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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Weinsaure Salze - Weinsteuer

Luft verwittern. Sie ist ferner weniger leicht löslich in Wasser, vermag in freiem Zustande Chlorcalciumlösung zu fällen und ist optisch inaktiv. Auch in dem Krystallwassergehalt und der Löslichkeit der Salze (Racemate) zeigen sich Verschiedenheiten. Die Spaltung der Traubensäure durch das Natrium-Ammoniumsalz ist oben bei der Linksweinsäure erwähnt worden. Auch durch das Cinchoninsalz wird die Spaltung erreicht. Ferner wird bei der Aussaat von Schimmelpilz (Penicillium glaucum Link) in Traubensäurelösungen die Rechtsweinsäure zerstört, während Linksweinsäure übrigbleibt. Beim Erhitzen auf 170° wird die Traubensäure zum Teil in die inaktive W. umgewandelt, während umgekehrt die letztere beim Erhitzen zum Teil in Traubensäure übergeht. Wasserfreie Traubensäure schmilzt bei 206°.

Die inaktive W., Mesoweinsäure oder Paraweinsäure entsteht durch Oxydation von Sorbin und Erythrit, durch Oxydation von Maleïnsäure und beim Erhitzen von gewöhnlicher W. mit Wasser auf 170°. Sie bildet verwitternde rechtwinklige Tafeln, die bei 143° schmelzen. Sie ist optisch inaktiv, kann aber nicht in die aktiven W. zerlegt werden. Das saure Kaliumsalz dieser Säure ist in Wasser leicht löslich. Praktische Bedeutung besitzt von allen Isomeren nur die Rechtsweinsäure. - Vgl. Rasch, Die Fabrikation der W. (Berl. 1897).

Weinsaure Salze, s. Weinsäure.

Weinsberg. 1) Oberamt im württemb. Neckarkreis, hat 226,40 qkm und (1895) 23714 (11633 männl., 12081 weibl.) meist evang. E. in 2 Stadt- und 32 Landgemeinden. - 2) Oberamtsstadt im Oberamt W., 5,4 km östlich von Heilbronn, in dem fruchtbaren Weinsberger Thal gelegen, an dem Fuß des rebenreichen Schloßbergs, an der Linie Heilbronn-Crailsheim (Kocherbahn) der Württemb. Staatsbahnen, Sitz des Oberamtes und eines Amtsgerichts (Landgericht Heilbronn), hat (1895) 2339 E., darunter etwa 100 Katholiken, Post, Telegraph, Stadtkirche (13. Jahrh.), eine roman. Basilika mit Spitzbogenarkaden, Denkmal des Reformators Ökolampadius, eine Lateinschule und Weinbauschule, bedeutenden Wein- und Obstbau, Keuperstein- und Gipsbrüche. Am Fuß des Schloßbergs die Wohnung Justinus Kerners (s. d.) mit Gartenanlagen und einem Denkmal. Auf der Höhe die mit Anlagen umgebenen Ruinen des Schlosses Weibertreu, so genannt zum Andenken an die Sage, wonach Kaiser Konrad III. (s. d.) nach einem über den Grafen Welf gewonnenen Siege den Weibern gestattet haben soll, ihr Kostbarstes aus dem belagerten W. zu retten, worauf sie ihre Männer auf dem Rücken hinaustrugen. Ein großes Ölgemälde vom J. 1659 in der Stadtkirche stellt die Begebenheit dar. Das Schloß war der Stammsitz der Herren von W., mit denen die Stadt, die reichsstädtische Freiheit erstrebte, oft im Streit lag, bis sie 1410 an die Pfalz fiel. Im Bauernkriege wurden hier 1525 der Graf von Helfenstein und andere Edle durch die Spieße der Bauern gejagt und die Stadt deshalb eingeäschert. Seit 1504 gehörte W. zu Württemberg. - Vgl. Dillenius, Chronik von W. vorübergehend, seit 1646 dauernd (Stuttg. 1860); Merk, Geschichte der Stadt W. und ihrer Burg Weibertreu (Weinsb. 1880).

Weinschmiererei, s. Weinbereitung.

