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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Adresse; Adreßrecht; Adrétt; Adrĭa; Adrian; Adrianopel

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Adresse - Adrianopel.

von Geschäftsleuten Auskunft erteilen, nennt man meist Auskunftsbüreaus (s. d.).

Adresse (franz.), die Aufschrift irgend einer Sendung, vornehmlich eines Briefs, bezeichnet die Person dessen, für welchen dieselbe bestimmt ist (Adressat). Im politischen Sinn heißt A. eine Zuschrift, worin Bitten, Beschwerden, Vorstellungen und sonstige Kundgebungen enthalten sein können, welche vorzugsweise dazu bestimmt sind, gewisse Gesinnungen, Grundsätze und Ansichten in ostensibler Weise auszusprechen. Dem Konstitutionalismus war es vorbehalten, das Adreßwesen auszubilden, und so hat es denn gegenwärtig in allen Kulturstaaten eine hohe öffentliche Bedeutung erlangt. Derartige Adressen werden von Versammlungen, Korporationen und namentlich von parlamentarischen Körperschaften an die Staatsregierung oder an eine bestimmte Behörde oder an ein sonstiges öffentliches Organ gerichtet. Auch pflegen die Wähler nicht selten in ein er A. ihrem Abgeordneten ein Vertrauens- oder Mißtrauensvotum zu erteilen. Die A. ist nichts als ein Ausdruck der Beistimmung, der Billigung oder Mißbilligung, des Danks und unterscheidet sich dadurch von der Petition, welche direkt etwas fordert. In manchen Verfassungsurkunden ist den Ständen der Regierung gegenüber das Adreßrecht ausdrücklich eingeräumt. Die Verfassung des Deutschen Reichs enthält eine solche Bestimmung nicht, doch wird das Adreßrecht thatsächlich vom Reichstag ausgeübt. Nach der Geschäftsordnung desselben (§§ 67 f.) wird der Antrag, eine A. an den Kaiser zu richten, wie ein andrer Antrag behandelt. Beschließt der Reichstag, die Vorberatung des vorgelegten Adreßentwurfs einer Kommission zu überweisen, so wird diese aus dem Präsidenten und bei dessen etwaniger Verhinderung dem Vizepräsidenten des Reichstags als Vorsitzendem und 21 von den Abteilungen des Reichstags zu wählenden Mitgliedern gebildet. Liegt ein Entwurf zu einer A. nicht vor, so ist dieser von einer in gleicher Weise zusammenzusetzenden Kommission auszuarbeiten und dem Reichstag zu unterbreiten. Soll die A. durch eine Deputation überreicht werden, so bestimmt der Reichstag auf Vorschlag des Präsidenten die Zahl der Mitglieder, welch letztere alsdann durch das Los gewählt werden. Der Präsident ist jedesmal Mitglied und alleiniger Wortführer der Adreßdeputation. Der Erlaß einer A. ist im parlamentarischen Leben namentlich zum Zweck der Beantwortung einer Thronrede gebräuchlich. - Adressieren, etwas an jemand richten, überschreiben, hinweisen, empfehlen.

Adreßrecht, s. Adresse.

Adrétt (v. franz. adroit), geschickt.

Adrĭa, 1) Stadt in der ital. Provinz Rovigo (Venetien), im sumpfigen Podelta, am Kanal Bianco und der Zweigbahn Rovigo-A. gelegen, eine der ältesten Städte Europas, hat eine schöne Kathedrale (der Bischof von A. residiert in Rovigo), ein Gymnasium, Steingutfabrikation, nicht unbeträchtlichen Handel mit Getreide, Pferden, Vieh und Fischen und (1881) 7642 Einw. Zur Römerzeit lag A., Stadt der sieben Meere genannt, in Lagunen nahe dem Meer, dem es den Namen gegeben hat; jetzt ist es jedoch infolge des raschen Vorrückens des Podelta 22½ km vom nächsten Küstenpunkt, 40 km von der Pomündung entfernt. Ursprünglich eine Gründung der Etrusker, wie Ausgrabungen ergeben haben, ward A. (auch Hatria) erst von den Galliern, 213 v. Chr. von den Römern erobert, die einen großen Hafen daselbst anlegten. Noch im 12. Jahrh. war es eine blühende Seestadt.

