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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Zündhütchen – Zündschachtel

Frankreich 1871 zuerst als Fabrikatsteuer eingerichtet, aber durch Gesetz vom 2. Aug. 1872 in ein Monopol für den Ankauf, die Herstellung und den Verkauf von Zündhölzern verwandelt. Die bisherigen Fabrikanten wurden mit 32,5. Mill. Frs. entschädigt und bildeten eine Pachtgesellschaft mit einem Kapital von 40 Mill. Frs. Die Gesellschaft hatte unter Stellung einer Kaution von 10 Mill. Frs. die Ausbeutung des Monopols auf 20 Jahre übernommen bei einem beiderseitigen Kündigungsrecht von 5 zu 5 Jahren. Die Pachtsumme wurde, solange der Verbrauch im Monopolgebiete 40 Milliarden Stück nicht überschreitet, auf 16030000 Frs. festgesetzt; für höhern Verbrauch war ein entsprechender Betrag vorgesehen. Nach Ablauf des 2. Jahrfünfts wurde die Pachtsumme (infolge der Kündigung des Vertrags seitens der Regierung) um 1 Mill., vom 5. Jahre an um 2 Mill. Frs. jährlich erhöht. Vom 1. Jan. 1885 an wurde das Monopol einer Aktiengesellschaft auf 20 Jahre übertragen mit gleichen Kündigungsbedingungen gegen eine Pachtsumme von 17,01 Mill. Frs. jährlich und einen Anteil von 40 Proz. vom Absatz, der 35 Milliarden Stück jährlich überschreitet. Die Einfuhr fremder Zündhölzchen ist verboten. Seit 1. Jan. 1890 hat der Staat das Monopol der Herstellung und des Verkaufs in der Hand. Die Zündhölzer werden in 5 Staatsfabriken hergestellt und unmittelbar an die Großhändler abgegeben. Ertrag 1894: 26,587 Mill. Frs.

In Rußland bestand eine Z. von 1848 bis 1859 und wurde 1888 wieder eingeführt. Nach dem Gesetz vom 16./28. Nov. 1892 haben die schwed. Streichhölzer inländischer Fabrikation ¼ Kop. für Pakete bis zu 75 Stück, ½ Kop. für solche von 75‒150 Stück, ¾ Kop. für solche zu 150‒225 und 1 Kop. für solche von 225‒300 Stück zu entrichten. Aus dem Auslande eingeführte schwed. Zündhölzer zahlen den doppelten Satz. Alle übrigen Arten von Zündhölzern inländischen Ursprungs sind mit je ½, 1, 1½ und 2 Kop., ausländischen Ursprungs mit je 1, 2, 3 und 4 Kop. besteuert. Ertrag 1893: 6,585 Mill. Rubel. Sog. «bengalische» Zündhölzer dürfen weder hergestellt noch eingeführt werden. In Portugal ist durch eine königl. Verordnung vom 14. März 1895 das ausschließliche Recht zur Herstellung von Zündstoffen und Phosphorzündhölzchen verpachtet; Einfuhr und Verkauf ausländischer Phosphorzündhölzchen ist gestattet. Spanien hat durch Gesetz vom 30. Juni 1892 ein Fabrikations- und Verkaufsmonopol errichtet. Die Einfuhr von Zündhölzern ist verboten. Ertrag 1893‒94: 4,25 Mill. Pesetas. Serbien hat durch Gesetz vom 31. Juli 1886 eine Regaltaxe von 100 Dinar auf 100 kg Streichhölzer, 1895 das Zündholzmonopol eingeführt; Rumänien hat das Monopol für Fabrikation und Verschleiß (Ertrag 1891‒92: 2,4 Mill. Lei). Italien hat die Z. erst 1895 eingeführt; in Griechenland ist der Staat ausschließlich Großhändler; er läßt die Zündhölzer in Augsburg, feinere Sorten in Baschiera bei Venedig herstellen.

