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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Ampulla; Ampurdan; Amputation; Amputieren; Amraoti

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Ampulla - Amraoti.

und wurde 1858 zum Gesandten in Florenz ernannt mit der Instruktion, England in offiziöser Stellung bei der päpstlichen Kurie zu vertreten, mit der die britische Regierung keine offiziellen Beziehungen unterhielt. In Rom blieb er auch, nachdem er 1860 zum Gesandten in Neapel befördert worden war. Im J. 1870 wurde er Unterstaatssekretär im auswärtigen Amt, begab sich dann für einige Monate als Vertreter Englands ins deutsche Hauptquartier zu Versailles, um auf die Friedensverhandlungen mit Frankreich mildernd einzuwirken, was freilich erfolglos war, und wurde 1871 zum Botschafter am Berliner Hof ernannt. 1872 wurde er Mitglied des Geheimen Rats, blieb aber auf seinem Posten in Berlin und vertrat England als dritter Bevollmächtigter auf dem Berliner Kongreß von 1878. Im J. 1881 wurde er zur Peerswürde erhoben mit dem Titel Lord A. Er starb 25. Aug. 1884 in Potsdam. Er war am Berliner Hof sehr beliebt und wirkte mit Erfolg für die Aufrechterhaltung eines freundschaftlichen Verhältnisses zwischen dem Deutschen Reich und England.

Ampulla (lat.), s. v. w. Ampel (s. d.). A. chrismatis, das Gefäß, worin in der römischen Kirche seit dem 4. Jahrh. geweihtes Öl zur Salbung der Katechumenen und der Sterbenden (Chrisma) sowie auch Wein und Wasser zum Abendmahl aufbewahrt werden. Die A. Remensis (la sainte ampoule), der Sage nach bei der Salbung des Frankenkönigs Chlodwig 496 zu Reims durch eine Taube vom Himmel herabgebracht, enthielt das unversiegbare Öl, womit seit 1179 die Könige gesalbt wurden, ging aber während der Revolution 1794 in Trümmer. Blutampullen (ampullae sanguinolentae) sollen nach katholischer, von Pius IX. sanktionierter, aber durchaus unbeweisbarer Annahme Behälter sein, in denen das Blut der Märtyrer gesammelt und bei den Gebeinen derselben in den Katakomben aufbewahrt wurde. Vgl. Kraus, Über Blutampullen (Freiburg 1872).

Ampurdan, fruchtbare, mit Wäldern von Ölbäumen bedeckte, aber stellenweise versumpfte Ebene in der span. Provinz Gerona, am Unterlauf des Fluvia.

