Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

709

Terentius Varro - Termingeschäfte

gen hat A. Spengel unternommen (1. Bdchn., Berl. 1875; 2. Aufl. 1888; 2. Bdchn. 1879), eine Auswahl giebt Dziatzko heraus (1. Bdchn., 2. Aufl., Lpz. 1885; 2. Bdchn., 1881), eine Ausgabe der "Scholia" zu Terenz besorgte Schlee (ebd. 1893). Neuere Übersetzungen lieferten unter anderm Herbst (Stuttg. 1855 fg.) und Donner (2 Bde., Lpz. 1864). - Vgl. Nencini, De Terentio eiusque fontibus (Livorno 1891).

Terentius Varro, röm. Schriftsteller, s. Varro, Marcus Terentius.

Terephthalsäure, s. Phthalsäure.

Teresa de Jesus, Heilige, s. Theresia von Jesu.

Terezin (spr.-schin), czech. Name von Theresienstadt in Böhmen.

Terfezia leonis, s. Trüffeln.

Tergeste, der alte Name der Stadt Triest.

Tergiversieren (lat.), Ausflüchte machen, eine Sache in die Länge ziehen.

Terglou, Berg in den Ostalpen, s. Triglaw.

Ter Goes, niederländ. Stadt, s. Goes.

Ter Gouwe (spr. chau-), holländ. Stadt, s. Gouda.

Tergoviste, rumän. Stadt, s. Târgovistea.

Terlago, See und Dorf in Südtirol, s. Vezzano.

Terlan, Dorf in der österr. Bezirkshauptmannschaft und dem Gerichtsbezirk Bozen in Tirol, am linken Ufer der Etsch, in 243 m Höhe, an der Bozen-Meraner Eisenbahn, hat (1890) 1271, als Gemeinde 1558 E. und ist bekannt durch den seit 1884 zum Teil abgetragenen schiefen Turm der got. Kirche (16. Jahrh.), welche alte Fresko- und Glasmalereien enthält, sowie durch vorzüglichen Wein (weißer Terlaner). In der Nähe Burg Neuhaus der Margareta Maultasch, nach ihr auch Maultasch genannt. 1797 schlugen hier die Tiroler Schützen die Franzosen.

Terlizzi, Stadt im Kreis Barletta der ital. Provinz Bari in Apulien, 10 km von der Küste und an der Dampftrambahn über Andria nach Barletta und über Bitonto nach Bari, hat (1881) 20 592 E., Ringmauern, Kastell, Mandel- und Weinbau.

Termin (lat.), im allgemeinen jeder rechtlich bedeutsame Zeitpunkt, Zeitgrenze, Frist, Verfallzeit. So spricht man namentlich im Handel von Zahlungs-, Wechsel-, Lieferterminen, Termingeschäften (s. d.) u. s. w. Im Prozesse ist T. (Tagfahrt; in der Österr. Civilprozeßordn. ߧ. 130 fg. Tagsatzung) die bestimmte Zeit (Tag und Stunde) der Gerichtsverhandlung. Die Bestimmung derselben ist Sache des Gerichts. Nach Deutscher Civilprozeßordn. §§. 196,197, 205, 206 gilt für T. im allgemeinen folgendes. Die T. werden an Gerichtsstelle abgehalten, sofern nicht die Augenscheinseinnahme an Ort und Stelle, die Verhandlung mit einer am Erscheinen vor Gericht behinderten Person oder eine sonstige an Gerichtsstelle nicht vornehmbare Handlung erforderlich ist. Landesherren, Mitglieder ihrer Familien und Mitglieder der fürstl. hohenzollernschen Familie sind nicht verpflichtet, persönlich an Gerichtsstelle zu erscheinen. Der T. beginnt mit Aufruf der Sache; er ist von einer Partei versäumt, wenn sie bis zum Schluß desselben nicht verhandelt oder bei Prozeßhandlungen, für welche die Beiziehung eines Rechtsanwalts vorgeschrieben ist, ohne solchen erscheint (besonders Österr. Civilprozeßordn. §. 133). Ein T. kann nach Deutscher, aber nicht nach Österr. Civilprozeßordnung (S. 134) durch Parteivereinbarung aufgehoben werden. Bei Aufhebung ruht das Verfahren, bis eine Partei von neuem den Gegner ladet. Ebenso ruht es nach deutschem Recht, wenn in einem T. zur mündlichen Verhandlung beide Parteien nicht erscheinen. Selbstverständlich kann Verlegung oder Vertagung eines T. durch das Gericht auf Antrag, wie von Amts wegen erfolgen, ersteres nach den Bestimmungen über Fristverlängerung. S. auch Frist, Ladung, Versäumnis. Das Deutsche Bürgerl. Gesetzbuch enthält Bestimmungen über T. in §§. 186-193.