Zündhütchen, Zündkapseln, Kapseln (in Österreich), kleine Kapseln von dünnem Kupfer- oder Messingblech, von Gestalt eines an einem Ende offenen Cylinders und mit einer geringen Menge Knallpräparat auf dem Boden. Bei den Perkussionsgewehren wurden sie auf das Piston gesteckt und durch den Hahn entzündet, wobei der aus dem Knallquecksilber entwickelte Feuerstrahl durch die Bohrung des Pistons zur Pulverladung gelangte. Bei den Hinterladern ist das Z. in den Boden der Patronenhülse eingelassen und wird durch den Schlagbolzen entzündet. Einzelne Konstruktionen (Vetterli-Repetiergewehr M/1869) haben kein Z., sondern verteilen den Zündsatz gleichmäßig am untern Rand der Patrone, wo er durch den gabelförmigen Schlagbolzen entzündet wird. Auch bei den Zündern (s. d.) der Artilleriegeschosse finden Z. Anwendung.

Zündhütchenblech, s. Blech.

Zündkanal, s. Zündloch.

Zündkapseln, s. Zündhütchen.

Zündladung, auch Initialladung, eine zur Entzündung schwer entzündlicher Sprengstoffe dienende Ladung; z. B. wird nasse Schießwolle meist durch eine kleine Z. aus trockner Schießwolle zur Entzündung gebracht.

Zündlichter, starke Papierhülsen mit einer eingepreßten Mischung von Anfeuerung (s. d.) und Kolophonium, dienten zum Abfeuern der glatten Geschütze, wenn die Lunte feucht war.

Zündloch, Zündkanal, die enge und meist cylindrische Durchbohrung eines Gewehrlaufs (bei Vorderladern), Geschützrohrs oder eines Geschützverschlusses, welche zur Übertragung des Feuers von den außerhalb des Rohrs verwendeten Zündmitteln nach der im Innern lagernden Ladung dient (s. Geschütz nebst Fig. 6, 8, 9, 18, 19, 23, 28, 29). Bei den ältern Geschützen und namentlich bei den Vorderladern war das Z. meist senkrecht von oben in das Rohrmetall eingebohrt (Oberzündung), bei den neuern Hinterladern geht es meist schräg (Schrägzündung) oder in Richtung der Seelenachse (Centralzündung) durch den Verschluß oder durch Rohr und Verschluß zusammen. Bei Verwendung von Gußeisen oder Bronze als Rohrmetall ist es geboten, das Z. erst mit Kupfer (Zündlochfutter) auszufüttern, damit seine Wandungen weniger leicht ausgebrannt werden.

Zündmaschine, s. Feuerzeug.

Zündmittel, s. Zündungen.

Zündmuschel, eine muschelartige Vertiefung am Zündloch (s. d.) von Geschützen. Bei neuern Geschützen mit Schrägzündung soll sie verhindern, daß die zur Zündung verwendeten Schlagröhren nach hinten fliegen und Bedienungsmannschaften verletzen. Bei den Vorderladern und namentlich den glatten Mörsern hatte sie den Zweck, das zur Zündung dienende Mehlpulver aufzunehmen und einem Verstreuen durch Wind vorzubeugen.

Zündnadelgewehr, ein von Dreyse (s. d.) konstruiertes Hinterladungsgewehr, bei dem das mit der Patrone verbundene Zündmittel durch den Stich einer mittels Federkraft in das Innere des Laufs eintretenden Nadel, Zündnadel genannt, entzündet wird. (S. Handfeuerwaffen nebst Tafel Ⅰ, Fig. 1, 2, 3, 4, und Jagdgewehre.)

Zündnadelstandbüchse, ein den Amüsetten (s. d.) ähnliches, jedoch wirksameres Feldgeschütz von 31 mm Kaliber, einem Geschoß von 200 g Gewicht und einer Schußweite von 1500 m; es wurde sehr bald lediglich für den Festungskrieg bestimmt und verschwand dann wieder.

Zündpapier, Filtrierpapier mit einer Mischung von Mehlpulver und Spiritus bestrichen; es diente als Zündmittel.

Zündpatronen, s. Detonator.

Zündpille, das Zündmittel, welches bei Patronenhülsen oder in Zündern die Entzündung hervorruft, also etwa soviel wie Zündhütchen (s. d.).

Zündschachtel, s. Mausefalle.