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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Arnim

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Arnim.

lange für einen authentischen Briefwechsel genommen wurde, aber sich nach den neuesten Ermittelungen als ein Werk der Phantasie herausgestellt hat, worin sich ein Teil von Goethes Sonetten in Prosa aufgelöst findet; ebenso das Buch "Die Günderode" (Grünb. 1840, 2 Bde.), das eine ähnliche Mischung von Erinnerungen und Phantasien enthält. Später erschienen: "Dies Buch gehört dem König" (Berl. 1843, 2 Bde.), worin die Frage des Pauperismus und sozialen Elends zu lösen versucht wird; "Klemens Brentanos Frühlingskranz" (Charlottenb. 1844), dem Andenken ihres Bruders gewidmet; ferner: "Ilius Pamphilius und die Ambrosia" (Berl. 1848, 2 Bde.), wieder ein "Briefwechsel", der eine Art Herzensverhältnis (zum jungen Dichter Phil. Nathusius) zum Inhalt hat; endlich die dunkeln "Gespräche mit Dämonen. Des Königsbuchs zweiter Teil" (das. 1852). Ihre "Sämtlichen Werke" erschienen in 11 Bänden (Berl. 1853). Vgl. "Goethes Briefe an Sophie Laroche und Bettina Brentano" (hrsg. von Löper, Berl. 1879). - Ihre jüngste Tochter, Gisela, jetzt Gattin des Kunsthistorikers und Dichters Herman Grimm, hat sich als dramatische Schriftstellerin versucht; ihre "Dramatischen Werke" erschienen in 3 Bänden (Bonn u. Berl. 1857-65), wozu als 4. Band die dramatische Erzählung "Wie es unterdessen daheim war" (Berl. 1875) kam.

4) Heinrich Friedrich, Graf von A.-Heinrichsdorf-Werbelow, preuß. Staatsmann, geb. 23. Sept. 1791 zu Werbelow in der Ukermark, machte die Befreiungskriege mit und betrat dann die diplomatische Laufbahn. Nachdem er Legationssekretär in Stockholm und in Paris gewesen, fungierte er seit 1831 als preußischer Gesandter in Brüssel, seit 1841 (in den preuß. Grafenstand erhoben) in Paris, 1845-48 in Wien, wo er sich ganz im Geleise der Metternichschen Politik bewegte. Am 24. Febr. 1849 zum Minister des Auswärtigen ernannt, trat er bereits 3. Mai von dieser Stelle zurück, da er mit der damaligen deutschen Politik des Ministeriums nicht einverstanden war. Von 1851 bis 1857 wieder preußischer Gesandter in Wien, förderte er, soviel er konnte, das gute Einvernehmen mit Österreich, in dem er stets einen unentbehrlichen Alliierten Preußens erblickte. Er starb 18. April 1859.

