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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Banken

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Banken (Großbritannien).

Banking department jeweilen vorrätig hält, also noch unverwendet gelassen hat, nennt man Notenreserve (reserve). Die Bankakte von 1844 ist bis zur Gegenwart unverändert in Kraft geblieben; nur wurde die Bestimmung derselben in betreff des Maximums der ungedeckten Noten der englischen Bank inzwischen dreimal (1847, 1857 und 1866) von der Regierung zeitweilig außer Kraft gesetzt, damit die Bank in Zeiten der Handelskrisis ausgedehntere Darlehen gewähren konnte. Die englische Bank ist der Bankier der Regierung, dient namentlich als Generalstaatskasse, vermittelt die Begebung der schwebenden Schuld und verwaltet das ganze Staatsschuldenwesen. Sie empfängt dafür als Entschädigung jährlich 198,000 Pfd. Sterl. Dagegen zahlt sie als Stempelabgabe 180,000 Pfd. Sterl. Die Bank hat Filialen in Manchester, Birmingham, Liverpool, Bristol, Leeds, Newcastle, Hull, Plymouth, Portsmouth. Auf ihre Verwaltung hat der Staat keinen Einfluß. Dieselbe wird vielmehr durch einen von den Aktionären gewählten Aufsichtsrat besorgt, der aus 26 Mitgliedern besteht. An der Spitze des Kollegiums stehen der Gouverneur und der Vizegouverneur, welche das laufende Geschäft leiten. Sie werden unterstützt durch einen engern Ausschuß, das Schatzkomitee, das aus den ältern Mitgliedern des Aufsichtsrats besteht, namentlich aus denjenigen, die schon einmal Gouverneure gewesen sind. Der Gouverneur fungiert regelmäßig zwei Jahre; auf ihn folgt der bisherige Vizegouverneur. Es wird niemand Gouverneur, der nicht wenigstens 20 Jahre dem Aufsichtsrat angehört hat. Der Stand der englischen Bank war Ende 1883: Kapital 14,553,000 Pfd. Sterl., Reserve 3,073,609, Staatsdepositen 8,983,904, Privatdepositen 21,789,345, Notenumlauf 25,142,720, Barvorrat 21,566,273, Anlagen 37,423,305 Pfd. Sterl. Vgl. Francis, History of the Bank of England (Lond. 1848, 2 Bde.); v. Philippovich, Die Bank von England im Dienste der Finanzverwaltung des Staats (Wien 1884).

Als die Peels-Akte erlassen wurde, gab es in England 207 Einzelbankiers und 72 Aktienbanken, die neben der englischen Bank Noten ausgaben; ihr Notenrecht belief sich nach der Akte zusammen auf 8,648,658 Pfd. Sterl. Ihre Zahl ist inzwischen auf 100 Privatbankiers mit zusammen 3,489,498 Pfd. Sterl. und 45 Aktienbanken mit 2,365,004 Pfd. Sterl. gesunken, also das Notenrecht auf im ganzen 5,854,502 Pfd. Sterl. Thatsächlich hatten Ende 1883 Aktienbanken 1,674,915, die Einzelbankiers 1,645,437 Noten im Umlauf. Die Gesetze von 1845 über die schottischen und irischen Zettelbanken unterscheiden sich in einem nicht unwesentlichen Punkt von dem englischen Gesetz. In jenen Landesteilen ist für alle bestehenden B. nur die Ausgabe der ungedeckten Noten für die Zukunft beschränkt worden, nicht auch diejenige der gedeckten. Dabei besteht noch der Unterschied zwischen Irland und Schottland, daß dort die Ausgabe der Noten zentralisierter ist, indem von der zulässigen Menge ungedeckter Noten eine einzige Bank, die irländische Bank (Bank of Ireland), weit über die Hälfte auszugeben hat, während in Schottland die Befugnis gleichmäßiger verteilt ist. In Irland gab es 1845 sechs Notenbanken, und diese Zahl ist unverändert dieselbe geblieben. Das Maximum der ungedeckten Notenausgabe derselben beträgt 6,354,494 Pfd. Sterl., die durchschnittliche Zirkulation gegen Ende 1883 war 6,884,227 Pfd. Sterl., der Barvorrat 2,926,124 Pfd. Sterl. Schottische Emissionsbanken gab es 1845 noch 19 mit einem ungedeckten Notenumlauf von 3,087,209 Pfd. Sterl. Jetzt sind ihrer nur noch 10; ihr Notenrecht beträgt zusammen 2,676,350 Pfd. Sterl. Gegen Ende 1883 war der durchschnittliche Notenumlauf zusammen 5,909,140 Pfd. Sterl., der Barvorrat 4,205,954 Pfd. Sterl. Die irischen und schottischen B. dürfen Noten im Mindestbetrag von 1 Pfd. Sterl. ausgeben.

