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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Allĭa; Alliance Israélite universelle; Allianz

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Allia - Allianz.

Allĭa (Alia), Flüßchen im alten Latium, etwa drei Stunden oberhalb Roms in den Tiber mündend, denkwürdig durch die Niederlage, welche hier die Römer 18. Juli (dies Alliensis) 390 (nach andern 387) v. Chr. von den Galliern unter Brennus erlitten. Wahrscheinlich der jetzige Fosso di Sette Bagni.

Alliance Israélite universelle, ein im Jahr 1860 zu Paris gegründeter, über die ganze Erde ausgedehnter Verein, dessen aus 55 Mitgliedern (25 in Paris selbst wohnhaft) bestehendes Zentralkomitee seinen Sitz in Paris hat, und der es sich zur Aufgabe stellt: 1) überall für die Gleichstellung und den moralischen Fortschritt der Juden zu wirken; 2) denjenigen, welche in ihrer Eigenschaft als Juden leiden, eine wirksame Hilfe angedeihen zu lassen; 3) jeder Schrift seine Unterstützung zu gewähren, welche geeignet ist, diese Resultate herbeizuführen. Der erste Präsident der A. war Jules Carvollo, ihm folgten Königswarter, Professor Salomon Munk (s. d.), 1867 Adolphe Crémieux (gest. 1880) und S. H. Goldschmidt. Die A. zählte Ende 1883: 28,416 Mitglieder, wovon etwa ein Drittel auf Deutschland kommt, besitzt ein Grundkapital von 200,000 Frank, verwaltet für die Erhaltung von israelitischen Schulen in der Türkei einen Fonds von 1 Mill. Fr., gestiftet vom Baron v. Hirsch, und bezieht an jährlichen Beiträgen und Geschenken ca. 200,000 Fr. Sie wirkt durch Interventionen bei den Regierungen oder deren Vertretern, durch Gründung und Unterhaltung von Schulen in den Ländern, wo es an solchen fehlt, durch Unterbringung von Zöglingen derselben bei Handwerksmeistern, durch Unterstützung behufs Herausgabe von jüdischen wissenschaftlichen Werken, durch Jahresgehalte an jüdische Gelehrte etc. Außer vielen von der A. gegründeten Schulen im Orient (in der Türkei, Afrika, Tunis und anderswo 36 Schulen mit 5832 Knaben und 2269 Mädchen) besitzt sie noch eine Ackerbauschule in Jafa bei Jerusalem; zur Aufnahme von 100 Zöglingen bestimmt, ist dieselbe jetzt nur von 32 besucht. Die Hauptkomitees der A. in Deutschland sind zu Köln, Breslau, Posen. In Köln werden die Monats- und Semesterberichte gedruckt und verschickt. Vereine mit ähnlichen Zielen sind die Anglo-Jewish Association und der Board of Deputies in London, die Israelitische Allianz in Wien, der Deutsch-Israelitische Gemeindebund in Leipzig und der Board of Delegates in New York, die aber ihre Wirksamkeit mehr den Interessen des eignen Landes zuwenden.

