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Waitzen – Wakuf
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Waitz (Theod.)'
(Braunschw. 1849) und «Allgemeine Pädagogik» (ebd. 1852; 3. Aufl., hg. von Willmann, 1883). Indem W. die Unhaltbarkeit der idealistischen Philosophien
von Fichte, Schelling und Hegel nachzuweisen suchte, war er zugleich bestrebt, die Psychologie zur Grundlage der Philosophie zu machen, um dadurch wieder
an Kant anzuknüpfen. Während sich W. darin, daß er die Psychologie auf naturwissenschaftlich-anthropol. Principien gründete, von Herbart entfernte, schloß
er sich ihm doch in der Bearbeitung dieser Wissenschaft selbst näher an. Frucht seiner anthropol. und ethnogr. Studien war «Die Anthropologie der
Naturvölker» (Bd. 1–4, Lpz. 1859–65; Bd. 5–6, hg. von Gerland, 1807–72; Tl. 1, 2. Aufl., ebd. 1877), sein eigentliches Hauptwerk. Außerdem veröffentlichte W.
noch «Die Indianer Nordamerikas» (Lpz. 1865).
Waitzen oder Waizen, ungar. Vácz, Stadt mit
geordnetem Magistrat und Hauptort eines Stuhlbezirks (49978 E.) im Komitat Pest-Pilis-Solt-Kleinkumanien, am linken Ufer der Donau, die sich hier nach
Süden wendet, am Fuß des Waizenberges (Nagyszál) und an der Linie
Marchegg-Budapest der Ungar. Staatsbahnen, Sitz eines kath. Bischofs (seit 1075), ist Dampferstation und hat (1890) 14450 meist kath. magyar. E. (871
Deutsche, 431 Slowaken), darunter 1688 Evangelische und 1609 Israeliten, eine schöne, nach der Peterskirche zu Rom 1761–77 erbaute Kathedrale, einen
bischöfl. Palast mit röm. und mittelalterlichen Denkmälern, einen Triumphbogen zu Ehren Maria Theresias, ein Piaristenkollegium mit Obergymnasium,
Taubstummeninstitut und andere Wohlthätigkeitsanstalten, ein 1857 erbautes Staatsgefängnis mit got. Kirche; Woll- und Getreidehandel, stark besuchte
Viehmärkte und bedeutenden Weinbau. – Hier erlitten 1597 und 27. Juni 1684 die Türken eine Niederlage durch die Österreicher. Am 11. April 1849 fanden
hier Gefechte zwischen Ungarn und Österreichern und 15., 16. und 17. Juli 1849 Gefechte der Ungarn unter Görgey gegen die Russen unter Saß statt.
Wajansi, die Bewohner von Ujansi (s. d.).
Wakamba, Negervolk in Ukamba, in Englisch-Ostafrika, ein Bantustamm, wahrscheinlich den Massai verwandt. Die W. sind von
kräftiger, ziemlich schlanker Gestalt, mit wohlgeformten, an die Somal erinnernden Gesichtszügen; sie haben gering gekräuseltes, fast schlichtes Haupthaar;
die obern Zähne werden spitz gefeilt, die untern Schneidezähne zuweilen ausgebrochen. Beschneidung und Tätowierung finden allgemein statt. Die Männer
gehen bis auf eine Lendenschnur vollkommen nackt; auch die Frauen bedecken nur mit einer kleinen Perlenschürze die Schamgegend. Als Schmuck werden
Eisen- und Messingringe um den Hals, Arme und Beine getragen. Als Waffen dienen nur Bogen und Pfeile und ein gerades Schwert. Blut wird mit Vorliebe von
lebenden Rindern oder mit Milch vermischt getrunken. Hühner, Eier und Fische sind als Nahrungsmittel verschmäht. Leichen werden nicht begraben, sondern
in den Busch geworfen. Die Hütten sind entweder runde Grashütten oder bestehen aus einer runden Lehmmauer mit aufgesetztem, kegelförmigem Strohdach.
Die W. treiben hauptsächlich Viehzucht, daneben auch Ackerbau. Obwohl sie in stetem Verkehr mit der Küste leben, haben sie sich doch ihre Eigenart bewahrt.