5) Heinrich Alexander, Freiherr von, aus dem Haus A.-Suckow, preuß. Staatsmann, geb. 13. Febr. 1798 zu Berlin, erhielt seine Bildung in dem Pädagogium zu Halle, trat 1814 in die Landwehrreiterei der Ukermark und machte mit fünf Brüdern die Freiheitskriege mit. Seit 1820 im preußischen Staatsdienst, war er erst Gesandtschaftsattaché in der Schweiz, dann Legationssekretär in München, Kopenhagen und Neapel und ward 1829 zum Geschäftsträger in Darmstadt ernannt. Nachdem er hier erfolgreich für die Bildung des Zollvereins gewirkt hatte, wurde er 1834 als vortragender Rat in das Ministerium des Auswärtigen berufen, von Friedrich Wilhelm IV. aber, mit dem er in näherm persönlichen Verkehr stand, 1840 zum Gesandten in Brüssel, 1846 in Paris ernannt. In diesen Stellungen erwarb er sich großes Verdienst durch energische Vertretung der Handelsinteressen Deutschlands, namentlich durch Zustandebringen des belgisch-preußischen Handelsvertrags vom 1. Sept. 1844 und durch die Entschiedenheit, mit der er sowohl amtlich als auch in seiner Schrift "Mein handelspolitisches Testament" (Berl. 1844) den herrschenden schutzzöllnerischen Ansichten entgegentrat. Nach dem Sturz des Julikönigtums (Februar 1848) eilte er nach Berlin und überreichte dem König 17. März eine Denkschrift, worin er auf liberale Reformen und Befolgung einer deutsch-nationalen Politik drang. Von ihm ging die bedeutsame Manifestation des Königs für die deutsche Sache (21. März) aus. An demselben Tag trat er als Minister des Auswärtigen in das zuerst vom Grafen Arnim-Boitzenburg, dann von Camphausen geleitete neue Ministerium, welches jedoch bereits 20. Juni zurücktrat. A. lebte darauf eine Zeitlang als Privatmann zu Neuwied und bemühte sich, durch einige Flugschriften ("Frankfurt und Berlin", Frankf. 1848; "Über die Mediatisationsfrage", das. 1849) auf eine vermittelnde Lösung der deutschen Frage hinzuwirken. Von 1849 bis 1851 Mitglied der Ersten Kammer, hielt er zur deutsch-konstitutionellen Partei und bekämpfte die innere wie die kraftlose auswärtige Politik der nunmehr siegreichen Reaktion in energischter Weise. Noch größern Eindruck als seine Reden und Anträge machte die Veröffentlichung einiger "ungehaltener" Reden ("Zur Politik der Epigonen in Preußen", Berl. 1850; "Zur Politik der Konterrevolution in Preußen", das. 1851). Wegen der letztern Flugschrift wurde A. auf Betreiben der Feudalpartei vor Gericht gestellt und trotz einer glänzenden, von ihm später veröffentlichten Verteidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Seitdem lebte er fern vom politischen Schauplatz, bis er nach dem Sturz des Ministeriums Manteuffel 1858 von einem Berliner Wahlbezirk zum Landtagsabgeordneten gewählt ward. Doch war er durch Kränklichkeit verhindert, der damals anhebenden neuen Epoche des preußischen Staatslebens seine volle Kraft zu widmen. Er starb 5. Jan. 1861 in Düsseldorf. Ausgebreitete Kenntnisse, Welterfahrung und Freimut verschafften ihm schon frühzeitig ein bedeutendes persönliches Ansehen.

6) Adolf Heinrich, Graf von A.-Boitzenburg, preuß. Staatsmann, geb. 10. April 1803 zu Berlin, trat, nachdem er seine akademischen Studien in Göttingen und Berlin vollendet, obwohl er Besitzer des großen Boitzenburger Majorats war, in den preußischen Staatsdienst, ward Landrat in der Ukermark und 1833 Regierungspräsident in Stralsund. Später ward er in gleicher Eigenschaft nach Aachen versetzt, wo es seiner Gewandtheit gelang, trotz der damals schwebenden Differenzen zwischen dem Staat und der katholischen Kirche ein wenigstens äußerlich befriedigendes Einvernehmen zwischen beiden Parteien zu erhalten. Im J. 1839 ward er als Regierungspräsident nach Merseburg versetzt, 1840 zum Oberpräsidenten der Provinz Posen und 1842 zum Minister des Innern ernannt. Wenn er auch seine Amtsführung mit einer sehr bedeutenden Beschränkung der geheimen Polizei begann, so regierte er dem Wunsch des Königs gemäß doch streng absolutistisch. Dennoch stand er den liberalen Ideen keineswegs feindlich gegenüber, sondern wünschte vielmehr die Einführung einer Verfassung, in der er freilich dem aristokratischen Element einen hervorragenden Einfluß gesichert wissen wollte. Da es ihm nicht gelang, den König für seine Ansichten zu gewinnen, schied er 1845 aus dem Staatsdienst. Seit 1847 Mitglied der Herrenkurie des vereinigten Landtags, ward er 19. März 1848 vom König an die Spitze eines neuen Kabinetts berufen, unterzeichnete zwar die königliche Proklamation vom 21. März, hielt aber den Eintritt liberaler Oppositionsführer in das Ministerium für notwendig und schied, um diesen zu ermöglichen, schon 29. März aus dem Ministerium wieder aus. Zum Mitglied der deutschen Nationalversammlung gewählt, legte er sein Mandat bald nieder, weil ihm der dort wehende Geist nicht behagte. Die Interessen des