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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Technische Institute der Artillerie - Technologie.

Tage. § 5. Die Wahl der Vorträge und Übungen ist bis auf gewisse naturgemäße Beschränkungen frei. Doch werden Studienpläne aufgestellt und empfohlen. § 6. Lehrer sind die Professoren (vom König ernannt), Dozenten, Assistenten und Privatdozenten. Die Habilitation dieser (§ 7) vollzieht sich bei den einzelnen Abteilungen ähnlich wie bei den Fakultäten einer Universität. Überhaupt verhalten sich Hochschule und Abteilungen wie Universität und Fakultäten; jene wird vom Rektor und Senat, diese vom Abteilungskollegium und seinem Vorsteher verwaltet. Der Rektor wird alljährlich von den vereinigten Abteilungskollegien gewählt und bedarf der Bestätigung des Königs; die Vorsteher werden auf ein Jahr gewählt und vom Minister bestätigt. Für Kassen- und Verwaltungssachen steht dem Rektor ein Syndikus zur Seite (§ 8-28). Deutsche werden als Studierende nur mit dem Reifezeugnis eines deutschen Gymnasiums oder eines preußischen Realgymnasiums und einer preußischen Oberrealschule aufgenommen; doch berechtigt der Besuch der technischen Hochschule auf Grund eines Oberrealschulzeugnisses allein nicht zu einer Staatsprüfung für den höhern technischen Dienst. Es muß noch mindestens die Prüfung im Lateinischen an einem Realgymnasium hinzutreten. Über das regelrechte Studium in einer der vier ersten Abteilungen werden auf Grund vorgängiger Prüfungen Diplome ausgestellt (§ 29-33). Doch können auch Hospitanten vom Rektor zugelassen werden (§ 34-36). Dieselben Grundzüge kehren in den Verfassungen sämtlicher deutscher technischer Hochschulen wieder; doch ist die Zahl der Abteilungen an mehreren dieser Anstalten größer, indem z. B. Braunschweig noch eine pharmazeutische Abteilung hat, München, Zürich u. a. eine landwirtschaftliche. In Deutschland gibt es gegenwärtig neun t. H.: Berlin, Hannover, Aachen, München, Dresden, Stuttgart, Karlsruhe, Darmstadt und Braunschweig (Carolinum, jetzt Carolo-Wilhelminum). Diese neun Anstalten zählten 1878 zusammen: 535 Dozenten und 6433 Studierende. 1883 war die Zahl der Studierenden um 40 Proz. oder auf 3900 zurückgegangen. Seitdem fand eine langsame Steigerung der Besuchsziffer statt, so in den preußischen Anstalten von 1386 (1883) auf 1727 (1888), nämlich Berlin 1098 (gegen 897), Hannover 418 (gegen 318), Aachen 211 (gegen 171). Von diesen 1727 gehörten den einzelnen Abteilungen an für Architektur 326, Bauingenieurwesen 286, Maschinenwesen und Schiffbau 620, Chemie und Hüttenkunde 277, allgemeine Wissenschaften 3, woneben noch 215 Hörer im allgemeinen ohne Bezeichnung einer bestimmten Abteilung zugelassen waren. Die technische Hochschule zu München zählte 1887: 612 Hörer, die zu Dresden 370, die zu Zürich 496. Österreichs sechs t. H. zählten 1884 bei 330 Lehrern 2450 Studierende. Die Gesamtzahl der Studierenden im Winter 1888/89 betrug 1694 gegen 1619 im Vorjahr und zwar in Wien 745, Prag (deutsch) 182, Prag (tschechisch) 334, Brünn 122, Graz 154, Lemberg ebenfalls 154. Davon kamen auf die allgemeine Abteilung 18, Ingenieurwesen 696, Hochbau 136, Maschinenbau 508, chemische Technik 214 Studierende. Das ungarische Josephspolytechnikum zu Budapest hatte 1887 bei 47 Lehrkräften 619 Studierende.

