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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Banken

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Banken (Diskontobanken).

bank kann eine sehr mannigfache sein, da sie verschiedene Arten von Kredit einerseits geben wie anderseits nehmen kann. Der Kredit (s. d.) kann nämlich ein kurzfristiger oder langfristiger, ein verzinslicher oder unverzinslicher, Personal- oder Realkredit sein. Je nachdem die B. es mit diesen verschiedenen Arten von Kredit in ihrer Unternehmung zu thun haben, wird ihr Charakter ein andrer, wie denn die sogen. Handelsbanken, welche kurzfristigen Kredit auf Wechsel etc. geben, sich wesentlich von den den Zwecken der Landwirtschaft dienenden B. unterscheiden, welche langfristigen Kredit gewähren müssen. Dabei ist offenbar, daß der Kredit, den sie nehmen, und derjenige, den sie geben, in einer bestimmten gegenseitigen Beziehung stehen müssen, daß beispielsweise eine Bank nicht langfristigen Kredit geben und kurzfristigen nehmen, kündbaren geben und unkündbaren nehmen kann etc. Man unterscheidet aber nach ihrem Geschäftsbetrieb hauptsächlich folgende Arten von B.: Diskontobanken, Leihbanken, Hypothekenbanken, Mobiliarbanken, wobei natürlich klar ist, daß möglicherweise dasselbe Institut seiner Geschäftsthätigkeit nach eine kombinierte Erscheinung sein kann.

Diskontobanken.