Außer den Zettelbanken sind von besonderer Wichtigkeit die Depositenbanken. Dieser Geschäftszweig hat sich in England schon seit Jahrhunderten ausgebildet, in neuerer Zeit aber ist darin an die Stelle der Einzelbankiers immer ausschließlicher die Thätigkeit der Aktiengesellschaften getreten. In der neuesten Zeit gehen diese Gesellschaften immer mehr zu dem System der beschränkten Haftbarkeit über, das seit 1862 statthaft ist. Solcher Aktienbanken (joint-stock-banks), die ganz eigentlich als Depositenbanken sich charakterisieren, gab es in England Ende 1883: 119, die noch außerdem 1591 Zweigniederlassungen hatten; ihr eingezahltes Kapital betrug 52,491,481 Pfd. Sterl., der Kurswert der Anteile aber sogar über 142 Mill. Pfd. Sterl. In Schottland sind die zehn Notenbanken zugleich die Depositenbanken des Landes; der Betrag der Depositen in ihren Händen ist etwa 14mal so groß als ihre Notenzirkulation. Die Zahl der Zweigniederlassungen der schottischen B. erhebt sich auf 887. In Irland gibt es außer den sechs Zettelbanken noch vier andre Depositenbanken; die zehn Institute haben 492 Zweigniederlassungen; ihr eingezahltes Kapital beträgt 7,127,325 Pfd. Sterl. Die geschäftliche Thätigkeit dieser Institute ist eine außerordentlich bedeutende. Maßgebend für dieselbe ist naturgemäß der Betrag der Depositen, die ihnen anvertraut sind. Derselbe belief sich Mitte 1883 bei den englischen Aktienbanken allein auf 303 Mill. Pfd. Sterl., und man darf annehmen, daß die Privatdepositenbanken ebenfalls mehr als die Hälfte dieser Summe in Händen haben, so daß etwa 500 Mill. Pfd. Sterl. vom Publikum in England den Depositenbanken übergeben sind. Dabei sind die ca. 30 Mill. Pfd. Sterl. Depositen, welche die englische Bank regelmäßig schuldet, nicht eingeschlossen, denn diese sind in der Hauptsache als die Depositen anzusehen, welche die Depositenbanken ihrerseits an einer Zentralstelle hinterlegen. Die schottischen Aktienbanken hatten Mitte 1883 zusammen 81,176,357 Pfd. Sterl. Depositen, die irländischen gegen 40 Mill. Pfd. Sterl.

Sehr ausgebildet ist das Bankwesen auch in den britischen Kolonien. Diejenigen der B., die sich auf das Depositengeschäft beschränken, haben fast alle entweder ihren Hauptsitz oder doch eine Niederlassung in London. Die 28 bedeutendsten dieser B., die in Australien, in Nordamerika, in Afrika, in Indien ihre hauptsächliche Geschäftsthätigkeit entwickeln und zusammen 1223 Niederlassungen besitzen, hatten Ende 1883: 22¾ Mill. Pfd. Sterl. eingezahltes Kapital und 115¼ Mill. Pfd. Sterl. Depositen. Die Kolonialbanken, die ihren Hauptsitz in den Kolonien haben, emittieren durchweg auch Noten. So hatten von jenen 28 Depositenbanken 25 Ende 1883 zusammen für 9,3 Mill. Pfd. Sterl. Noten im Umlauf. In Australien gab es 31. März 1883 überhaupt 22 Bankinstitute mit 106,051,355 Pfd. Sterl. Aktiven und 77,418,628 Pfd. Sterl. Passiven, davon Notenumlauf 5,483,949 Pfd. Sterl. und Depositen 70,020,678 Pfd. Sterl., wovon zwei Drittel zinstragend waren. Mit Ausnahme von 5 durch englische Gesellschaften gegründeten B. haben sie sämtlich ihren Hauptsitz in den Hauptstädten der Kolonien und zahlreiche Zweigbanken an allen wichtigern Orten.