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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Augustalia - Augustiner.

Vorsteher dieser Kollegien werden von manchen die Seviri A. gehalten, doch ist dies zweifelhaft. Vgl. Zumpt, De augustalibus (Berl. 1846); J. ^[Johannes] Schmidt, De seviris augustalibus (Halle 1878); Hirschfeld in der "Zeitschrift für österreichische Gymnasien" 1878.

Augustalĭa (Augustales ludi), bei den alten Römern Festspiele, die zu Ehren des Kaisers Augustus und der folgenden Kaiser sowohl in Rom als in andern Städten des Reichs gefeiert wurden. Die Festfeier bestand in circensischen und szenischen Spielen und fand statt besonders 1. Aug., 23. Sept. als dem Geburtstag des Augustus und 5.-12. Okt.

Augustāna confessio, s. v. w. Augsburgische Konfession.

Augustdor, sächs. Goldmünze oder Pistole von 5 Thlr. Gold, im Gewicht von 6,682 Grän, deren Gehalt 21 Karat 8 Grän beträgt, von welcher 82,8914 auf ein Vereinspfund fein Gold gehen, und die einen Vollwert von 16,83 Reichsmark hat. Es gibt drei Arten derselben, nämlich 1) von 1753 nach Gödeckes Fuß zu Leipzig geprägte Augustdore mit dem gekrönten Kopf, welche eigentlich für Polen bestimmt waren, 21 Karat 8 Grän fein, im Gewicht von 6,656 Grän, 83,2114 Stück = einem Pfund fein Gold; 2) die sogen. Kriegsaugustdore, welche Friedrich II. im Siebenjährigen Krieg 1758 in Leipzig mit dem sächsischen Stempel von 1753 ausmünzen ließ, von kaum 2 Thlr. innerm Werte, da sie nur 7 Karat 6 Grän hielten; 3) die von preußischen Münzpachtern mit denselben Stempeln 1756 in Leipzig zu 15⅓ Karat ausgeprägten Mittelaugustdore, die ihre Benennung von ihrem ziemlich guten Gehalt bekamen. Es gibt halbe, ganze und doppelte Augustdore zu 2½, 5 und 10 Thlr.

Augustēisches Zeitalter, das Zeitalter des röm. Kaisers Augustus, besonders mit Rücksicht auf den politischen Glanz des damaligen Rom und als Blütezeit der römischen Litteratur und Kunst.

Augustenburg, Flecken im preuß. Regierungsbezirk Schleswig, Kreis Sonderburg, an einer Meeresbucht auf der Insel Alsen, mit Lehrerinnenseminar und (1880) 626 Einw. Im dortigen (1770-76 erbauten) Schloß residierte vormals der Herzog von Holstein-Sonderburg-A.