2) S. v. w. Adriatisches Meer.

Adrian (spr. ehdriän), Stadt im amerikan. Staat Michigan, Grafschaft Lenawee, 100 km südwestlich von Detroit, in weizenreicher Gegend, hat ein College, Gießereien, Wagenbau, Kornmühlen und (1880) 7849 Einw.

Adrian, Name mehrerer Päpste, s. Hadrian.

Adrianopel (türk. Edirné, bulg. Odrin), Hauptstadt des türk. Wilajets gleichen Namens, am rechten Ufer der Maritza, welche hier die Arda und Tundscha aufnimmt, liegt sehr schön in einem anmutigen, fruchtbaren Thal, während ihr Inneres enge, krumme, schlecht gepflasterte, schmutzige Straßen zeigt. Unter den Gebäuden verdienen genannt zu werden: die prachtvolle Moschee Sultan Selims II., das neue Schloß (Serai), die von den griechischen Kaisern herrührende Michaelisbrücke über die Tundscha und der ca. 600 Schritt lange Bazar Ali Paschas. A. hat 65-68,000 Einw. (darunter 22-23,000 Mohammedaner, d. h. Türken und wenige Zigeuner, ca. 30,000 griechisch-orientalische Christen [Griechen und Bulgaren], 7-8000 spanische Juden, 5-6000 gregorianische Armenier, 400-500 Katholiken, 140 Protestanten und einige Hundert heidnische Zigeuner). A. hat eine geringe Industrie, von Fabriken gibt es aber nur einige Mühlen und eine Seidenspinnerei; es ist Zentralsitz des thrakischen Handels, gestützt durch Eisenbahnverbindung mit Konstantinopel und Philippopel; berühmt sind Rotgarn, Halwa (aus Sesam und Zucker), Quitten und Quittenkonfekte; der in der Nähe gewonnene Wein, dessen Anbau sehr zunimmt, gilt für den besten in der Türkei. In A. residieren 4 Bischöfe, 1 Großrabbiner, 1 Mufti und mehrere europäische Konsuln. - Adrianopels ältester Name ist Uskadama; es war die Hauptstadt der thrakischen Bessier und wird von einigen byzantinischen Schriftstellern auch Orestia genannt. Vom römischen Kaiser Hadrian, welcher die Stadt erweiterte und verschönerte, erhielt sie ihre jetzige Benennung und wurde merkwürdig durch die in ihrer Nähe 9. Aug. 378 dem Kaiser Valens durch die Goten beigebrachte Niederlage. Nach ihrer Eroberung 1360 durch den osmanischen Sultan Murad I. war sie bis zum Fall Konstantinopels 1453 Residenz der osmanischen Sultane. Auch jetzt noch heißt sie die zweite Hauptstadt des osmanischen Reichs, obgleich sie von den Sultanen selten besucht wird. Im russisch-türkischen Krieg wurde A. 20. Aug. 1829 durch den Feldmarschall Diebitsch-Sabalkanski erobert, worauf 14. Sept. d. J. unter preußischer Vermittelung der Friede zu A. geschlossen wurde. Die Pforte erhielt alle von den Russen in Bulgarien und Rumelien gemachten Eroberungen zurück. Der Pruth und von dessen Mündung an das rechte Donauufer wurden als Grenze zwischen Rußland und der Türkei in Europa festgesetzt, wogegen das ganze Küstenland des Schwarzen Meers, von der Mündung des Kuban an bis zum Hafen St. Nikolaus, die kaukasischen Länder sowie der größte Teil des Paschaliks Achalzych, diese Stadt selbst und das Fort Achalkalaki den Russen verbleiben sollten. Auch ward diesen Handelsfreiheit im ganzen türkischen Reich, freie Schiffahrt auf der Donau und auf dem Schwarzen Meer und, wie auch allen übrigen der Pforte befreundeten Mächten, durch die Dardanellen zugestanden. Die Moldau, Walachei und Serbien blieben unter türkischer Hoheit, erhielten aber eine von Rußland garantierte, vor türkischer Willkür schützende Verfassung. Auch trat die Pforte den von den Großmächten 6. Juli 1827 und 22. März 1829 über Griechenland gefaßten Beschlüssen bei. Für die seit 1806 erlittenen Verluste erhielt Rußland 1½ Mill. Dukaten: