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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Auswärtige Angelegenheiten; Auswärtiges Amt des Deutschen Reichs; Auswaschen; Einwanderung

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Auswärtige Angelegenheiten - Auswaschen.

Rußland hat große noch unbesetzte Strecken in seinem Innern, von einer A. über seine Grenzen ist daher kaum die Rede; doch haben die in den letzten fahren erlassenen Gesetze, welche die bisher vom Militärdienst befreiten deutschen Kolonisten dazu heranziehen wollten, eine A. veranlaßt, wovon 1871-81 über Hamburg und Bremen 67,332 Seelen gingen und zwar 55,409 in die Vereinigten Staaten, 6491 nach Kanada, 4221 nach Brasilien. Nach Wesselowsky ("Annuaire des finances russes" 1879) betrug 1857-1877 die Mehrauswanderung russischer Unterthanen 499,514, aber 1830-82 wanderten 7,249,178 Deutsche ein, 6,458,729 aus, so daß 790,449 im Land blieben. Rußland verliert also sehr wenig durch die A. der eignen Landesangehörigen, während sich fortdauernd ein beträchtlicher Zuzug aus andern europäischen Ländern geltend macht. - Serbien ist in derselben Lage; dünn bevölkert (35 auf 1 qkm) und fruchtbar, vermag es noch viele Einwanderer aufzunehmen. In 16 Jahren (1860-75) gewann es durch Einwanderung 51,033 (aus der Türkei 40,868, aus Österreich 10,209) Individuen.

In Belgien, dem am dichtesten bevölkerten Land Europas (188 Bewohner auf 1 qkm), überstieg nur in den Jahren 1841-66 die A. (160,441) die Einwanderung (113,898) um 46,543 Seelen. Seit 1867 aber hat die Einwanderung die A. fortdauernd überwogen, so daß Ende 1882 sich eine Mehreinwanderung von 64,528 Seelen ergab.

Litteratur. Wappäus, Die deutsche A. und Kolonisation (Leipz. 1846 u. 1848); v. Bülow, A. und Kolonisation (Berl. 1849); Gäbler, Deutsche A. und Kolonisation (das. 1850); Roscher, Kolonien, Kolonialpolitik und A. (3. Aufl., mit Jannasch, Leipz. 1885); J. ^[Julius] Fröbel, Die deutsche A. und ihre national- und kulturhistorische Bedeutung (das. 1858); Sturz, Die Krisis der deutschen A. (Berl. 1862); Duval, Histoire de l'émigration européenne, asiatique et africaine (Par. 1862); Lammers, Die deutsche A. unter Bundesschutz (Berl. 1869); F. Kapp, Über A. (das. 1871); Bödiker, Die preußische A. und Einwanderung seit dem Jahr 1844 (Düsseld. 1879); Ratzel, Die chinesischem (Bresl. 1876). Vgl. Kolonien.

Auswärtige Angelegenheiten, diejenigen Staatsgeschäfte, welche von der Staatsgewalt in ihren Beziehungen zu andern Staaten zu erledigen sind. Man pflegt die Staatsgewalt, insoweit sie sich mit der Vertretung des Staats fremden Mächten gegenüber zu befassen hat, als Repräsentativgewalt zu bezeichnen, und zwar sind es namentlich das Bündnis- und Vertragsrecht, das Gesandtschaftsrecht und das Kriegsrecht, welche hierbei in Frage kommen. Besonders wichtig ist auch die Wahrung der Interessen der im Ausland befindlichen Staatsangehörigen. Die auswärtigen Staatsgeschäfte werden, wenigstens in den größern Staaten, regelmäßig von einem besondern Minister des Auswärtigen oder des Äußern geleitet, in dessen Hand die Leitung der auswärtigen (äußern, hohen) Politik des Staats liegt. In Deutschland ist dem Reichskanzler zur Wahrnehmung der auswärtigen Angelegenheiten das auswärtige Amt (s. d.) beigegeben. Im Bundesrat besteht ein besonderer Ausschuß für die auswärtigen Angelegenheiten, der jedoch nur Mitteilungen der Reichsregierung über den Stand dieser Angelegenheiten entgegenzunehmen hat.

