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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: August

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August (Sachsen).

genommen und auch das geistige und wissenschaftliche Element der Bildung des Offizierkorps nicht außer Augen gelassen. Von 1816 ab inspizierte der Prinz 27 Jahre lang alljährlich die verschiedenen Brigaden, und auf einer solchen Reise ereilte ihn 19. Juli 1843 in Bromberg der Tod. Er war zuletzt General der Infanterie, Generalinspekteur und Chef der Artillerie, erster Kommandeur des 1. Bataillons im 3. Gardelandwehrregiment, Präses der Kommission zur Prüfung militärwissenschaftlicher und technischer Gegenstände, Kurator der Artillerie- und Ingenieurschule. Der Prinz war der reichste Grundbesitzer des preußischen Staates. Der größte Teil seiner Besitzungen fiel an die königliche Familie zurück, da er nur illegitime Kinder hinterließ; ein kleiner Teil kam an das fürstlich Radziwillsche Haus, da des Prinzen Schwester Luise den Fürsten Anton von Radziwill geheiratet hatte. Vgl. v. Puttkamer und v. Höpfner, Erinnerungsblätter aus dem Leben des Prinzen A. von Preußen (Gotha 1869); "Aus dem kriegsgeschichtlichen Nachlaß des Prinzen A. von Preußen" (in den "Kriegsgeschichtlichen Einzelschriften" des preußischen Generalstabs, Heft 2, Berl. 1883).

[Sachsen, bez. Polen.] 6) A., Kurfürst von Sachsen, zweiter Sohn Herzog Heinrichs des Frommen und Katharinas von Mecklenburg, jüngerer Bruder des Kurfürsten Moritz, geb. 31. Juli 1526 zu Freiberg, schloß an König Ferdinands Hof in Prag, wo er eine Zeitlang verweilte, mit dem nachherigen Kaiser Maximilian II. Freundschaft. Von dem gelehrten Johann Rivius unterrichtet, studierte er zu Leipzig. Durch des Vaters Testament zu gleichem Anteil an dem väterlichen Erbe bestimmt, ließ er sich doch von seinem Bruder Moritz mit einigen Besitzungen und Nutzungen bis zum Ertrag von jährlich 40,000 Fl. abfinden und erhielt 1544 die Administration des Hochstifts Merseburg, die er bei seiner Vermählung mit Anna, Christians III. von Dänemark Tochter, 1548 niederlegte. Er lebte meist in Weißenfels, bis ihn Moritz' Tod 1553, nachdem er schon 1548 zu Augsburg die Mitbelehnung mit der Kurwürde erhalten hatte, zu einem größern Wirkungskreis berief. Er bewirkte zu Augsburg 1555 den definitiven Friedensschluß (s. Augsburger Religionsfriede). Der Streit mit dem ehemals Moritz verbündeten Markgrafen von Brandenburg-Kulmbach, welcher trotz der Niederlage bei Sievershausen die Waffen nicht niederlegte, wurde durch dänische und kurbrandenburgische Vermittelung (11. Sept. 1553) beendet. Die Ansprüche des ehemaligen Kurfürsten Johann Friedrich auf die Kur und seine Länder wurden 24. Febr. 1554 durch den Naumburger Vertrag erledigt und später bei Gelegenheit der Grumbachschen Händel die Irrungen zwischen beiden sächsischen Linien durch den Zeitzer Rezeß vom 25. Juli 1567 vollends ausgeglichen. Trotzdem war die Sorge vor den Ernestinern ein Hauptgrund, der ihn zum engen Anschluß an das Kaiserhaus veranlaßte. Die Stände des obersächsischen Kreises erhoben A. 1555 zum Kreisobersten. Bald darauf setzte er das lange beanstandete Privilegium de non appellando durch, womit die Gründung eines beständigen Appellationsgerichts (1559) zusammenhing. Auch auf die allgemeinen politischen Angelegenheiten Deutschlands war A. von Einfluß. Leider aber verkannte er über dem Wunsch, den Friedensstand von 1555 unbedingt aufrecht zu erhalten, die Notwendigkeit, den von allen Seiten sich erhebenden Angriffen der katholischen Mächte gegen den Protestantismus rechtzeitig und nachdrücklich zu begegnen. Anfangs ließ er die Anhänger Melanchthons, die Philippisten oder Kryptocalvinisten, gewähren, bis er 1574 plötzlich, von seiner Gemahlin Anna angespornt, sie stürzte und über ihre Häupter eine grausame Verfolgung verhing, worauf mit der Konkordienformel die lutherische Orthodoxie in Kursachsen zur Herrschaft gelangte. Trefflich verstand sich A. auf die Benutzung der Verhältnisse, um auch mit unlautern Mitteln seine landeshoheitlichen Rechte und sein Besitztum zu vermehren. Die Vormundschaft über die Söhne Johann Wilhelms von Sachsen-Weimar mißbrauchte er, um sich auf ihre Kosten an der hennebergischen Erbschaft zu bereichern; für die Kosten der Achtsvollstreckung an Johann Friedrich dem Mittlern drang er den Ernestinern die sogen. vier assekurierten Ämter ab, den Reußen von Plauen das Amt Voigtsberg und die Städte Plauen, Ölsnitz und Adorf, der Familie von Berbisdorf 1559 für 107,784 Fl. einen Teil ihrer für Bergbau und Forstnutzung wichtigen Besitzungen, die nachher das Amt Lauenstein bildeten, dem Bischof Johann IX. gegen Überlassung des Amtes Mügeln das Stift Meißen; durch die Sequestration der überschuldeten Grafschaft Mansfeld wurde der Heimfall derselben an Sachsen eingeleitet, von den Herren von Schönburg kaufte er die obere Herrschaft und einen Teil der niedern Herrschaft Hartenstein für 145,000 Fl. Bedeutendes hat A. als Staatswirt geleistet, wenn schon auch in dieser Beziehung ihn kein höherer Gesichtspunkt als der der Bereicherung seines Schatzes leitete. Durch die Aufnahme flüchtiger Niederländer, Verbesserung der Straßen und des Münzwesens, Begünstigung der Leipziger Messen hoben sich Gewerbfleiß und Handel Sachsens; die treffliche Bewirtschaftung der fürstlichen Kammergüter, bei der ihn seine Gemahlin Anna eifrig unterstützte, gaben Beispiel und Anregung zur Förderung des Ackerbaus, der Viehzucht und des Obstbaus; A. schrieb selbst ein "Künstlich Obst- und Gartenbüchlein"; auch die Waldwirtschaft und den Gartenbau hob er, nicht minder wurden durch ihn die ersten Posten in Sachsen eingerichtet. Für die Bildung des Volks dagegen geschah wenig, und die Universitäten gingen seit dem kirchlichen Umschwung von 1574 sichtlich zurück.

