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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Aufbrausen; Aufbrechen; Aufbringen; Aufbruch; Aufdirken; Aufenthaltskarten; Auferstehung

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Aufbrausen - Auferstehung.

Bauchseite, an welcher der Magen liegt, wahrgenommen. Bei zunehmender Gasentwickelung erscheint auch die rechte Bauchwand ausgedehnt. Die Lebensgefahr ist beim A. sehr bedeutend, und wenn die Gase nicht entfernt werden, so sterben die Tiere an Erstickung. Der Magen berstet nicht, wie vielfach irrtümlich angenommen wird; der Tod ist vielmehr die Folge des übergroßen Druckes der Baucheingeweide auf das Zwerchfell. Zur Behandlung des Aufblähens ist zunächst der Versuch angezeigt, die Gase durch Rülpsen aus dem Magen nach oben zu entleeren. Zu diesem Zweck wird die Bauchwand anhaltend mit den Händen geknetet; ferner läßt man die Rinder auf einem Strohseil kauen; auch gibt man denselben eine Mischung von Petroleum (einen Eßlöffel voll) mit einer halben Weinflasche voll Wasser alle 10 Minuten ein. Wenn diese Mittel nicht ausreichen und die Gefahr für das Leben des Tiers erheblich wird, so muß der Magen an der linken Seite mit einem Messer oder mit dem Trokar geöffnet werden. Je früher diese Operation unternommen wird, um so kleiner kann die Öffnung selbst bleiben. In der Regel verheilt die Operationswunde bei Rindern gut; bei Schafen und Ziegen ist die Operation gefährlicher. Man pflegt daher bei diesen Tieren die Behandlung auf das Eingeben von spirituösen Mitteln (Branntwein, Rum, Anisbranntwein oder verdünntem Salmiakgeist) zu beschränken. Schafe werden, wenn sich Gelegenheit bietet, in kaltes Wasser getaucht, um die Kontraktion des Magens momentan anzuregen. Bei den Pferden kommt nach Kleefütterung ein ähnlicher Krankheitszustand vor, bei welchem sich Kohlenwasserstoffgas im Dickdarm entwickelt (s. Kolik).

Aufbrausen (Efferveszieren, Moussieren), das Entweichen von Gasen aus einer Flüssigkeit unter Bildung zahlreicher Bläschen, durch welche ein Teil der Flüssigkeit schaumartig gehoben wird. A. findet z. B. statt bei Zerlegung kohlensaurer Salze durch stärkere Säuren, indem die lebhaft entwickelte Kohlensäure unter starkem Schäumen entweicht (Brausepulver). Auch wenn eine unter hohem Druck mit Kohlensäure gesättigte Flüssigkeit (Sodawasser, Champagner) plötzlich von diesem Druck befreit wird, entweicht ein Teil des gelösten Gases unter A.

