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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Baden

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Baden (Geschichte: die Linie B.-Baden).

erhielt; die Hochbergsche Linie teilte sich 1300 in den Hochbergschen und Sausenbergschen Zweig, von denen der erste 1418, der zweite 1503 erlosch. Nach dem Tod Heinrichs, des Herzogs von Sachsen und Pfalzgrafen am Rhein, dessen Tochter Irmgard an Hermann V. verheiratet war, fiel diesem ein Teil von Braunschweig zu; der Markgraf vertauschte ihn jedoch an den Kaiser Friedrich II. gegen Durlach, ein ehemaliges Eigentum der Herzöge von Zähringen, als Allodium und gegen Ettlingen als Reichslehen; außerdem erhielt er Deidesheim und Pforzheim und brachte noch die Städte Laufen, Sinsheim und Eppingen pfandweise an sich. Ihm folgten 1243 seine beiden Söhne Hermann VI. und Rudolf, die bis 1248 die Verwaltung des Landes gemeinschaftlich führten. Als jedoch dem erstern, als dem Gemahl der babenbergischen Prinzessin Gertrud, nach dem Aussterben des babenbergischen Mannesstamms die Markgrafschaften Österreich und Steiermark zufielen, trat er seinem Bruder Rudolf die badischen Lande ab. Mit seinem Sohn Friedrich, dem unglücklichen Genossen Konradins von Schwaben, erlosch 1268 diese Linie des badischen Fürstenhauses. Dasselbe pflanzte Rudolf fort, der nun alle badischen Lande in Schwaben erbte, sie während des Interregnums durch Erwerbung von Reichsgütern und Reichsrechten vermehrte und zu einem zusammenhängenden Ganzen vereinigte. Er hinterließ bei seinem Tod 1288 vier Söhne, Hermann VII., Rudolf II., Hesso und Rudolf III., die gemeinschaftlich regierten. Nur Hermanns VII. (gest. 1291) Linie hatte Bestand. Nach weitern Teilungen vereinigte Hermanns VII. Urenkel Rudolf VI. 1361 alle badischen Landesteile, mit Ausnahme Hochbergs. Dieser starb 1372 als der erste, der in der kaiserlichen Belehnung Fürst genannt wird. Aber schon seine beiden Söhne Bernhard I. und Rudolf VII. teilten 1380 das Land wieder dergestalt unter sich, daß Bernhard Durlach, Pforzheim und die nördlichen, Rudolf aber die Stadt B. und die südlichen Lande erhielt. Sie schlossen zu Heidelberg einen Hausvertrag ab, nach welchem die sämtlichen badischen Lande ein unveräußerliches Familiengut bleiben und nie in mehr als zwei Teile geteilt werden sollten. Als Rudolf VII. schon 1391 kinderlos starb, fiel sein Gebiet an Bernhard I. zurück. Dieser treffliche Fürst ordnete und verbesserte die Landesverwaltung, berichtigte die verwickelten Lehnsverhältnisse, ließ die verschiedenen Landrechte schriftlich aufzeichnen und vermehrte seine Lande durch neue Erwerbungen, namentlich 1415 durch den Ankauf der Herrschaft Hochberg von dem letzten Sprößling der Hochbergschen Nebenlinie des Hauses B. Er starb 1431. Ihm folgte sein Sohn Jakob I. oder der Weise, der 1437 den größten Teil der Grafschaft Sponheim, Lahr und Mahlberg erwarb, und diesem 1453, nach kurz dauernder neuer Teilung des Landes, sein Sohn Karl I., dessen Regierung für das Land weniger wohlthätig war, weil der Fürst in lange und unglückliche Kriege verwickelt wurde. Er starb 1473 und hinterließ drei Söhne und drei Töchter. Von jenen erwarb sich Christoph I. den Ruhm eines der vortrefflichsten Fürsten seines Hauses und seiner Zeit. Er regierte anfangs gemeinschaftlich mit seinem Bruder Albrecht, bis dieser 1476 die Grafschaft Hochberg als seinen Anteil erhielt; als Albrecht 1488 kinderlos starb, fiel Hochberg an Christoph zurück; der auch von dem letzten Sprößling der Hochbergschen Nebenlinie von Sausenberg (1503) zum Erben dieser Landgrafschaft eingesetzt wurde, so daß ein großer Teil von den Besitzungen der zähringischen Herzöge in der Hand ihrer Enkel wieder vereinigt wurde. Christoph hielt den Landfrieden aufrecht, gab Städten und Dörfern Gemeindeordnungen, ließ die Gesetze sammeln und ordnen, errichtete Schulen, ließ durch Zasius eine Testaments-, Erbschafts- und Vormundschaftsordnung bearbeiten und errichtete 1515 eine Hausordnung (Pragmatische Sanktion von B.), worin er den Landesanteil eines jeden seiner drei Söhne bestimmte. Als Christoph I. 1527 geisteskrank starb, wurden die badischen Lande unter seine drei Söhne Bernhard III., Philipp I. und Ernst und nach dem baldigen Tod Philipps in die obere Grafschaft mit der Hauptstadt B. und die untere Grafschaft mit der Hauptstadt Durlach geteilt. Jene erhielt Bernhard III., diese Ernst. Seitdem war das Fürstenhaus bis 1771 in die Linien B.-Baden und B.-Durlach geteilt.