Auswärtiges Amt des Deutschen Reichs, eine aus dem preußischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hervorgegangene Reichsbehörde (in Berlin), welche die auswärtigen Angelegenheiten, insbesondere die Geschäfte der auswärtigen Politik des Reichs, wahrzunehmen hat. Dasselbe zerfällt in zwei Abteilungen, von welchen sich die erste (politische) Abteilung mit den Angelegenheiten der höhern Politik, Personalien, Generalien, Zeremonialien, Ordenssachen, Etats und Kassensachen, kirchlichen Angelegenheiten, Schulangelegenheiten etc., beschäftigt. Die zweite Abteilung ist für die Bearbeitung der Angelegenheiten des Handels und Verkehrs, des Konsulatswesens, der Staats- und zivilrechtlichen Angelegenheiten, Angelegensten der Kunst und Wissenschaft, der Privatangelegenheiten der Deutschen im Ausland und der Gegenstände, welche das Justiz-, Polizei- und Postwesen, die Auswanderung, die Schiffsangelegenheiten, die Grenzsachen und Ausgleichungen mit fremden Staaten etc. betreffen, bestimmt. Als ständiger Vertreter des Reichskanzlers in der Leitung dieser wichtigen Behörde fungiert der Staatssekretär des auswärtigen Amtes, zugleich Chef der ersten Abteilung; die zweite Abteilung ist dem Direktor des auswärtigen Amtes unterstellt. Von dem auswärtigen Amt ressortieren die Botschaften des Deutschen Reichs für Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich-Ungarn, Rußland und die Türkei; die Gesandtschaften für Belgien, Brasilien, China, Dänemark, Griechenland, Japan, die Niederlande, Portugal, Rumänien, Schweden und Norwegen, die Schweiz, Spanien und die Vereinigten Staaten von Nordamerika; die Ministerresidenten und Geschäftsträger für Zentralamerika, Chile, Kolumbien, Marokko, Mexiko, Peru, die La Plata-Staaten, Serbien und Venezuela; endlich auch die deutschen Konsulate im Ausland. Auch sind demselben die Prüfungskommission für das diplomatische Examen und das Institut für archäologische Korrespondenz mit der Zentraldirektion in Berlin und Sekretariaten in Rom und in Athen unterstellt.

Auswaschen (Aussüßen, Absüßen, Abwässern, Edulkorieren), einen in einer Flüssigkeit gebildeten Niederschlag von den zwischen seinen Teilen befindlichen gelösten Bestandteilen der Flüssigkeit befreien. Setzt sich der Niederschlag leicht und schnell ab, und sind die Substanzen, welche durch A. entfernt werden sollen, ohne Wert, so läßt man den Niederschlag ruhig stehen, bis er sich vollständig abgelagert hat, und entfernt die klare Flüssigkeit möglichst vollständig durch Abgießen oder Abheben. Dann rührt man den Niederschlag mit reinem Wasser an, läßt wieder absetzen, gießt ab und fährt so fort, bis eine leicht auszuführende Rechnung oder ein passendes Reagens die genügende Reinheit des Niederschlags ergibt. Wo dies Verfahren nicht anwendbar ist, bringt man den Niederschlag auf ein Filter, läßt die Flüssigkeit vollständig ablaufen, gießt reines Wasser nach, läßt dies wieder ablaufen und fährt damit so lange als erforderlich fort. Dabei kann man die Arbeit beschleunigen, wenn man den Niederschlag mit Hilfe der Spritzflasche durch einen Wasserstrahl jedesmal gut aufrührt. Bei gallertartigen Niederschlägen setzt man den Trichter luftdicht auf ein Gefäß, in welchem mit Hilfe eines Aspirators die Luft verdünnt wird, so daß die Luft auf die Flüssigkeit im Filter einen starken Druck ausübt. Bei Arbeiten im großen wird das Filter ersetzt durch einen Spitzbeutel aus Leinwand, Flanell oder Filz, durch ein Seihetuch, welches im Tenakel aufgespannt sind, wenn nötig, mit Filtrierpapier bedeckt wird. Bisweilen stellt man auch eine Filtrierschicht aus Schamottesteinen und einem geeigneten Material her und verdünnt unter den Steinen die Luft, indem man diesen Raum mit einem