkeit und Bestimmtheit des Ausdrucks hat man aber das Bedürfnis gefühlt, die Bedeutung der S. festzustellen, wodurch die Wissenschaft der Synonymik entstanden ist, die vorzüglich auf einer richtigen Kenntnis und feinen Beobachtung des Sprachgebrauchs beruht. Im Sammeln und Erläutern der S. ist man erst in neuerer Zeit zu einem befriedigenden Resultat gelangt. Namentlich sind die S. der lateinischen Sprache von Dumesnil, Haase, Ernesti, Ramshorn, Döderlein, Habicht, Lübker, Schmalfeld und Schultz, die der deutschen Sprache von Aug. Eberhard, Meyer, K. Weigand und Dan. Sanders behandelt worden.

Synonymie (griech.), Sinnverwandtschaft der Wörter; rhetorische Figur, nach welcher eine Häufung von Synonymen zur nachdrücklichen Hervorhebung des Gedankens angewendet wird, wie Cicero von Catilina spricht: "Abiit, excessit, evasit, erupit".

Synópsis (griech.), zusammenfassender Überblick, übersichtliche Zusammenstellung verschiedener denselben Gegenstand betreffender Schriften; insbesondere S. der Evangelien, die Zusammenstellung derjenigen Stellen der drei ersten Evangelien, worin dasselbe in mehr oder minder gleicher Weise berichtet