Amputation (lat.), das Abnehmen eines Gliedes durch blutige Operation. Die A. wurde schon in der Hippokratischen Schule geübt, um brandige, faulende Glieder zu entfernen. Jedoch erst bei Celsus und Galen findet sich Kunde von regelrecht ausgeführten Amputationen, obgleich dies Verfahren damals wegen der Blutung für sehr gefährlich gehalten wurde. In allgemeinern Gebrauch kamen die Amputationen, nachdem man die mit der A. verbundene Blutung durch Unterbindung der Arterien stillen gelernt hatte. Bevor Paré (1582) die schon von Galen und Aetius gekannte isolierte Unterbindung der Gefäße wieder anwandte, suchte man die Blutung durch siedendes Öl und Harz zu stillen, in welches man den Amputationsstumpf tauchte, oder durch das Glüheisen, mit dem man die Wundfläche bestrich. Übrigens gelangte die Unterbindung der Arterien erst lange nach Paré zu der verdienten Anerkennung. Erst seitdem Morel 1674 die Aderpresse (Tourniquet) erfunden und Petit 1718 dieselbe verbessert hatte, wurde die A. eine allgemein geübte Operation. Die A. ist angezeigt bei solchen Zuständen der Glieder, welche entweder absolut unheilbar sind und das Leben gefährden, oder den Gebrauch derselben vollkommen hindern, sowie bei solchen, welche wegen besonderer Umstände oder Verhältnisse des Kranken der Heilung oder Brauchbarkeit des Gliedes im Weg stehen. Hierher gehören: Verletzungen mit starker Quetschung der Weichteile und der Knochen; Zerreißungen großer Gefäße und Nervenstämme; vollkommene Abreißung von Gliedern durch Maschinen, Kanonenkugeln; große, allen Heilversuchen Trotz bietende Fußgeschwüre; starke, erschöpfende Vereiterungen bei Knochengeschwüren und Knochenbrand, wobei die betreffenden Knochenstücke nicht weggenommen werden können; Brand der Glieder, sobald derselbe sich begrenzt hat; sogen. falsche Gelenke, wenn sie an den untern Extremitäten vorkommen, weil sie das Bein zum Gehen unfähig machen; große Geschwülste etc. In vielen Fällen, welche früher die A. erheischten, wendet man gegenwärtig die Resektion (s. d.) eines Knochenteils oder eines Gelenks an, wodurch man ganze Gliedmaßen erhalten und leidlich herstellen kann, welche vor einigen Jahrzehnten hätten abgenommen werden müssen. Die A. wird entweder in der Kontinuität eines Gliedes, also mit Durchsägung seines Knochens, oder in den Gelenken vorgenommen, so daß also nur Weichteile durchtrennt zu werden brauchen. Die A. im Gelenk nennt man Exartikulation oder Enukleation. Zuweilen werden beide Operationsmethoden vereinigt, wie bei der Syme-Pirogowschen A. des Fußes. Im allgemeinen ist bei der A. der Grundsatz festzuhalten, daß von dem zu amputierenden Glied soviel wie irgend möglich erhalten bleibe. Das Verfahren bei der A. besteht nach voraufgegangener Lagerung des Kranken und Betäubung durch Chloroform

1) in der Vorkehrung gegen die Blutung, welcher meist durch Druck mittels eines Tourniquets (s. d.) genügt wird; zuweilen wendet man eine Gummibinde an, welche, straff angezogen, von dem Fuß oder der Hand aufwärts geführt wird und derart alles Blut verdrängt, daß große Amputationen ebenso unblutig wie an der Leiche ausgeführt werden können;

2) in dem kunstgerechten Schnitt, welcher auf die Bedeckung des Stumpfes Bedacht zu nehmen hat;

3) in der Absägung des Knochens;

4) der Blutstillung;

5) der gehörigen Behandlung der durch die A. gesetzten Wunde.

Die übeln Erscheinungen nach der Operation sind vornehmlich die Krämpfe des Amputationsstumpfes. Sie bestehen entweder in anhaltender Zusammenziehung der durchschnittenen Muskeln, besonders wenn nahe an einem Gelenk operiert worden war, oder in Zuckungen, wodurch heftige Schmerzen und Blutungen veranlaßt werden können. In solchen Fällen muß der Stumpf durch Tücher auf die Unterlage niedergedrückt und befestigt werden. Beruhigende Mittel und Eis tragen zur Beschwichtigung dieser Zufälle bei. Die Gefahren der A. sind die bei jeder größern Wunde zu beachtenden, besonders Blutungen und Verjauchung (s. Wunde). Schmerzen im Amputationsstumpf rühren entweder von ungenügender Bedeckung durch die Weichteile, Entzündung oder von knotenartigen Neubildungen in den durchschnittenen Nerven her (Amputationsneurome); sie werden von dem Kranken gewöhnlich in das gar nicht mehr vorhandene Glied verlegt, weil z. B. bei der A. des Armes die Empfindungsnerven des Daumens auch noch nach Jahren auf einen Reiz im Bewußtsein die Vorstellung erwecken, als sei der Daumen direkt gereizt. Besonders gegen Witterungswechsel bleiben die Stümpfe noch viele Jahre empfindlich.

Amputieren (lat.), ein Glied durch blutige Operation abnehmen; s. Amputation.

Amraoti, Distrikt in der ostind. Provinz Berar, dem nördlichsten Teil der für den Nizam von Haidarabad verwalteten Besitzungen, 6827 qkm (124 QM.) groß mit (1881) 775,328 Einw., liefert als Hauptprodukt sehr geschätzte Baumwolle, die hier zum Verkauf unter