Allianz (franz. Alliance, spr. -āngß), Bündnis, völkerrechtlicher Vertrag, zwischen zwei oder mehreren Mächten zu einem bestimmten Zweck abgeschlossen. Im Gegensatz zu einer organisierten und auf die Dauer berechneten Staatenverbindung, wie sie uns in einer Union oder Konföderation, im Staatenbund und im Bundesstaat entgegentritt, hat die A. einen vorübergehenden Charakter. Die verbündeten Mächte, welche zu gunsten des Bündnisses von ihrer politischen Selbständigkeit nichts aufgeben, werden Alliierte genannt. Der Zweck der A. ist ein spezieller; es handelt sich um die wechselseitige Unterstützung in bestimmten Fällen zur Erreichung bestimmter Ziele, nicht wie bei jenen Staatenverbindungen und Staatenstaaten um die Realisierung des Staatszwecks überhaupt. Je nach diesem Zweck werden die Allianzen verschieden bezeichnet. Zur Abwehr von Angriffen werden Defensivallianzen, zur Durchsetzung von Ansprüchen auf kriegerischem Weg Offensivallianzen und zum gemeinsamen Operieren nach beiden Richtungen hin Offensiv- und Defensivallianzen (Schutz- und Trutzbündnisse) abgeschlossen. Ferner unterscheidet man zwischen allgemeinen und besondern Allianzen. Die allgemeinen Allianzen sind für jeden eintretenden Fall des Bedürfnisses geschlossen; die besondern dagegen verbinden nur für einen bestimmten Fall oder für eine bestimmte Zeit oder aber für einen bestimmten Feind zu Hilfe. Weiter unterscheidet man einfache Allianzen und sogen. Kriegsgemeinschaften. Bei den einfachen Allianzen erscheint nur einer der verbündeten Staaten als kriegführende Hauptmacht, der andre aber bloß als hilfeleistende Nebenmacht, woraus folgt, daß dieser letztere weder den Kriegsplan noch die Abschließung des Friedens und die Bedingungen desselben mit zu bestimmen das Recht hat. Auch von den etwa gemachten Eroberungen kommt ihm nichts zu. Übrigens werden in einem solchen Vertrag die gegenseitigen Pflichten und Rechte gewöhnlich näher festgesetzt. Die Kriegsgemeinschaften (Sociétés de guerre, Alliances pour faire la guerre en commun, Koalitionen) unterscheiden sich von den einfachen Allianzen dadurch, daß in ihnen der Krieg, welcher geführt wird, allen Verbündeten in gleichem Maß gemeinsam ist und daher jede der alliierten Mächte für hauptkriegführende gilt. Das Wesen einer solchen Verbindung ist die Gemeinschaftlichkeit in Bezug auf die Führung und auf die Folgen des Kriegs. Als eine besondere Klasse der Allianzen kann man auch die Subsidientraktate ansehen. Diese bestehen darin, daß eine Macht einer andern zu einem Krieg eine Anzahl Truppen gegen eine dafür bedungene Geldvergütung überläßt, ohne selbst irgend einen direkten Anteil an dem Krieg, zu welchem diese Truppen verwendet werden, zu nehmen. Ehrenvoller sind die Subsidientraktate, welche zwischen bereits Verbündeten zur Durchführung der ihnen gemeinschaftlichen Sache geschlossen werden und bei gleichem Zweck sich nur durch die Verschiedenheit der zur Kriegführung von den Teilnehmenden zu verwendenden Mittel (Geld, Waffen, Soldaten) von den eigentlichen Allianzen unterscheiden. Zu den Allianzen werden wohl auch die Anerkennungsverträge gerechnet, wodurch Veränderungen von Staatsgebieten und neukonstituierte Staaten von andern Staatsregierungen als zu Recht bestehend anerkannt werden. Auch die Garantieverträge gehören hierher, durch welche ein Staat dem andern verspricht, für die Integrität seines Staatsgebiets oder für die Aufrechterhaltung seiner Neutralität mit einzustehen. Man benennt auch wohl die aus mehr als zwei Verbündeten bestehenden Allianzen nach der Anzahl der Verbündeten; so heißt z. B. die zwischen England, Rußland, Österreich und Preußen 15. Juli 1840 zur Pazifikation des Orients geschlossene A. Quadrupelallianz. Die bekannteste Tripelallianz ist die zwischen England, Schweden und Holland 23. Jan. 1668 durch William Temple, Witt und den Grafen Dohna zur Hintertreibung der Eroberungspläne Ludwigs XIV. von Frankreich abgeschlossene. Unter dem Namen Heilige Allianz (s. d.) sind in der Geschichte mehrere Bündnisse bekannt, vor allen das zwischen den Kaisern von Österreich und Rußland und dem König von Preußen 26. Sept. 1815 in Paris abgeschlossene. Zu bemerken ist endlich, daß der Ausdruck A. fast ausschließlich zur Bezeichnung solcher Staatsverträge bezeichnet wird, welche mit dem Kriegsrecht derselben irgendwie in Verbindung stehen. Für Handelsverträge z. B. ist die Bezeichnung A. nicht üblich. Doch nehmen dieselbe zuweilen auch Vereinigungen privater Natur an, wie die Evangelische Allianz, die Alliance Israélite universelle (s. diese Artikel) u. a.