Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

982

Wedell-Malchow - Weigert.

schungen indes sprechen doch zu gunsten der eigenartigen Natur derselben. Nur wird man zunächst verlangen müssen, daß dieselben künstlich gezüchtet werden, und daß durch Verimpfung der Reinkultur auf Tiere W. erzeugt wird. Gelingt beides, dann entsteht noch die Frage, ob nicht zwischen dem Plasmodium und dem Bacillus ein ätiologischer Zusammenhang besteht, dessen Aufdeckung den Streit vielleicht am ehesten entscheiden würde. S. auch Innere Medizin, S. 445, und Akklimatisation, S. 9.

Wedell-Malchow, Friedrich von, Abgeordneter, starb 9. Juni 1890 in Berlin.

Wegtaufen (Wegtaufung), in Ungarn das gesetzwidrige Taufen von Kindern aus gemischten Ehen (Katholiken und Protestanten), bei welchen nach dem Gesetzesartikel 53 vom Jahre 1868 die männlichen Nachkommen der Religion des Vaters und die weiblichen derjenigen der Mutter zu folgen haben. Die Gesetzwidrigkeit besteht nun darin, daß ein im Sinne des Gesetzes protestantisches Kind katholisch und umgekehrt ein dem Gesetze zufolge katholisches Kind protestantisch getauft wird. S. Ungarn, S. 954.

Wegübergänge mit Warnungssignal, s. Warnungssignale für Wegübergänge.

Wehrpflicht der Geistlichen. Das Militärgesetz für das Deutsche Reich vom 2. Mai 1874 enthält für Personen des Beurlaubtenstandes und der Ersatzreserve, welche ein geistliches Amt in einer mit Korporationsrechten innerhalb des Reichsgebietes bestehenden Religionsgesellschaft bekleiden, die Bestimmung (§ 65), daß dieselben für den Fall einer Mobilmachung hinter den ältesten Jahrgängen der Landwehr zurückgestellt werden dürfen. Zum Dienst mit der Waffe sollen solche Angehörige des Beurlaubtenstandes und der Ersatzreserve nicht herangezogen werden. In der Reichstagssession von 1889/90 brachte nun die Zentrumsfraktion durch den Abgeordneten Freiherrn von Huene einen Antrag ein, welcher namentlich mit Rücksicht auf den Friedensberuf des Geistlichen auch die militärische Ausbildung der Theologen, und zwar nicht nur der römisch-katholischen, zu beseitigen suchte. »Wehrpflichtige«, so lautete der Antrag von Huene, »welche sich dem Studium der Theologie einer mit Korporationsrechten innerhalb des Gebietes des Deutschen Reichs bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft widmen, werden, insofern sie nicht selbst ihre frühere Einstellung in den Militärdienst beantragen, während der Dauer dieses Studiums bis zum 1. April des Kalenderjahres, in welchem sie das 26. Lebensjahr vollenden, vorläufig nicht eingestellt. Haben dieselben bis zu der vorbezeichneten Zeit auf Grund bestandener Prüfung die Aufnahme unter die Zahl der zum geistlichen Amte berechtigten Kandidaten erlangt, bez. die Subdiakonatsweihe empfangen, so sind diese Wehrpflichtigen, falls sie sich nicht selbst zur Ableistung der Dienstpflicht melden, von der Militärdienstpflicht gänzlich befreit.« Dieser Gesetzesvorschlag stieß jedoch in den Kreisen der evangelischen Theologen auf lebhaften Widerspruch, indem man vielfach in der Ausnahmestellung, welche hiernach auch den protestantischen Theologen bezüglich der allgemeinen Wehrpflicht zugedacht war, eine Beeinträchtigung ihrer Standesehre erblickte. So kam es, daß im Reichstag an Stelle des Antrags v. Huene ein Antrag des konservativen Abgeordneten v. Kleist-Retzow Annahme fand, welcher jenes Privilegium auf die Militärpflichtigen römisch-katholischer Konfession beschränkte und bezüglich dieser bestimmte, daß dieselben, wenn sie sich dem Studium der Theologie widmen, in Friedenszeiten während der Dauer dieses Studiums bis zum 1. April des siebenten Militärdienstjahres zurückgestellt werden sollen. Haben dieselben bis zu dem vorbezeichneten Zeitpunkt die Subdiakonatsweihe empfangen, so werden diese Militärpflichtigen der Ersatzreserve überwiesen und bleiben von Übungen befreit. Dieser Beschluß des Reichstags fand die Zustimmung des Bundesrats und ist, zum Gesetz erhoben, als Reichsgesetz vom 8. Febr. 1890 verkündet worden. Auch eine von dem Abgeordneten v. Kleist-Retzow vorgeschlagene Resolution, wonach Einjährig-Freiwillige, welche sich dem Studium der Theologie widmen, in Friedenszeiten auf ihren Antrag nach halbjährigem Dienst mit der Waffe das zweite Halbjahr in der Krankenpflege dienen sollen, gelangte im Reichstag zur Annahme, doch traten die Regierungen diesem Gedanken bis jetzt nicht näher.