Terminalia, altröm. Fest, s. Terminus.

Terminalia L., Pflanzengattung aus der Familie der Combretaceen (s, d.) mit gegen 80 tropischen Arten, Bäume oder hohe Sträucher mit wechselständigen, ganzrandigen, meist durchscheinend punktierten Blättern und kleinen unansehnlichen fünfzähligen Blüten. Von mehrern Arten werden die Samen (s. Myrobalanen) zum Gerben und Schwarzfärben benutzt, wie von den Myrobalanenbäumen, T. chebula Roxb., T. belerica Roxb., T. citrina Roxb. Von dem ostindischen, in andern Tropengegenden kultivierten sog. Catappenbaum, T. catappa L., werden die mandelähnlich schmeckenden Samen (tropische Mandeln) gegessen und auch zur Ölgewinnung benutzt, die Rinde kann als Gerbmaterial verwendet werden.

Terminalknospen, s. Knospe.

Terminanten (lat.), s. Bettelmönche.

Termination (lat.), Begrenzung; Festsetzung, Bestimmung; Beendigung.

Termingeschäfte, im weitern Sinne soviel wie Zeitgeschäfte (s. d.) oder Lieferungsgeschäfte (s. d.); im engern Sinne diejenige Art des Zeitgeschäfts, welche sich in ganz bestimmten, durch Börsenusanz oder Börsenvorstand geregelten Formen abwickelt (Börsentermingeschäft; Gegensatz das nur unter Handelsrecht stehende sog. handelsrechtliche Lieferungsgeschäft). Dahin gehört namentlich Feststellung der Lieferzeit, der Preisnotierung, der Gattung und Beschaffenheit der Ware, welche dem Terminhandel unterliegt (des sog. Typ), und Bestimmung der Mengen, welche im Termin gehandelt werden können (der sog. Schlüsse). So versteht man in Havre, Hamburg und Antwerpen unter Kaffeeterminware good average Santos (gut mittel Santos), und ein Schluß kann nur in 500 Säcken oder einem Vielfachen davon, also 1000, 1500 u. s. w. bestehen. Beim Getreideterminhandel darf nur Weizen, Roggen von bestimmter Qualität mit einem festgesetzten Mindestgewicht (s. Getreidehandel), in ebenfalls bestimmten Quantitäten (z. B. 25 000 oder 50 000 kg u. s. w.) geliefert werden. Die Basis für den Terminhandel in weißem Zucker in Paris, dem größten Zuckermarkt der Welt, ist Sucre blanc, numéro trois des types officiels de la Bourse de Paris, die Einheit des Kontraktes 100 Sack von je 100 kg netto. Erst neuestens hat man infolge der Übelstände, welche sich aus der zu engen Begrenzung des Typ ergaben, an verschiedenen Terminmärkten (Terminbörsen) unter gewissen Bedingungen eine Erweiterung der Warengattung zugelassen. Während für Effekten T. schon älter sind, wurden Waren-Terminbörsen erst in neuerer Zeit eingeführt, so für Kaffee in Havre 1881, in Hamburg 1886, in Marseille und London 1888, für Weizen in London 1887, in Mannheim 1888 u. s. w. Das Deutsche Börsengesetz vom 22. Juni 1896 hatte die Auflösung von Produkten-, insbesondere Getreidebörsen zur Folge, so daß heute in Deutschland börsenmäßige T. nur mehr in Breslau (in Spiritus), Köln (in Rüböl), Hamburg (roher Kartoffelfprit, Santoskaffee, Rüben-^[folgende Seite]