Weinschwärmer, Name von drei schönen europ. Abendfaltern. Der kleine W. (Deilephila porcellus L., s. Tafel: Schmetterlinge I, Fig. 1) spannt bis 46 mm, ist rosenrot, auf dem Brustschild und den Vorderflügeln mit gelbgrünen Streifen und Binden. Seine grüne oder graue Raupe hat an Stelle eines Schwanzhorns eine kleine spitze Warze und lebt auf Labkraut, Weiderich u. s. w. Ihm nahe verwandt ist der mittlere W. (Deilephila Elpenor L.), bis 62 mm klafternd und von ähnlicher Zeichnung. Die grüne oder braune hinten gehörnte Raupe hat vorn an der Seite weißgekernte Augenflecken und nährt sich von Weiderich, Weinblättern u. dgl. (s. Tafel: Raupen, Fig. 1 u. 1 a). Der Schmetterling fliegt, wie der vorige, Ende Mai und Juni. Der große W. (Chaerocampa celerio L.) spannt 80 mm, ist rosenrot und braun gezeichnet; seine Raupe lebt von Weinblättern. Er ist ein Südländer, der, wie der Oleanderschwärmer (s. d.), nur in günstigen Jahren nach Deutschland kommt, hier aber nicht bleibenden Fuß zu fassen vermag.

Weinsegen, s. Weingrüße.

Weinspalier, s. Weinbau und Obstbaumformen nebst Tafel, Fig. 20.

Weinsprit, s. Spiritusfabrikation.

Weinstein (Tartarus), die sich aus jungen Weinen ausscheidende, feste, je nachdem es rote oder weiße sind, rote oder weiße Masse, die sich an den Wänden der Fässer ansetzt und im wesentlichen aus zusammenhängenden Krystallen von saurem weinsaurem Kalium (s. Weinsäure) besteht. Durch wiederholtes Auflösen in siedendem Wasser, Durchseihen, Klären und Verdampfen wird der rohe, als roter oder weißer W. in den Handel kommende W. von den färbenden und andern nicht wesentlichen Stoffen gereinigt und giebt krystallisiert den gereinigten W. (Tartarus depuratus, Kalium hydrotartaricum). Dieser ist in gepulvertem Zustande allgemein als Cremor Tartari (s. d.) bekannt. Der W. wird in der Färberei und Druckerei, zum Verzinnen, zur Darstellung der Weinsäure u. s. w., in der Medizin als Diuretikum und Purgativum, zu Zahnpulvern, in der Pharmacie zur Herstellung der offizinellen Doppelsalze (Tartarus boraxatus, natronatus und stibiatus) angewendet. Im Großhandel kosten 100 kg W. je nach dem Reinheitsgrade 90-200 M.

W. wird auch der braune, steinartige Belag der Zähne genannt. (S. Zahnkrankheiten.)

Weinsteinrahm, s. Cremor Tartari.

Weinsteinsalz, reines kohlensaures Kalium, das Kalium carbonicum (s. Kaliumcarbonat) des Arzneibuches.

Weinsteinsäure, s. Weinsäure.

Weinsteuer, eine Unterart der Getränkesteuer (s. d.). Die Ausgestaltung der W. ist sehr verschieden. Länder ohne eigenen Weinbau finden im Weinzoll die einfachste Steuerform. Länder mit eigenem Weinbau haben dagegen mancherlei Schwierigkeiten zu überwinden, die auch der überwiegend üblichen Weingewinnung durch landwirtschaftliche Kleinbetriebe, aus dem starken Wechsel der Ernten nach Menge und Beschaffenheit, aus den durch die Kellerbehandlung bedingten Veränderungen der Beschaffenheit, aus der Zersplitterung des Weinhandels u. s. w. hervorgehen. Die Erhebungsformen der W. sind deshalb auch sehr verschiedenartig. Zunächst wird sie als Flächensteuer erhoben, also nach der Größe der bebauten Fläche bemessen. Die Unterschiede, die zwischen den einzelnen Bezirken in Bezug auf Menge und Beschaffenheit des Ertrages bestehen, bleiben dabei unberücksichtigt, so daß die Steuer sehr ungleichmäßig wirkt. Nicht viel besser eignet sich die Materialsteuer,