Die Linie Baden-Baden.

Markgraf Bernhard III. von B.-Baden bekannte sich öffentlich zur evangelischen Lehre und führte sie zuerst in seinem Landesteil B.-Baden ein, während sein Bruder sie nur heimlich schützte. Seine beiden Söhne Philibert und Christoph teilten die Linie B.-Baden wieder in zwei neue Linien, eine ältere, B.-Baden, und eine jüngere, B.-Rodemachern. Nach dem Tod Philiberts, der 1569 in der Schlacht von Moncontour fiel, folgte ihm sein zehnjähriger Sohn Philipp II. unter der Vormundschaft des Herzogs Albrecht V. von Bayern, seiner Großmutter Jakobäa von Bayern und des Grafen von Hohenzollern-Sigmaringen. Da sich aber der Markgraf Karl II. von B.-Durlach gegen diese Vormundschaft erklärte, so sprach der Kaiser schon 1571 den noch nicht 13jährigen Philipp mündig. Von seinen Vormündern in der katholischen Konfession erzogen, führte er diese nach den Vorschriften des tridentinischen Konzils an seinem Hof und in seinem Land wieder ein; alle Beamten, die sich diesem Wechsel widersetzten, wurden entlassen. Als er 1588 unvermählt starb, fiel das (sehr verschuldete) baden-badensche Erbe ganz an die Linie Rodemachern und zwar an den berüchtigten Markgrafen Eduard Fortunatus, den Erstgebornen Christophs II., der in spanischen Diensten gegen die Holländer gekämpft hatte und die katholische Konfession im Land bestehen ließ. Als er 1600 in der Trunkenheit durch einen Treppensturz den Hals brach, hätte ihm sein ältester, damals erst siebenjähriger Sohn, Wilhelm, der am Hof des Erzherzogs Albrecht eine vortreffliche Erziehung genoß, in der Regierung folgen sollen; aber der Markgraf Georg Friedrich von B.-Durlach, welcher dessen Successionsrechte wegen Unebenbürtigkeit von mütterlicher Seite bestritt, behielt die obere Markgrafschaft besetzt. Erst nach der Schlacht bei Wimpfen (1622) erhielt Wilhelm durch den Kaiser die Markgrafschaft B.-Baden wieder, in welcher er seinem Versprechen gemäß die katholische Religion wieder einführte und durch Gründung von reich ausgestatteten Jesuitenkollegien in Ettlingen und Baden befestigte. Im Dreißigjährigen Krieg diente er als General im kaiserlichen Heer, erlitt aber 1632 bei Schlettstadt eine Niederlage durch den schwedischen General Horn, worauf sein Land besetzt und wieder mit B.-Durlach vereinigt wurde. Er lebte nun in Innsbruck bis zur Schlacht bei Nördlingen (1634), durch welche er nicht bloß in den Besitz seiner Markgrafschaft, sondern auch der baden-durlachschen Lande kam; erst der Westfälische Friede brachte letztere an ihren Stammherrn zurück. Wilhelms Nachfolger war 1677 sein Urenkel, Markgraf