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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Addiktion; Addington; Addison; Addisonsche Krankheit; Additamént; Addition; Additionalakte; Addizieren

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Addiktion - Addizieren.

nacheinander berührten Ziffern anzeigen wird, wenn die Zurückbewegung des Stifts a unter dem Einfluß der Feder h nicht eine Zurückdrehung des Cylinders zur Folge haben kann, was durch Anwendung eines zehnzähnigen Schaltrads, in das eine Zahnstange d greift, die nun bei ihrer Aufwärtsbewegung das Rädchen drehen kann, erreicht wird. Nach Vollendung einer senkrechten Reihe wird die niedrigste Stelle ausgeschrieben, die etwanigen höhern Stellen werden für spätere Reihen vornotiert. Ähnliche Addierstifte liefert der Mechaniker Oskar Leuner in Dresden.

Addiktion (lat.), gerichtliche Zusprechung.

Addington (spr. äddingt'n), Henry, s. Sidmouth.

Addison (spr. äddis'n), Joseph, engl. Dichter, Gelehrter und Staatsmann, geb. 1. Mai 1672 zu Milston in Wiltshire, studierte seit 1687 zu Oxford Theologie und zeichnete sich schon hier durch Abfassung lateinischer Verse aus. Im 22. Jahr versuchte er sich auch in der englischen Poesie und zwar zuerst mit Übersetzung eines Teils von Virgils "Georgica". Durch den Schatzkanzler Montague und den Lord Somers erhielt er zur politischen Ausbildung einen Jahrgehalt von 300 Pfd. Sterl., worauf er Frankreich und Italien bereiste. Ein Ministerwechsel beraubte ihn dieser Unterstützung, jedoch erwarb er sich bedeutenden Ruf durch ein Gedicht auf die Schlacht von Blenheim: "The Campaign" (1704). Er begleitete 1705 Lord Halifax nach Hannover, wurde durch dessen Verwendung Unterstaatssekretär und ging mit dem Vizekönig Warton nach Irland als Sekretär der Regierung. Bedeutenden Anteil nahm er an der von seinem Jugendfreund R. Steele herausgegebenen Wochenschrift "The Tatler", noch mehr an dem "Spectator", den er bald hauptsächlich leitete. Im J. 1713 wurde sein Trauerspiel "Cato" aufgeführt. An sich ziemlich wertlos, fand es starker politischer Anspielungen wegen lebhaften Beifall, der ein Triumph der Whigs war. In derselben Zeit nahm A. an Steeles wesentlich politischer Zeitschrift "The Guardian" teil sowie an dem "Whig Examiner" und veröffentlichte einige publizistische Schriften. Im J. 1714 begleitete er den Vizekönig Grafen Sunderland wieder als Sekretär nach Irland, und 1716 heiratete er die verwitwete Gräfin von Warwick. Dem Posten eines Staatssekretärs, welchen er 1717 erhielt, entsagte er 1718 krankheitshalber, behielt aber eine Pension und widmete sich nun allein gelehrten Arbeiten. Er starb 17. Juni 1719 zu Holland House und ward in der Westminsterabtei beigesetzt. A. zeichnete sich durch christlich-frommen Sinn aus; nur trifft ihn bei den Streitigkeiten mit Steele und Pope (über die Übersetzung Homers) der Vorwurf einiger Eitelkeit. Den meisten Ruf verdankt er seinen in den Wochenschriften gelieferten Aufsätzen, durch die er auf die moralische Bildung der Engländer vorteilhaften Einfluß ausübte. Seine Schriften, darunter "Evidence of the christian religion", kamen seit 1721 in London öfter heraus (besonders schätzenswert die Birminghamer Ausgabe 1761), zuletzt 1853-55, 6 Bde., und wurden auch fast sämtlich ins Deutsche übersetzt. Die "Essays" erschienen neuerdings gesammelt Lond. 1863; eine Übersetzung seiner Beiträge zum "Tatler" und "Spectator" lieferte Augustin (Berl. 1866). Vgl. Aikin, The life of A. (Lond. 1843, 2 Bde.); Macaulay, Critical and historical essays, Bd. 2; Maschmeier, Addisons Beiträge zu den moralischen Wochenschriften (Berl. 1872); Courthorpe^[richtig: Courthope (= William John Courthope, 1842-1917)], Joseph A. (Lond. 1884).