Augustenburg, Linie des holstein. Herzogshauses, der ältere Zweig der Linie Holstein-Sonderburg, wurde 1627 vom Herzog Ernst Günther, dem dritten Sohn des Herzogs Alexander von Holstein-Sonderburg, gestiftet und hat sich bis zur Gegenwart erhalten, während die in Dänemark herrschende Hauptlinie des Hauses Holstein im Mannesstamm 1863 erloschen ist und Christian IX. von der jüngern Linie, Sonderburg-Glücksburg, zum Nachfolger hatte. Unter den Herzögen von A. haben historische Bedeutung Christian (geb. 1798, gest. 1869) und Friedrich Christian August (geb. 6. Juli 1829, gest. 14. Jan. 1880). Über die Ansprüche, welche Herzog Christian gegen Dänemark geltend machte, sowie über seine und seines Bruders Friedrich, Prinzen von Noer (geb. 1800, gest. 1865 in Beirut), Beteiligung an den Kämpfen und Bewegungen von 1848 bis 1852 vgl. Schleswig-Holstein. Nach dem unglücklichen Ausgang des schleswig-holsteinischen Kriegs wurde Herzog Christian mit seiner Familie aus Dänemark und den Herzogtümern verbannt. Durch Vermittelung des deutschen Bundestags kam unter dem 30. Dez. 1852 zwischen ihm und der Krone Dänemark ein Vertrag zu stande, kraft dessen der Herzog alle seine auf der Insel Alsen und dem Festland gelegenen Besitzungen an den König von Dänemark abtrat, sich verpflichtete, mit seiner Familie außerhalb des Königreichs zu leben, und die Bestimmungen des Londoner Protokolls über die Erbfolge anerkannte. Dafür empfing der Herzog eine Entschädigung von 1,500,000 Speziesthaler sowie alle Überschüsse, welche seit 1. Mai 1852 sich in den Kassen der Administration jener Güter angesammelt hatten. Der Herzog lebte seitdem bis zu seinem Tod (11. März 1869) meist auf Primkenau in Schlesien, verzichtete aber zu gunsten seines Sohns, Herzogs Friedrich, auf seine Rechte als Chef seines fürstlichen Hauses. Als König Friedrich VII. von Dänemark 15. Nov. 1863 starb, sah sich daher der Herzog Friedrich in der Lage, trotz jenes Vertrags die angeblichen Ansprüche seines Hauses auf die Regierung von Schleswig-Holstein noch einmal geltend zu machen. Er erklärte seinen Regierungsantritt als Herzog Friedrich VIII., ernannte ein Ministerium und einen Gesandten beim Bundestag, eröffnete eine Staatsanleihe und begann auf dem Terrain des ihm befreundeten Herzogs von Koburg-Gotha die Bildung eines schleswig-holsteinischen Heers. Seine Bestrebungen fanden anfangs im deutschen Volk und bei der Mehrzahl der deutschen Fürsten lebhafte Sympathie. Der Bundestag beschloß zunächst, Holstein exekutivisch zu besetzen. Durch das energische Vorgehen Preußens (vgl. Schleswig-Holstein) wurden aber dem Bundestag wie dem Prinzen die Waffen aus der Hand gewunden. Während die preußischen Truppen, unterstützt von Österreich, die Herzogtümer in hartem Kampf den Dänen entrissen, sah sich Prinz Friedrich auf müßiges Zuschauen und gelegentliche Proklamationen beschränkt. Zu spät erkannte er, daß die Entscheidung wesentlich bei Preußen stehe. Er versuchte nun zwar, eine Verständigung herbeizuführen (Juni und September 1864), konnte sich aber nicht entschließen, die Zugeständnisse zu machen, welche Preußen für seine Einsetzung in die Herzogtümer forderte. Er glaubte durch die Unterstützung Österreichs bessere Bedingungen zu erhalten. Durch die Ereignisse von 1866 wurde diese Hoffnung vereitelt, und das Haus A. verlor jede Aussicht, in den Besitz Schleswig-Holsteins zu gelangen. Nach dem Tode des Herzogs Friedrich (14. Jan. 1880) wurde der bisherige Erbprinz, Ernst Günther (geb. 11. Aug. 1863), Chef des herzoglichen Hauses und erhielt im Juni 1880 das Prädikat "Hoheit". Seine älteste Schwester, Prinzessin Augusta Viktoria, ist seit 27. Febr. 1881 mit dem Prinzen Wilhelm von Preußen, dem Enkel des Kaisers Wilhelm, vermählt.

Augusti, Johann Christian Wilhelm, protest. Theolog, geb. 1772 zu Eschenberga im Gothaischen, studierte in Jena, ward 1803 ordentlicher Professor der orientalischen Sprachen daselbst, 1812 Professor der Theologie zu Breslau, 1819 zu Bonn, 1828 zugleich Oberkonsistorialrat und 1835 Konsistorialdirektor in Koblenz. Er starb 1841. In seiner ersten Periode Rationalist, trat er später als Orthodoxer und im preußischen Agendenstreit als Verteidiger des liturgischen Rechts des Landesherrn auf. Von seinen zahlreichen Schriften sind hervorzuheben: "Lehrbuch der christlichen Dogmengeschichte" (Leipz. 1805, 4. Aufl. 1835); "Denkwürdigkeiten aus der christlichen Archäologie" (das. 1817-31, 12 Bde.); "Handbuch der christlichen Archäologie" (das. 1836-37, 3 Bde.); "Kritik der preußischen Kirchenagende" (Frankf. 1824).

Augustin I., Kaiser von Mexiko, s. Iturbide.

Augustiner (Augustiner-Eremiten, Einsiedler des heil. Augustinus), der vierte und letzte große Bettelorden der kath. Kirche, ist hervorgegangen aus der Vereinigung mehrerer Einsiedlergesellschaften in