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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Bar; Bär

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Bar - Bär.

ses Siegs war mehr eine moralische als eine strategische, denn Schwarzenberg, welcher bis Langres hatte zurückgehen wollen, blieb wenigstens an der Aube stehen. -

3) B. sur Seine (spr. ssür ssähn), Arrondissementshauptstadt im Departement Aube, am linken Ufer der Seine, über welche eine sehr alte Brücke führt, und an der Ostbahn zwischen Rebenhügeln gelegen, hat eine schöne Kirche mit Glasmalereien, (1881) 2786 Einw., Branntweinbrennerei, Färberei und Papierfabrikation.

Bar (früher Row), Kreisstadt im russ. Gouvernement Podolien, in der Ukraine, am Row, mit fünf Kirchen, (1879) 7789 Einw. und einigen Fabriken. - Von den Tataren 1452 verheert, ward die Stadt vom König Siegmund I. von Polen im 16. Jahrh. wieder aufgebaut und zu Ehren seiner Gemahlin Bona Sforza (gest. 1558), die zu Bari in Unteritalien geboren war, B. genannt. Später trat Polen die Stadt den Türken ab, aber 1674 unterwarf sie sich mit dem größten Teil der Ukraine dem russischen Zar Alexei Michailowitsch und stand in der Folge bald unter türkischer, bald unter polnischer Hoheit. Berühmt ist B. durch die Barer Konföderation vom 29. Febr. 1768, welche hier ein Teil des polnischen Adels einging, um dem russischen Einfluß am Hof des Königs Stanislaus August entgegenzuarbeiten und dem Katholizismus das Übergewicht in Polen zu sichern, welche aber 1772 gänzlich unterdrückt wurde. Bei der dritten Teilung Polens (1793) fiel B. an Rußland.

Bar, Karl Ludwig von, Rechtsgelehrter, geb. 24. Juli 1836 zu Hannover, studierte in Göttingen und Berlin, wurde, nachdem er zunächst im hannöverschen Justizdienst und seit 1863 auch als Privatdozent in Göttingen thätig gewesen, 1866 zum außerordentlichen Professor an der dortigen Universität ernannt, noch in demselben Jahr als ordentlicher Professor des Straf- und Prozeßrechts nach Rostock und 1868 in gleicher Eigenschaft nach Breslau berufen. 1878 folgte er einem Ruf nach Göttingen. Er schrieb: "Das internationale Privat- und Strafrecht" (Hannov. 1862); "Recht und Beweis im Geschwornengericht" (das. 1865); "Das Beweisurteil des germanischen Prozesses" (das. 1866); "Recht und Beweis im Zivilprozeß" (Leipz. 1867); "Die Grundlagen des Strafrechts" (das. 1869); "Das hannoversche Hypothekenrecht" (das. 1871); "Handbuch des deutschen Strafrechts" (Berl. 1882, Bd. 1). Auch bearbeitete er die systematische Darstellung des internationalen Privatrechts und des Zivilprozesses für die vierte Auflage von Holtzendorffs "Rechtsencyklopädie" (Leipz. 1882).

Bär (franz. Batardeau), steinerner Damm, der quer über ein Gewässer geführt ist, um den Abfluß des Wassers zu verhindern, um es, besonders in Festungsgräben, immer im rechten Niveau (wenigstens 1,6 m tief) zu erhalten, oder um dem Wasser eines vorüberfließenden Flusses den Eintritt zu verwehren. Bisweilen dient der B. auch zur Verbindung mit dem bedeckten Weg oder mit einem Außenwerk, und es befindet sich dann in demselben ein gewölbter, wasserdichter und mit Schießscharten versehener Gang. Man findet auch doppelte Gänge, von denen der untere ganz unter dem Wasser liegt und der Schießscharten entbehrt. Auch s. v. w. Rammbär, s. Ramme.

