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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Ägisthos - Agneni.

Göttervaters; ja, in der nachhomerischen Dichtung wie in den bildlichen Darstellungen gehört die Ä. zu den stehenden Abzeichen der Göttin. Den verschiedenen Vorstellungen entsprechend, findet man die Ä. auf Kunstdenkmälern dargestellt bald als Panzer, mit Schlangengeflecht und dem Gorgonenhaupt in der Mitte auf der Brust der Göttin, bald als Schild, bald als ein über Schulter und Arm mantelartig geworfenes Fell. Unverkennbar liegt dem Ganzen die Vorstellung der dunkeln, blitzdurchhellten Gewitterwolke zu Grunde. Vgl. Stark ("Berichte der Königlich sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften" 1864); Bader, Die Ä. bei Homer ("Jahrbücher für Philologie", Bd. 117, 1878).

Ägisthos, in der griech. Mythe Sohn des Thyestes und dessen eigner Tochter Pelopia, der in das Fluchgeschick des Tantalidenhauses vielfach verflochten ist. Von Pelopia gleich nach der Geburt ausgesetzt, wurde A. von Hirten aufgefunden und von einer Ziege gesäugt, dann von des Thyestes Bruder Atreus in Mykenä als Sohn angenommen und erzogen. Auf Atreus' Befehl sollte er später seinen Erzeuger Thyestes töten, wandte sich aber gegen den Pflegevater, erschlug ihn und setzte sich mit Thyestes in den Besitz der Herrschaft von Mykenä, aus welcher beide von des Atreus Sohn Agamemnon wieder verdrängt wurden. Während König Agamemnon vor Troja kämpfte, verführte A. dessen Weib Klytämnestra zur Untreue, erschlug den König meuchlings nach seiner Rückkehr aus dem Krieg und herrschte an Klytämnestras Seite sieben Jahre über Mykenä, bis endlich Agamemnons Sohn Orestes den Tod des Vaters durch Ermordung des Ä. rächte. Vgl. Agamemnon und Orestes.

Agitation (lat.), Aufregung; Anregung der Masse zur Teilnahme an einer gewissen Bewegung, beispielsweise zur Teilnahme an einer Wahl (Wahlagitation). Eine solche wird regelmäßig durch öffentliche Reden in Versammlungen und durch die Presse, namentlich durch Zeitungsartikel, Flugblätter, Verteilung von Wahlzetteln u. dgl., in Szene gesetzt.

Agitato (ital., spr. adschi-), aufgeregt.

Agitator (lat.), jemand, der auf irgend einem Gebiet geistiger Thätigkeit, namentlich in der Politik, eine Bewegung ins Leben ruft oder eine bereits vorhandene Bewegung zu erhalten und zu fördern bemüht ist.

Aegithalus, s. Meise.

Agitieren (lat.), für etwas thätig sein, die Menge dafür zu gewinnen suchen.

Agláia, eine der drei Grazien (s. Chariten).

Aglar, s. Aquileja.

Aglauros (Agraulos), in der griech. Mythe Tochter des Königs Kekrops von Athen, weihte sich zur Errettung des Vaterlands aus langwieriger Kriegsnot freiwillig dem Tod und erhielt dafür auf der Akropolis zu Athen ein Heiligtum (Agraulion), in welchem fortan die jungen Männer bei ihrer Mündigkeitserklärung und Wehrhaftmachung den Fahneneid leisten mußten. Nach andrer Sage soll sich A. samt ihrer Schwester Herse, wegen Beleidigung der Athene (sie hatten ein von dieser ihnen anvertrautes Kästchen, worin der junge Erichthonios [s. d.] lag, gegen der Göttin Willen geöffnet) von Wahnsinn ergriffen, ins Meer gestürzt haben. Ovid endlich läßt sie durch Hermes in einen Stein verwandelt werden.

Ägle (Aigle, die "Glänzende"), im griech. Mythus die schönste unter den Najaden, mit welcher Helios die Chariten oder Grazien zeugte.

Aglei (Akelei), Pflanzengattung, s. Aquilegia.

