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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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U - Überfall (militärisch)

U.

U, der 21. Buchstabe unsers Alphabets, seiner Gestalt nach (lat. U) nur eine Abart oder Umbildung des V (lat. V); als Laut gehört es zu den Vokalen (s. d. und Laut). Als Abkürzung steht U bei den Römern für Urbs (d. i. die Stadt, nämlich Rom) und insbesondere u. c. bei chronol. Angaben für urbis conditae, d. i. von Erbauung der Stadt (Roms) an gerechnet. Auf ältern franz. Münzen bezeichnet U den Prägort Pau. In der Chemie ist U (gebräuchlicher jedoch Ur) das Zeichen oder Symbol für Uran. In den Blaufarbenwerken ist U die Bezeichnung für Kobaltultramarin. Als Präfix bezeichnet U in afrik. Sprachen Land, z. B. Usagara, das Land Sagara.

Uad (arab.), soviel wie Wâdi (s. d.).

Ualan (Walan), eine der Karolinen (s. d.).

Uap, Inselgruppe, s. Yap.

Uapou (Uapoa), ehemals Adaminsel, eine der franz. Marquesasinseln (s. d.).

U. A. w. g., auf Einladungsschreiben beliebte Abkürzung für: um Antwort wird gebeten.

Ubaldis, Petrus Baldus de, ital. Rechtslehrer, s. Baldus de Ubaldis.

Ubaldus, Mönch, s. Hucbald.

Ubangi, Strom, s. Uelle.

Ubangi, Negerstamm in Französisch-Kongo (s. d.).

Ubbelohde, August, Jurist, geb. 18. Nov. 1833 zu Hannover, studierte in Göttingen und Berlin, war dann einige Jahre im praktischen Justizdienst thätig, habilitierte sich 1857 in Göttingen für röm. Recht, wurde 1862 außerord. Professor daselbst, 1865 ord. Professor in Marburg. Auch ist er Mitglied des preuß. Herrenhauses. Er schrieb namentlich: «Über den Satz: Ipso jure compensatur» (Gött. 1858), «Über das im Königreich Hannover geltende Recht der Entwässerung und der Bewässerung» (Hannov. 1862), «Die Lehre von den unteilbaren Obligationen» (ebd. 1862), «Zur Geschichte der benannten Realkontrakte auf Rückgabe derselben Species» (Marb. 1870), «Die Interdikte des röm. Rechts» (1. u. 2. Tl., Erlangen 1889‒90; als 3. Tl.: «Die erbrechtlichen Interdikte», ebd. 1891; als 4. Tl.: «Die Interdikte zum Schutze des Gemeingebrauchs», ebd. 1893); «Die Besitzinterdikte» (1. Tl., ebd. 1897).

Ubĕda, Bezirksstadt in der Mitte der span. Provinz Jaen im östl. Andalusien, 600 m ü. d. M., auf der langgestreckten und fruchtbaren Loma (Anhöhe, Berglehne) de U., zwischen dem Guadalquivir und Guadalimar, östlich von Baeza, hat (1887) 18713 E., ein zum Teil erhaltenes großes Kastell mit mehr als 20 Türmen, breite Straßen und Plätze, got. Kirchen und Klostergebäude; Fabrikation von Leder, Seife, Woll- und Topfwaren, ausgezeichnete Pferdezucht, und als bedeutender Straßenknotenpunkt lebhaften Handel mit Getreide, Wein, Feigen und Öl.

Über Bank feuern, s. Geschützbank.

Überbau, der über die untere Mauerflucht heraustretende Teil eines Obergeschosses oder die diesen benutzende Bauart, wie sie im deutschen Fachwerkbau alter Städte, z. B. Hildesheim, Hannover, Braunschweig u. s. w. vorkommt.

Überbein (Ganglion), eine harte, rundliche Geschwulst von größerm oder geringerm Umfange, die aus einem häutigen, Flüssigkeit einschließenden Sacke (Schleimbeutel oder Sehnenscheide) besteht und sich meist am Hand-, Fuß- oder Kniegelenk bildet. Gewöhnlich entsteht dieselbe infolge einer Quetschung der daselbst befindlichen Sehnen durch Druck, übermäßige Anstrengung, Dehnung oder Zerrung des Gelenks. Sie verursacht in der Regel keine Schmerzen, höchstens eine gewisse Beeinträchtigung der Bewegungen des betreffenden Gelenks, und bleibt unverändert, wenn nicht ungünstige Umstände, wie öftere Reizung u. dgl., eine Entzündung herbeiführen, die heftige Schmerzen und bösartige Geschwüre veranlassen kann. Man entfernt die Ü. durch anhaltenden gelinden Druck, durch fortgesetztes Massieren oder durch gewaltsames Zersprengen, indem man sie mit dem Daumen fest an den Knochen andrückt, oder, wenn dies nicht zum Ziele führt, durch Ausschneiden der ganzen Geschwulst mit dem Messer; Medikamente sind ohne allen Nutzen.

Bei den Pferden sind Ü. Knochenwucherungen infolge einer Entzündung der Beinhaut, die am Hinterkiefer, hauptsächlich aber an den Gliedmaßen und zwar an der Krone als Leist (s. d.) oder Schale (s. d.), am Sprunggelenk auf der Innenfläche als Spat (s. d.), auf der Außenfläche als Rehbein (s. d.) und auf der hintern Fläche als Hasenhacke (s. d.) vorkommen. Als Ü. schlechtweg bezeichnet man die an der Innenfläche des Vordermittelfußes (Schienbeins) auftretenden Knochenauftreibungen.

Überblattung, s. Verknüpfung der Hölzer.

Überbürdung, s. Gymnasium (Bd. 8) und Gymnasialreform (Bd. 17).

Überbürge, s. Bürgschaft.

Überchlorsäure oder Hyperchlorsäure. Erhitzt man chlorsaures Kalium bis zum Schmelzen und erhält es bei dieser Temperatur bis es wieder erstarrt, so zerfällt es in überchlorsaures Kalium (Kaliumperchlorat), Chlorkalium und Sauerstoff: 2KClO₃= KCl + O₂ + KClO₄. Aus dem Gemenge von Kaliumperchlorat und Chlorkalium läßt sich das erste Salz durch Umkrystallisieren aus heißem Wasser leicht rein darstellen. Erhitzt man 1 Teil des reinen Salzes mit 4 Teilen konzentrierter Schwefelsäure, so destilliert das Säurehydrat als beim Aufbewahren explodierende ölige Flüssigkeit, die beim Vermischen mit wenig Wasser sich in Krystalle von der Zusammensetzung ClO₃·OH + H₂O (Trihydrat) verwandelt. Mit mehr Wasser bildet es ein Pentahydrat, ClO₃·OH + 2 H₂O oder H₅ClO₆, eine sehr beständige, dickliche, wasserlösliche, bei 203° siedende Flüssigkeit. Sie wirkt kaum oxydierend, während die wasserfreie Säure wie das Trihydrat sogar Holz und Papier entzündet.

Über die Toppen flaggen, s. Flaggengala.

Überdruckturbinen, s. Turbinen.

Überfahren, in der Bergmannssprache das Durchbrechen von Lagerstätten (Gängen, Flözen u. s. w.) mit Stollen oder Strecken, während man mit Schächten einen Gang u. s. w. durchteuft.

Überfahrtsvertrag, s. Frachtvertrag.

Überfall (militär.), ein Unternehmen, bei dem der Angreifer einen unvorbereiteten Gegner überraschend