Technische Institute der Artillerie sind in Deutschland die unter militärischer Leitung stehenden Fabriken zur Anfertigung von Armeematerial und zwar: Artilleriewerkstätten zu Spandau, Danzig, Deutz, Straßburg i. E., Dresden, München; Geschützgießereien zu Spandau, Augsburg; Feuerwerkslaboratorien zu Spandau, Ingolstadt; Geschoßfabriken zu Spandau, Teil der Geschützgießerei, Siegburg, Ingolstadt; Pulverfabriken zu Spandau, Hanau, Ingolstadt, Gnaschwitz (bei Bautzen); Schießwollfabrik zu Hanau. Die Arbeiter sind Zivilpersonen; Meister, Werkführer, Ingenieure etc. sind Beamte. In Österreich-Ungarn umfaßt die technische Artillerie (Handwerks-, Zeugsartillerie) das Artilleriearsenal, die Artilleriezeugsfabrik, die 24 Artilleriezeugsdepots und die Pulverfabrik in Stein.

Technische Militärakademie, in Österreich-Ungarn die Artillerie- und Genieschule.

Technisches und administratives Militärkomitee, in Österreich-Ungarn ein Organ des Reichskriegsministeriums, besteht aus Artillerie-, Genieoffizieren und Verwaltungsbeamten und leitet alle diesen Gebieten angehörigen Versuche.

Technische Truppen, Genie-, Eisenbahn- und Telegraphentruppen; vgl. Technische Institute der Artillerie.

Technoglyphen (griech.), s. Bildstein.

Technologie (griech., Gewerbskunde), die Lehre von den Mitteln und Verfahrungsarten zur Umwandlung der rohen Naturprodukte in Gebrauchsgegenstände. Da diese Umwandlung nur durch eine Änderung des innern Wesens, d. h. der Substanz, nach den Gesetzen der Chemie oder durch eine Änderung der äußern Form oder Gestalt nach den Gesetzen der Mechanik erfolgen kann, so teilt man das Gebiet der T., das die ganze Industrie umfaßt, ein in chemische und mechanische T. Die chemische T. beschäftigt sich mit der Darstellung chemischer Materialien (Alkalien, Säuren, Salze, Farben, Teerfarben, Ultramarin etc.), der Brenn- und Leuchtstoffe (Kohle, Stearin, Leuchtgas etc.), der Nahrungs-, Genuß- und Arzneimittel (Brot, Bier, Branntwein, Zucker, Chinin etc.), mit der Färberei, Druckerei, Gerberei, Thonwarenfabrikation etc. Die mechanische T. zieht in ihren Bereich die Bearbeitung der Metalle, des Holzes und ähnlicher Materialien auf Grund ihrer Arbeitseigenschaften (Gießfähigkeit, Dehnbarkeit, Schmiedbarkeit, Teilbarkeit), die Verarbeitung der Faserstoffe (Spinnerei, Seilerei, Weberei, Papierfabrikation), die Verarbeitung der verschiedenen Produkte (Stickerei, Wirkerei, Flechterei etc.) etc. Eine Menge Gewerbe gehören selbstverständlich zum Teil der chemischen, zum Teil der mechanischen T. an, da sie ihrer Natur nach sowohl chemische als mechanische Prozesse verlangen (Glas, Thonwaren, Kautschuk etc.).

Als man anfing, den Gewerben eine wissenschaftliche Grundlage zu geben, lag es nahe, dies in der Weise zu thun, daß man den Stoff nach den einzelnen Gewerben ordnete und diese besonders behandelte (Bierbrauerei, Branntweinbrennerei, Färberei, Gießerei, Schlosserei, Uhrmacherei, Tischlerei, Drechslerei, Böttcherei, Baumwoll-, Flachs-, Wollspinnerei etc.). Auf solche Weise entstand die sogen. spezielle T. als eine Lehrmethode, welche auch jetzt noch Anwendung findet, wenn es sich um die Darstellung solcher Gewerbe handelt, die wenig oder gar keine gemeinsamen Anknüpfungspunkte besitzen. Da dies namentlich in den chemischen Gewerben der Fall ist, weil in der praktischen Handhabung der chemischen Gesetze solche Verschiedenheiten obwalten, daß nur einzelne Gegenstände, z. B. Feuerungsanlagen, vielen zugleich angehören, so ist hier die Methode der speziellen T. die Regel. In der Weiterentwickelung der T. gewann man jedoch noch eine andre Grundlage für die Behandlung dadurch, daß man Grup-^[folgende Seite]