Aglossa (Zungenlose), Familie aus der Ordnung der Frösche (s. d.).

Agnadello (spr. anja-), Ort in der ital. Provinz Cremona, mit (1881) 1120 Einw., bekannt durch den Sieg Ludwigs XII. von Frankreich über die Venezianer (14. Mai 1509).

Agnano (spr. anjano), ehemaliger, seit 1870, weil er Malaria erzeugte, ausgetrockneter See, 4 km westlich von Neapel, welcher einen der eingestürzten Krater des dortigen vulkanischen Gebiets füllte. Am südlichen Eingang in das ehemalige Seebecken liegen die Schwefeldunstbäder von San Germano und die bekannte Hundsgrotte (s. d.), nordwestlich und höher ein andrer kleiner Kratersee, Astroni, in prächtiger Waldumgebung.

Agnaten (lat., "Hinzu-, Nachgeborne"), Blutsverwandte, die in männlicher Linie von dem gemeinsamen Stammvater herstammen. Das römische Recht unterscheidet nämlich in der Verwandtschaft die Cognatio, die natürliche Blutsverwandtschaft, das auf der Zeugung und der dadurch entstandenen Gemeinschaft des Bluts beruhende Verhältnis, und die Agnatio (cognatio civilis), die Verwandtschaft, welche durch lauter Mannspersonen und durch lauter eheliche Zeugungen begründet ist. Der Grund der Agnation ist die väterliche Gewalt, und da solche nur Mannspersonen haben können, so kann also auch nur eine Verwandtschaft durch Mannspersonen Agnation sein. A. sind daher alle diejenigen Personen, welche in derselben väterlichen Gewalt stehen oder doch stehen würden, wenn das sie verbindende Haupt noch lebte. Hiernach können auch Frauenspersonen als Endglieder des agnatischen Stammbaums zu denselben gezählt werden, man nennt sie dann Agnatinnen; aber sie können durch Nachkommenschaft die Agnation nicht fortsetzen, weil die Linie der Abstammung von lauter Männern durch ein weibliches Zwischenglied gestört wird. Übrigens kann eine Agnation auch auf künstliche Weise begründet werden, nämlich durch die Adoption (s. d.). Schon Justinian hob in der Novelle 118, auf welcher das Intestaterbrecht des gemeinen Rechts beruht, den Unterschied zwischen A. und Kognaten beinahe vollständig auf, indem er das Intestaterbrecht der Verwandten ausschließlich an das Verhältnis der Blutsverwandtschaft knüpfte. In den modernen Rechtssystemen hat das Agnationsverhältnis vollends jede Bedeutung verloren. Eine besondere Bedeutung hat dagegen der Ausdruck A. im deutschen Recht in der Lehre von der Succession in Lehen und Familienfideikommisse des Adels. Auch hält das deutsche Staatsrecht den Grundsatz fest, daß die Rechte des Staatsoberhaupts nach der agnatischen Linearfolge vererbt werden, dergestalt, daß, solange noch ein Agnat, sei es auch aus einer noch so entfernten Seitenlinie, vorhanden ist, die Successionsfähigkeit irgend einer weiblichen Linie sowie die einer Agnatin im Sinn des römischen Rechts unbedingt ausgeschlossen bleibt und auch dann, wenn dieselbe in Ermangelung eines durch Agnation oder Erbverbrüderung zur Nachfolge berechtigten Prinzen eintritt, von da an ohne weiteres wieder der Grundsatz der Vererbung der Kronrechte nach der agnatisch linearen Erbfolge Platz greift.

Agneni (spr. anjéni), ital. Maler, geb. 1819 zu Sutri bei Rom, widmete sich unter der Leitung von Fr. Coghetti der Malerei und hatte schon einige Erfolge gehabt, als er wegen seiner Teilnahme an der Revolution von 1848 flüchten mußte. Er begab sich zunächst nach Paris, wo er mehrere dekorative Malereien ausführte, und 1852 nach London, wo er unter anderm ein Gruppenbild der königlichen Familie malte. Im J. 1869 kehrte er nach Florenz zurück, wo er vorzugsweise öffentliche und Privatgebäude mit Fresken