Bär (Ursus L.), Säugetiergattung aus der Ordnung der Raubtiere und der Familie der Bären (Ursida), gedrungen oder selbst plump gebaute Tiere mit kurzen Beinen und kurzem Schwanz, stumpfen, nicht einziehbaren, daher oft sehr abgenutzten Krallen, nackten oder behaarten Fußsohlen, welche beim Gehen den Boden ihrer ganzen Länge nach berühren, kurzem, dickem Hals, länglichrundem, mäßig gestrecktem Kopf, kurzen Ohren, zugespitzter, aber gewöhnlich gerade abgeschnittener Schnauze und eigentümlichem starken Gebiß. Die Gattung umfaßt die größten Raubtiere, welche aber nicht reine Fleischfresser sind, sondern auch, in der Jugend fast ausschließlich, vegetabilische Kost (Früchte, Samen, Wurzeln, Gräser, Baumknospen etc.) genießen. Sie nehmen mit allem vorlieb, sind aber auch wahre Leckermäuler und richten auf den Feldern und unter den Haustieren bedeutende Verwüstungen an. Dem Menschen werden sie nur gefährlich, wenn er ihren Zorn erregt. Sie bewegen sich mit großer Ausdauer, klettern gut, und nur die größern Arten sind weniger schnell und geschickt; manche schwimmen und tauchen vortrefflich. Ihre Kraft ist enorm, und sie üben sie beim Angriff, indem sie den Feind durch Umarmung erdrücken. Unter den Sinnen sind Geruch und Gehör am meisten ausgebildet, weniger das Gesicht; viele zeigen hohe geistige Fähigkeiten, doch erreichen sie ihre Absichten mehr durch kräftiges Wagen als durch List und Schlauheit. Man kann sie zähmen und abrichten, aber im Alter bricht ihre Wildheit immer wieder durch, und niemals kommen sie in ihren Leistungen dem Hund gleich. Die Bären bewohnen kalte und gemäßigte Länder, in wärmern nur die Gebirge und verschlafen den größten Teil des Winters, doch nicht, ohne von Zeit zu Zeit aufzuwachen und nach Nahrung umherzugehen. Bevor die Feuerwaffen erfunden wurden, waren sie in waldigen und felsigen Gegenden ganz Europas, Asiens und Amerikas (vorzüglich Nordamerikas) sehr häufig; in Afrika scheinen nie Bären einheimisch gewesen zu sein, mit Ausnahme der nördlich von der Sahara liegenden Strecke, welche noch jetzt Bären beherbergen soll.

Der gemeine braune B. (europäischer oder Zottelbär, Landbär, Meister Petz, U. arctos L.), 2 m lang, mit 8 cm langem Stumpfschwänzchen, 1-1,25 m hoch und 150-250 kg schwer, mit nackten Sohlen, runden, behaarten Ohren, zwischen den Augen gewölbtem Kopf und zottigem Pelz, ist braun, gelb- oder rotbraun bis silbergrau, schwärzlich oder weißscheckig, in der Jugend mit schmalem weißen Halsband. Übrigens variieren Schädel, Krallen, Färbung und Größe ungemein, und man hat deshalb mehrere Varietäten unterschieden (die langbeinigen, gestreckten, langschnauzigen Aasbären mit schlichtem, ins Fahle oder Graue spielendem Pelz, die kurzbeinigen, gedrungener gebauten, kurzschnauzigen Ameisenbären etc.). Der B. kann 40-50 Jahre alt werden. Er frißt allerlei Pflanzenstoffe, Getreide, Obst, Samen, Waldbeeren, Schwämme und besonders gern Honig, um dessentwillen er auf Bäume klettert oder auch die Bienenstöcke umwirft, ohne die Stiche der Bienen zu beachten. Er sucht auch die Ameisenhaufen auf und frißt Insekten, Schnecken etc. Fehlt ihm diese Kost, so wird er zum Raubtier und stellt dem Wild, Schafen, Ochsen und Pferden nach. Er greift den Menschen nicht leicht an, wenn er nicht gereizt wird; äußerst gefährlich ist aber die Bärin, wenn ihren Jungen Gefahr droht. Auch der B. ist im Zustand der Gereiztheit unversöhnlich, wankt und flieht nicht, stürzt auf seinen Angreifer los und sucht ihn mit seinen Vordertatzen zu erdrücken, seltener mit den Zähnen zu packen. Den größern Tieren springt er auf den Rücken, nachdem er sie müde gehetzt hat. Unter Umständen frißt er auch Aas. Sein Gang ist langsam und schleppend; doch läuft und schwimmt er schnell und geschickt, geht auch gut auf den Hinterbeinen und klettert leicht auf Bäume,