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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Tribut; Tributkomitien; Tricarbonsäuren; Trichechus; Trichiasis; Trichine

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Tribut - Trichine

Tullius eingerichtet haben soll, nach der herrschenden Angabe 4, nach einer andern 30. Am ältesten sind unzweifelhaft die vier nach Stadtteilen bezeichneten und später städtische (tribus urbanae) genannten T.: Palatina, Suburana, Collina, Esquilina. Ihnen gegenüber stehen die ursprünglich 15 oder 16, dann 17 ländlichen T. (tribus rusticae), deren Einrichtung vermutlich mit dem Ausgleich nach der ersten Secession der Plebs zusammenhängt. Sie haben ihre Namen meist von patricischen Geschlechtsdörfern, die offenbar ihren Mittelpunkt bildeten: Ämilia, Camilia, Cornelia, Fabia, Galeria, Horatia, Lemonia u. s. w. Als in der Folge das Staatsgebiet sich vermehrte, wurde von 387 v. Chr. an der Zuwachs wieder nach T. angefügt, deren Namen in Gegensatz zu den frühern mit Ausnahme einer einzigen von Örtlichkeiten genommen waren. So entstanden allmählich 35 T., also neben den 4 städtischen 31 ländliche. Weiter fuhr man mit der Bildung von neuen Distrikten nicht fort, sondern was nun neu mit Vollbürgerrecht in den Staat hereinkam, wurde in eine der vorhandenen T. eingeteilt. Eine Unterabteilung der städtischen T. bildeten die vici, eine Unterabteilung der ländlichen die pagi oder Dörfer. Die T. blieben auch in Zukunft weiter Aushebungs- und Steuerdistrikte. Sie standen später unter je 8 Curatores tribuum. Jeder Bürger gab bei genauer Angabe seiner persönlichen Verhältnisse stets auch die T. an, in der er eingeschrieben war. Ursprünglich waren wohl nur ansässige grundbesitzende Bürger in den T. Aber 312 v. Chr. ließ der Censor Appius Claudius alle Bürger, auch Freigelassene ohne Grundbesitz, aus polit. Gründen in alle T. einschreiben. Die Censoren drängten wieder 304 alle Bürger ohne Grundbesitz, sowie sämtliche Freigelassene in die vier städtischen T. zusammen. Und dabei blieb es trotz manchem Wechsel in der Hauptsache, so daß fortan die vier städtischen T. der Geltung nach unter den ländlichen standen. Die Versammlung des Volks nach T. in den Tributkomitien ist hervorgegangen aus den Sonderversammlungen der nach T. geordneten Plebs (concilia plebis). (S. Komitien.) In der Kaiserzeit, wo die Tributkomitien mit den übrigen Komitien alle Bedeutung verloren, blieb doch die der T. selbst als Einteilung der Bürgerschaft. Die Zugehörigkeit zu einer T. bildete das Kennzeichen des Vollbürgertums, auch nachdem Caracalla das röm. Bürgerrecht 212 über alle freien Einwohner des Reichs ausgedehnt hatte.

Vgl. Mommsen, Die römischen T. in administrativer Beziehung (Altona 1844); ders., Röm. Forschungen (Bd. 1, 2. Aufl., Berl. 1864; Bd. 2, 1879); Kubitschek, De Romanorum tribuum origine ac propagatione (Wien 1882); ders., Imperium Romanum tributim descriptum (ebd. 1889).

Tribut (lat. tributum), eine Abgabe, welche bezwungene Völker an den Sieger zahlen. Im alten Rom war tributum eine Steuerumlage, die nach der "servianischen" Verfassung auf die einzelnen lokalen Distrikte oder Tribus (s. d.) umgelegt wurde. Von 167 v. Chr. an, nachdem der Staat mit der Einverleibung Macedoniens über eine Anzahl reicher Provinzen verfügte, wurde kein T. mehr erhoben, sondern die Kosten der Staatsverwaltung, soweit bisher das tributum hatte eintreten müssen, aus Provinzialeinkünften bestritten. In der Kaiserzeit fand eine neue Regelung dieser Verhältnisse statt. Auf Grund der schon unter Augustus unternommenen Reichsvermessung und Volkszählung wurde der gesamte Provinzialboden in Steuerhufen eingeteilt, die nach Bebauungsart und Ertrag in mehrere Klassen zerfielen, und auf diese ein tributum soli, eine Grundsteuer, gelegt; außerdem zahlte die Provinzialbevölkerung ein tributum capitis, eine Kopfsteuer, zugleich eine Art Gewerbe- und Kapitalsteuer. Italien blieb bis auf Diocletian von beiden Steuern frei, wurde aber unter diesem mit hereingezogen.

Tributkomitien, s. Komitien.

Tricarbonsäuren, s. Carbonsäuren.

Trichechus, s. Walroß.

Trichiasis (grch.), falsche Stellung der Wimperhaare zum Lidrande, so daß sie den Augapfel berühren. Da hierdurch an letzterm fortwährende Reizungen und Entzündungen hervorgerufen werden, so ist die operative Beseitigung der T. notwendig.

Trichine oder spiraliger Haarwurm (Trichina spiralis Owen), ein kleiner Rundwurm aus der Ordnung der Haarwürmer (s. d.), dessen am Ende zwei kegelförmige Zapfen tragendes Männchen (s. Fig. 1) nur 1,5-2 mm, das Weibchen (Fig. 2) dagegen 3-5 mm lang wird und auf dunklem Untergrunde als feines Fädchen mit bloßem Auge erkennbar ist. Trotz seiner Kleinheit ist der Wurm, der infolge seiner großen Fruchtbarkeit und seines gewöhnlich geselligen Vorkommens oft förmliche Epidemien verursacht (die Hauptherde Deutschlands s. auf Karte: Tiergeographien) und zahlreiche Todesfälle herbeiführt, einer der gefährlichsten Parasiten des Menschen. In Herdersleben bei Quedlinburg z. B., einem Dorfe von 2000 Einwohnern, erkrankten 1865 337, und 101 starben. Früher stand man dieser Krankheit vollkommen ratlos gegenüber; jetzt ist die Lebensgeschichte des Wurmes klar gelegt. Die T. findet sich gewöhnlich in der Form der Muskeltrichine im Muskelfleische des Schweins, der Ratten, Füchse, Bären u. s. w. Die Muskeltrichine repräsentiert ein kleines, ovales, mit bloßem Auge nicht erkennbares Knötchen von durchsichtiger Beschaffenheit, innerhalb dessen man bei Anwendung des Mikroskops einen kleinen, spiralig aufgewundenen Wurm von 0,8 bis 1,2 mm Länge entdeckt (Fig. 3). Dieses Würmchen besitzt bereits den für die Trichotracheliden (s. Haarwürmer) charakteristischen Zellenkörper im Vorderleibe; die noch unausgebildeten Geschlechtsorgane beweisen, daß wir es hier mit einer Jugendform zu thun haben, die zu ihrer Weiterentwicklung der Überführung in einen neuen Wirt bedarf. Ist letzteres in geeigneter Weise bewerkstelligt, dann fällt in dessen Magen die umgebende Kapsel der Auflösung und Verdauung anheim, die T. wird frei und wächst nun im Darme schon binnen

^[Fig. 1 u. 2.]

^[Fig. 3]