Weichselbrücke, neue, bei Dirschau. Die alte, in den Jahren 1850-57 erbaute Brücke über die Weichsel bei Dirschau, mit 6 Öffnungen von je 121 m Weite, einem Eisenbahngeleise, zwei einspurigen Wegen für Landfuhrwerk und zwei ausgekragten Fußsteigen, war in Verbindung mit der Brücke über die Nogat bei Marienburg etwa 15 Jahre lang die einzige Linie, welche den Durchgangsverkehr zwischen Berlin und Königsberg-Petersburg sowie den Einzelverkehr zwischen den östlich und westlich von der Weichsel gelegenen Ländern vermittelte. Erst zu Anfang der 70er Jahre kam die Brücke bei Thorn und noch später diejenige bei Graudenz hinzu, aber auf die untern 100 km des Weichselstroms bildet noch heute die Dirschauer Brücke die einzige Überschienung der Weichsel. Um den inzwischen sehr gesteigerten Verkehr auf den hier zusammenlaufenden Eisenbahnen und Wegen zu bewältigen, wurde 1887 der Bau einer besondern zweigeleisigen Eisenbahnbrücke bei Dirschau und bei Marienburg und die Freigabe der beiden alten Brücken an den Landverkehr beschlossen und der Abstand der Achsen beider Brücken auf bez. 40 und 70 m festgestellt. Die Zahl und Lage der Pfeiler mußte wegen Schiffahrt und Eisgang dieselbe bleiben, dagegen konnte die Pfeilerstärke von 10 auf 6 m ermäßigt werden, wodurch die Lichtweiten sich auf rund 125 m vergrößerten. Während die Träger der alten Dirschauer Brücke rechteckige Wandungen mit engmaschigem Gitterwerk hatten, wird die neue Brücke abgestumpfte, schweißeiserne Fischträger mit zweifachem Stabsystem erhalten, welche auf steinernen Pfeileraufsätzen ruhen und die angehängte, durch Quer-, Rand- und Schwellenträger unterstützte zweigeleisige Brückenbahn tragen. Die stählernen Lager der Hauptträger gestatten eine durch Temperaturwechsel bedingte Längs- und Querverschiebung. Die Gründung der Strompfeiler wurde, wie bei der alten Brücke, durch ein Betonbett auf Grundpfählen zwischen Pfahlwänden mit umgebendem starken Steinwurf bewirkt, während die übrigen Zwischenpfeiler auf je zwei Senkbrunnen stehen. Bei der in jener Gegend auf die Sommer- und Herbstmonate beschränkten Bauzeit ist die Ausführung der Brücke auf vier Jahre festgesetzt und 1888 in Angriff genommen worden. Die Gesamtkosten der neuen Weichsel- und Nogatbrücke sind auf 15 Mill. Mk. veranschlagt.

Weichselgouvernements, Bezeichnung für die jetzigen zehn Gouvernements des ehemaligen Königreichs Polen; vgl. Russisches Reich, S. 795 f.

Weigert, Karl, Mediziner, geb. 19. März 1845 zu Münsterberg (Schlesien), studierte in Breslau, Berlin und Wien, war Assistent bei Waldeyer, Lebert und Cohnheim, habilitierte sich 1875 in Breslau, 1878 in Leipzig, wurde daselbst 1879 zum außer-^[folgende Seite]