Aufbrechen, das Ausweiden des Elch-, Rot-, Dam-, Reh- und Schwarzwilds. Der erlegte Hirsch wird auf den Rücken gestreckt und mit dem Genickfänger die Haut (Decke) von dem Drosselknopf (Kehle) bis zur Brusthöhle durchschnitten (aufgeschärft). Dann löst man die Drossel (Luftröhre) mit dem daran haftenden Schlund (Speiseröhre) aus, trennt Schlund und Drossel und knotet erstern ein, um das Austreten der Äsung (des Speisebreis) zu verhindern. Hierauf tritt man zwischen die Hinterläufe und schärft die Haut vom Weidloch (After) zwischen dem Kurzwildbret (Hoden) bis zur Brust auf. Nachdem die Brunftrute und das Kurzwildbret ausgelöst sind, wird die darunterliegende Bauchhaut vorsichtig in der Weise durchschärft, daß man die Spitze des Messers zwischen dem Zeige- und Mittelfinger führt, um die Blase und das Gescheide (Därme) nicht zu verletzen. Demnächst greift man mit beiden Händen in die Bauchhöhle, um den Schlund bei seiner Einmündung in den Wanst (Magen) zu erfassen und hineinzuziehen sowie den letztern mit dem Gescheide herauszuwerfen und auf die rechte Seite des Hirsches zu legen. Nachdem das Schloß (die Beckenknochen) durch Trennung des dieselben verbindenden Knorpels (Naht) geöffnet ist, drückt man mit beiden Händen die Schloßwände auseinander, löst den Weiddarm (Mastdarm) vom Weidloch (After) ab und zieht ihn heraus. Zweckmäßig werden dann die zu beiden Seiten des Rückgrats an den Keulen liegenden Brandadern aufgestochen, um den Schweiß daraus zu entleeren. Schließlich löst man die Herzkammerwände (das Zwerchfell) auf beiden Seiten ab, zieht die Drossel, nachdem sie vorher an der Brusthöhle abgeschärft ist, hinein und reißt das Geräusch (Herz, Lunge und Leber) heraus. Hierauf wird der Hirsch vorn gehoben, um den Schweiß auslaufen zu lassen, und die Bauchhöhle mit Brüchen (abgebrochenen Zweigen) gefüllt, um das Auskühlen zu befördern und Schmeißfliegen abzuhalten. In derselben Weise erfolgt das A. des Rehbockes. Beim Schwarzwild wird der Hals nicht aufgeschärft, sondern nur der Schlund an der Kehle abgestochen. Weidwund geschossenes (durch Verletzung des Darmkanals verwundetes) Wild muß möglichst bald aufgebrochen werden, weil das Wildbret (Fleisch) sonst einen bittern Geschmack annimmt. Bei Hirschen und Keilern in der Brunftzeit löst man wenigstens sogleich das Kurzwildbret (Hoden) aus. Die Zerteilung in die Bratstücke für die Küche erfolgt dann weiter durch das Zerlegen (s. d.).

Aufbringen, Stangen und Raaen eines Schiffs gehörigen Orts an der Bemastung befestigen; Handelsschiffe werden im Krieg durch Kriegsschiffe aufgebracht, d. h. fortgenommen (vgl. Prise).

Aufbruch, das Gescheide und Geräusch, welches beim Aufbrechen aus dem Wild herausgenommen wird; s. Aufbrechen.

Aufdirken, s. Dirk.

Aufenthaltskarten, polizeiliche Bescheinigungen, daß sich jemand als unverdächtig an einem Ort aufhalten dürfe. Dieselben waren früher zum Zweck der Fremdenkontrolle für die meisten größern Städte des Kontinents und zwar nach dem Vorgang Frankreichs eingeführt. Hier war diese Einrichtung zuerst durch das Gesetz vom 19. Sept. 1792 getroffen worden. In Preußen wurden die A. zuerst 1807 für Berlin eingeführt, durch das Paßreglement vom 20. März 1813 aber allgemein für größere Städte vorgeschrieben. Jeder Ortsfremde, der sich längere Zeit (in Preußen z. B. mehr als zwei, in Bayern mehr als drei Tage) an dem betreffenden Ort aufhalten wollte, bedurfte hierzu der besondern polizeilichen Erlaubnis, welche in Form der Aufenthaltskarte erteilt wurde. Das Bundes- (Reichs-) Gesetz über das Paßwesen vom 12. Okt. 1867 enthält dagegen die gewiß zeitgemäße Bestimmung, daß A. weder eingeführt, noch, wo sie bisher bestanden, beibehalten werden dürfen.

Auferstehung (A. der Toten, A. des Leibes oder Fleisches, lat. Resurrectio mortuorum), die dereinstige Wiederherstellung des im Tod ausgelösten Menschenkörpers und seine Wiedervereinigung mit der Seele zu neuem, unsterblichem Leben. Die Lehre von einer solchen A. findet sich weder im abendländischen Heidentum noch im ältern Mosaismus, wohl aber im Parsismus. Teils unter den Einflüssen dieser Vorstellung, teils als Konsequenz des Glaubens an ein zukünftiges messianisches Reich bildete sich die Lehre des spätern Judentums von der A. aus, deren erste Spuren sich bei den Propheten (Jes. 26, 19; Hesek. 37, 1 ff.) finden, und welche besonders von den Pharisäern gepflegt wurde, die sich ein künftiges Leben nur als Wiederherstellung und A. des Leibes, ja des Fleisches vorstellen konnten. Aus dem Scheol (Hades, Unterwelt, Totenreich) wird der Messias zunächst die Frommen zu neuem Leben hervorrufen; dann sollen einer weiter entwickelten, auch Offenb. 20, 5. 12 f. vertretenen