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Wakami, die Bewohner von Ukami (s. d.).
Wakefield (spr. wehkfihld), Municipal- und Parlamentsborough in der engl. Grafschaft York, Hauptort des
West-Riding, in fruchtbarer Gegend, 43,7 km südwestlich von York, am Wakefieldkanal und am Calder, über den eine uralte
Steinbrücke mit einer von Eduard IV. erbauten Kapelle führt, ist wichtiger Eisenbahnknotenpunkt, hat (1891) 33146 E., eine Grafschaftshalle, einen Gerichtshof,
ein Zuchthaus, eine Markthalle und Kornbörse, eine got. Kirche (14. bis 15. Jahrh.) mit 70 m hohem Turm, zwei Lateinschulen, ein Handwerkerinstitut und
eine öffentliche Bibliothek. W. ist ein Hauptsitz der Tuch- und Wollzeugfabrikation. Es bestehen Garnspinnereien, Färbereien, Eisengießereien, Kohlengruben,
Malz- und Seifenfabriken, Vitriolwerke und Seilerbahnen, sowie ein ausgebreiteter Handel mit Wolle. Zugleich gilt W. als Getreide-, Vieh- und Kohlenmarkt der
benachbarten Fabrikbezirke. W. ist bekannt durch Goldsmiths Roman «The Vicar of W.» und durch die Schlacht vom 24.
Dez. 1460, in der Herzog Richard von York von der Königin Margarete besiegt wurde und fiel.
Wakuāfi oder Mbarawui, Negerstamm im äquatorialen Ostafrika. Die W.
sind eine Gruppe der Massai (s. d.), unterscheiden sich von ihnen in Dialekt und durch mancherlei Sitten, treiben hauptsächlich Ackerbau
und wohnen in elenden, heuschoberartigen Hütten (im nördl. Usegua in viereckigen Lehmhütten, Tembes). Ursprünglich waren sie an beiden Seiten des
Paregebirges und in der südlich gelegenen Steppe Kibaia ansässig, wurden aber dann von den Massai nach allen Himmelsgegenden versprengt. In zerstreuten
Ansiedelungen findet man sie jetzt in Nguru, Nordusegua, auf den Höhen des Paregebirges, in der Kilima-Ndscharo-Niederung (in Taveta, Kahe und Aruscha),
am Natron- und Baringosee und in Kawirondo; in größerer Masse vereinigt sind sie nur auf dem Leikipiaplateau.
Wakuf (die türk. Aussprache des arab. wakf, «Feststellung»), in der Mehrzahl
Ewkâf (arab. aukâf), eine den mohammed. Ländern eigentümliche Form
gebundenen Eigentums, welches, in seiner Gesamtheit die Dotation der religiösen Bildungs-, Kultus- und Wohlthätigkeitsanstalten ausmachend und dem
freien Verkehr entzogen, mit der Toten Hand (s. d.) des Occidents verglichen werden kann. Das W. Ist von dreierlei
Art. Zunächst wurde es begründet durch die von den Eroberern gleich nach der Besitzergreifung der Länder, in denen sie sich festsetzten, den Moscheen und
Kultusanstalten zugewendeten und als deren Dotation bestimmten Liegenschaften. Dazu kamen dann fromme Stiftungen sowohl der spätern Herrscher wie
auch begüterter Unterthanen, als Lehranstalten, Bibliotheken, Bäder, Armenküchen (s. Imaret), Siechenhäuser, Brunnen, neu errichtete
Moscheen und die für den Unterhalt erforderlichen Dotationen. Diese W. nennt man «gesetzliche», d. h. in der
«Scheri'a» (s. d.) begründete Stiftungen. Außerdem bildete sich eine dritte Art von W. heraus, welche man
«landesübliche» (âdijja), d. h. im Gewohnheitsrecht (Âdat) wurzelnde Stiftungen nannte. Diese bestehen in einer Menge in Privatbesitz befindlicher
Grundstücke, deren Eigentümer sie unter Erlegung von 10 bis 15 Proz. vom Taxwert als W. anerkennen ließen, um sie sodann
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 460.