Addisonsche Krankheit, s. Nebennieren.

Additamént (lat.), Zusatz, Anhang; Zugabe.

Addition (Summation, v. Lat.), in der Arithmetik die erste der vier Spezies oder Grundoperationen des Rechnens. Sie lehrt die Auffindung einer Zahl, der Summe, welche ebensoviel Einheiten enthält wie gewisse gegebene Zahlen, Addenden (auch Summanden oder Posten) genannt, zusammengenommen. Sind bloß zwei Zahlen zu addieren, so nennt man auch die erste den Augend (die zu vermehrende Zahl) und die zweite den Addend (die hinzuzuzählende Zahl); diese Unterscheidung ist indessen überflüssig, weil der Wert einer Summe nur von der Größe, nicht von der Reihenfolge der einzelnen Posten abhängt. Das Zeichen der A. ist +, gelesen plus (oder mehr); z. B. 12+17=29. Die A. mehrstelliger dekadischer Zahlen wird auf diejenige einstelliger Zahlen zurückgeführt, zu welchem Zweck man die gegebenen unbenannten oder gleichbenannten Zahlen derart untereinander schreibt, daß Einer unter Einer, Zehner unter Zehner etc. zu stehen kommt. Dann addiert man, mit den Einern beginnend, die Zahlen jeder Vertikalreihe und schreibt die erhaltenen Partialsummen nieder, sofern keine mehr als neun beträgt; enthält aber die Partialsumme einer Vertikalreihe einen, zwei oder mehr Zehner, so werden der nächst höhern (links von ihr stehenden) Reihe ebenso viele Einer zugesetzt. Analog ist das Verfahren bei benannten Zahlen. Brüche von gleichem Nenner werden addiert, indem man ihre Zähler addiert; sind die Nenner verschieden, so bringt man sie zuvor auf gemeinsamen Nenner (vgl. Bruch). Zur Prüfung der Richtigkeit einer A. wiederholt man sie in andrer Ordnung, oder man wendet eine der unter den Namen Neunerprobe, Elferprobe bekannten Proben an (vgl. Neun und Elf), die indessen auch keine absolute Sicherheit gewähren. Vgl. Krönig, Neue Methode zur Vermeidung und Auffindung von Rechenfehlern (Berl. 1855). Sind die zu addierenden Zahlen sämtlich positiv, so ist auch ihre Summe positiv; sind sie sämtlich negativ, so ist auch die Summe negativ; sind aber positive und negative Zahlen zu addieren, so addiere man die positiven für sich und ebenso die negativen für sich und ziehe die kleinere Partialsumme von der größern ab; das Resultat erhält das Vorzeichen der größern von beiden Partialsummen und wird die algebraische Summe der gegebenen Zahlen genannt im Gegensatz zur arithmetischen Summe, welche aus Addenden von gleichen Zeichen gebildet ist. Es ist z. B. 13 die algebraische Summe von 18-11+12-6, aber 47 die arithmetische Summe von 18, 11, 12 und 6.

Additionalakte (franz. Acte additionnel, "Zusatzakte"), Zusatzvertrag zu einem Staatsvertrag, Nachtrag zu einer Verfassungsurkunde, insbesondere das Gesetz vom 22. April 1815, welches Napoleon I. bei seiner Rückkehr von Elba in Form eines Zusatzes zu den Konstitutionen des Kaiserreichs gab. Dasselbe modifizierte die Verfassung des gestürzten Kaiserreichs im Sinn der Charte Ludwigs XVIII., indem es eine erbliche Pairskammer und eine Deputiertenkammer mit fünfjähriger Wahlperiode bewilligte und die gesetzgebende Gewalt zwischen dem Kaiser und beiden Kammern teilte. Die oktroyierte Akte ward nachträglich einer Volksabstimmung unterworfen, bei welcher von 1,304,206 Votanten 1,300,000 mit Ja stimmten. Die feierliche Proklamation derselben erfolgte 1. Juni 1815 auf einem Maifeld in Gegenwart des Kaisers, der sieben Tage darauf zur Armee abreiste. Die Elb-A. von 1842 ist ein Übereinkommen der Elbuferstaaten über Regulierung des Elbfahrwassers.

Addizieren (lat.), gerichtlich zusprechen, zuerkennen.