Ihr Geschäftsbetrieb besteht im Ankauf von solchen Wechseln (s. d.), die erst nach einiger Zeit zahlbar werden. Man nennt solche Wechsel auch Diskontowechsel im Gegensatz zu Inkassowechseln, die sofort fällig sind und einem Bankinstitut nur übergeben werden, damit dasselbe die Einziehung des Betrags besorgt. Durch die Möglichkeit des Verkaufs eines später fälligen Wechsels können Forderungen, die man besitzt, vorzeitig in bares Geld umgesetzt werden. Kaufleute oder Fabrikanten entnehmen den Betrag ihrer Rechnungen für gelieferte Waren in einem Wechsel auf den Empfänger, verkaufen denselben bei einem Bankhaus (d. h. "diskontieren" ihn) und erhalten so neue Betriebsmittel. Daher ist das Diskontieren das Mittel, um ohne großes Kapital einem Unternehmen eine bedeutende Ausdehnung zu geben. Da anderseits die Bank (der "Diskonteur") ihr Kapital bis zur Fälligkeit des Wechsels entbehrt, so erhält sie für die Zwischenzeit eine Zinsvergütung. Diesen Zins nennt man Diskont (s. d.). Derselbe wird nicht in Prozenten der vom Gläubiger gegebenen Summe, also des Kaufpreises des Wechsels, sondern in Prozenten der rückzuzahlenden Summe, des Betrags des Wechsels, also nach einem in der kaufmännischen Rechenkunst üblichen Ausdruck "im Hundert", nicht "auf Hundert" berechnet. Wird ein Wechsel von 100, der in drei Monaten zahlbar ist, mit 4 Proz. diskontiert, so erhält man dafür sogleich 99; man zahlt also als Zins auf ein Vierteljahr 1 von einem Darlehen von 99, das ist von 100 im Jahr 4 4/99. Es kommt zuweilen auch vor, daß außer dem Diskont eine sogen. Provision der Bank bewilligt wird. Diese Bewilligung hat die Eigentümlichkeit, daß sie zwar in Prozenten der Summe und zwar ebenfalls der Rückzahlungssumme ausgedrückt wird, daß aber diese Prozente ohne eine Verringerung entrichtet werden, auch wenn der Verfall früher als nach einem Jahr eintritt. ¼ Proz. Provision erhöht daher den Diskontosatz um 1 Proz., wenn der Wechsel noch drei Monate zu laufen hat, dagegen nur um ½ Proz., wenn der Wechsel nach sechs Monaten verfällt. Der Diskontosatz, der gefordert wird, ist natürlich verschieden nach der Sicherheit der Wechsel, und diese ist vor allem bedingt durch die Zahl und die Qualität der Unterschriften, die er auf sich trägt, d. h. der Personen, die für die pünktliche Zahlung einstehen. So fordern B. zuweilen wenigstens drei Unterschriften. Allein auch zwei gute Unterschriften können im allgemeinen als genügend angesehen werden, sie sind aber für einen soliden Wechsel regelmäßig erforderlich. Denn wenn das Diskontieren eines Wechsels im Grunde dazu bestimmt ist, eine Forderung, die man besitzt, früher zu realisieren, so ergibt sich als naturgemäß die Haftung des eigentlichen Zahlungspflichtigen und die des Zedenten der Forderung. Wenn auf einer dritten Unterschrift bestanden wird, so wird noch ein Fremder hineingezogen. Wie weit dadurch die Sicherheit des Wechsels sich erhöht, ist nicht gleichmäßig zu entscheiden. Durch die dritte Unterschrift wird der Charakter des Wechsels nicht wesentlich verändert, wenn etwa jemand es gewerbsmäßig betreibt, seine Unterschrift gegen Vergütung den verschiedenartigsten Wechseln beizufügen. Unter Umständen kann ein Wechsel sogar an Wert durch eine dritte Unterschrift verlieren, indem die letztere für solvent geltende Geschäftsleute in einer schlechten Verbindung zeigt. In andern Fällen aber hat die dritte Unterschrift besonders große Bedeutung. Man wird nämlich annehmen können, daß der Besitzer einer Forderung, der dieselbe in seinem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb erhalten hat, nicht so wählerisch in Bezug auf die Person des Kreditnehmers sein kann, als wer einen Wechsel in der Absicht kauft, um sein Kapital auf einige Zeit anzulegen. Daher werden die sichersten Wechsel diejenigen sein, welche ein Bankier bereits gekauft hat und seinerseits wieder zu verkaufen wünscht. Man bezeichnet sie als Bankierwechsel im Gegensatz zu gewöhnlichen Geschäftswechseln, und sie werden zu besonders niedrigen Sätzen diskontiert. Bei Wechseln mit zwei Unterschriften, resp. bei der Beurteilung der zwei ersten Unterschriften ist es noch wichtiger, über die Entstehung des Papiers sich klar zu werden. Namentlich kommt es darauf an, ob dasselbe im gewöhnlichen Verlauf des Geschäfts naturgemäß entstehen mußte, ob es auf eine besondere Saumseligkeit im Zahlen hindeutet, ob es nur aus einer gewagten Spekulation hervorgehen konnte, oder ob ihm überhaupt kein andrer Geschäftsvorgang zu Grunde liegt und es nur geschaffen wurde, um dem Trassanten unter der Bürgschaft des Acceptanten Kredit zu verschaffen (sogen. Gefälligkeitsaccept). Noch schlimmer als der letztere Fall ist die sogen. "Wechselreiterei", wenn nämlich zwei Personen gegenseitig für einander Wechsel acceptieren, um den Erlös derselben für sich zu verwenden, die Mittel aber zur Einlösung der Accepte bei Verfall durch die Schaffung und Diskontierung neuer ähnlicher, aber dann regelmäßig im Betrag immer größer werdender Wechsel zu erlangen suchen. Aber auch bei den legitimsten Gründen, auf denen die Wechsel beruhen, und bei vollkommener Vertrauenswürdigkeit der Unterzeichner wird doch jede Unterschrift nur für einen gewissen Höchstbetrag als sicher erscheinen. Diskontierende B. legen deshalb meistens Verzeichnisse an, bis zu welcher Maximalhöhe sie Wechsel von jedem ihrer Kunden kaufen, sogen. Kreditlisten. Natürlich kommt es dann noch darauf an, die Beträge, aus denen mehrere in der Kreditliste erscheinende Personen gleichzeitig haften, auf dieselben zu verteilen, so daß ein und derselbe Wechsel nicht mit seinem vollen Betrag mehreren in Anrechnung gebracht wird. Die Kreditlisten haben natürlich um so größere Bedeutung und gewähren der Bank eine desto wesentlichere Sicherheit, je mehr die Besitzer von Wechseln sich darauf beschränken, nur bei einer einzigen Stelle zu diskontieren.