Von Augusts Gesetzen erwähnen wir: die sächsischen Konstitutionen vom 22. April 1572; die Bergordnung von 1554, ergänzt 1571 und 1573; die Polizeiordnung von 1555; die Münzordnung von 1558; die Kirchenordnung von 1580, mit welcher er eine besondere Ordnung für Universitäten verband. Er gründete das Appellationsgericht, das Obersteuerkollegium, das geheime Konsilium, das Oberkonsistorium, das Kammerkollegium etc. Die Steuern wurden von den Kammereinkünften geschieden und der ständischen Verwaltung überlassen. Die Anfänge der meisten Dresdener Sammlungen für Wissenschaft und Kunst stammen aus Augusts Zeit. Im Umgang war A. zuvorkommend, gegen Untergebene leutselig, gegen den Bürger, an dessen Schießfesten er fleißig Anteil nahm, zutraulich, in seinen Festen glänzend. Er liebte die Turniere und die Jagd. Seine Lieblingsbeschäftigungen waren außerdem Drechseln, mechanische Künste und Alchimie, so empfindlich er auch in letzterer Beziehung von Betrügern getäuscht wurde. Nachdem er seine Gemahlin Anna, die ihm in 37jähriger Ehe 15 Kinder (von denen ihn jedoch nur 4 überlebten) geboren und stets großen Einfluß auf ihren Gemahl ausgeübt hatte, 1. Okt. 1585 durch eine Seuche verloren, vermählte er sich schon 3. Jan. 1586 mit Agnes Hed-^[folgende Seite]