Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Baranken; Baranow; Barante; Baranya; Baratarĭa; Baratariabai; Barăthron; Baratterie; Baratteur; Barattieren

355

Baranken - Barattieren.

Baranken (poln.), feine russ. Lammfelle (s. d.); auch die Pelzverbrämung der Husarendolmans.

Baranow, Insel, s. Sitka.

Baranow, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Posen, Kreis Schildberg, am Nieszob, mit katholischer Pfarrkirche und (1880) 920 Einw.

Barante (spr. -rangt), Aimable Guillaume Prosper Brugière, Baron de, franz. Geschichtschreiber und Staatsmann, geb. 10. Juni 1783 zu Riom in der Auvergne, wurde 1807 Unterpräfekt zu Bressuire, 1809 Präfekt im Departement Vendée und später in Niederloire. Von Ludwig XVIII. 1815 zum Staatsrat und zum Generalsekretär im Ministerium des Innern ernannt, wurde er Mitglied der Deputiertenkammer, wo er sich zu den gemäßigten Liberalen hielt. Als 1816 das Alter der Wählbarkeit erhöht wurde, verlor er seinen Sitz in der Kammer, trat in den Staatsrat zurück und ward in die Generaldirektion des indirekten Steuerwesens berufen. Durch den Sieg der Reaktion von den Geschäften entfernt, wurde er 1819 zum Pair ernannt und schloß sich mit Talleyrand, Broglie u. a. der gemäßigten Opposition an. 1828 ward er Mitglied der Akademie, 1830 unter der Julimonarchie Gesandter in Turin und später in St. Petersburg, von wo er 1840 zurückkehrte. Die Februarrevolution entfernte ihn für immer aus dem öffentlichen Leben. Er starb 23. Nov. 1866 auf seinem Schloß Barante bei Thiers (Puy de Dôme). Schriftstellerischen Ruf erwarb ihm 1809 sein Erstlingswerk: "Tableau de la littérature française au XVIII. siècle" (8. Aufl., Par. 1857; deutsch, Jena 1810). Barantes politisches Glaubensbekenntnis enthält die Schrift "Des communes et de l'aristocratie" (3. Aufl. 1829). Sein Hauptwerk ist die "Histoire des ducs de Bourgogne de la maison de Valois, 1364-1477" (1824; 8. Aufl. 1858, 8 Bde.). Seine "Histoire de la Convention nationale" (1851-1853, 6 Bde.) und "Histoire du Directoire de la République française" (1855, 3 Bde.) dienen außer ihrem historischen auch einem polemischen Zweck. Sonst sind noch zu erwähnen: "Mélanges historiques et littéraires" (1835, 3 Bde.); "Lettres et instructions de Louis XVIII au comte de Saint-Priest" (1845); "Questions constitutionnelles" (1849; deutsch, Frankf. a. O. 1849); "Études historiques et biographiques" (1857, 2 Bde.); "Études littéraires et historiques" (1858, 2 Bde.); "Histoire de Jeanne d'Arc" (1859, 4. Aufl. 1880); "Le Parlement et la Fronde. La vie de Mathieu Molé" (1859); "La vie politique de M. Royer-Collard" (2. Aufl. 1863, 2 Bde.); "De la décentralisation en 1839 et en 1833" (1866).

Baranya (spr. báranja), ungar. Komitat am rechten Donauufer, südlich von der Drau, westlich vom Komitat Somogy, nördlich von Tolna, östlich von der Donau begrenzt, umfaßt 5133 qkm (93,2 QM.), ist im N. gebirgig, im S. und SO. jedoch eben und hier teilweise, ebenso wie die große Donauinsel Margitta, sumpfig. Es hat, diese Sumpfgegend ausgenommen, ein gesundes Klima, zählt (1881) 293,414 Einw. (Ungarn, Deutsche und Kroaten), ist fruchtbar und reich an guten Weinen, von denen der Villányer berühmt ist; außerdem liefert es Holz, Weizen, Obst, Tabak etc. Die Schaf- und Schweinezucht ist bedeutend. Hauptstadt des Komitats, das von der Barcs-Mohácser, Budapest-Fünfkirchener, Donau-Drau- und Essek-Villányer Bahn durchschnitten wird, ist Fünfkirchen.

Baratarĭa (mittellat.), in Märchen vorkommender Name einer Insel, s. v. w. "Trugland"; Betrug.

Baratariabai, Meerbusen im südöstlichen Teil des nordamerikan. Staats Louisiana, an der Nordseite des Golfs von Mexiko, etwa 24 km lang und 1,3 km breit. Die B. mit ihren Lagunen war 1810-14 der Schlupfwinkel des berüchtigten Freibeuters Lafitte.

Barăthron, eine 10-12 m tiefe Felsschlucht der Pnyx-Hügelkette bei Athen, vor dem Melitischen Thor, in welche zum Tod verurteilte Verbrecher hinabgestürzt wurden. Dies widerfuhr unter andern auf des Miltiades und Themistokles Antrag den zwei Herolden und dem sie begleitenden Dolmetsch, welche König Dareios nach Athen schickte, um die Zeichen der Unterwerfung zu fordern.

Baratterie (ital. Baratteria), in der Seemannssprache jede gesetzwidrige Handlung des Kapitäns und der Schiffsmannschaft zum Schaden für den Schiffs- oder Frachteigentümer. Der Begriff ist für die Seeversicherung von Wichtigkeit. In Frankreich haftet der Versicherer in der Regel nicht für B. Nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (Art. 824) haftet dagegen der Versicherer für die Gefahr der Unredlichkeit oder des Verschuldens der Schiffsbesatzung, sofern daraus für den versicherten Gegenstand ein Schade entsteht, ebenso nach dem belgischen Handelsgesetzbuch (Art. 184). In England versteht man unter B. nur Betrug, nicht Unachtsamkeit, und für jenen wird gehaftet. In Dänemark und Holland ist der Versicherte gegen alle Versehen des Schiffers, der Mannschaft und der Verlader durch den Versicherer gedeckt. Die Vergehen, welche als B. am meisten vorkommen, sind: Versuche eines Kapitäns, die Zollanstalten zu hintergehen; unnötige Abweichung von dem bezeichneten Weg zum Schaden des Schiffs- oder Frachteigentümers; das in eignen Angelegenheiten vom Kapitän vorgenommene Ankerwerfen und Anslandgehen; das Kreuzen gegen den eingegangenen Vertrag, wodurch das Schiff in Gefahr kommen kann, genommen zu werden; vorsätzliches Durchbrechen einer Blockadelinie; unnützer Widerstand gegen ein Kriegsschiff, welches ordnungsmäßig die Schiffspapiere zu untersuchen verlangt. In allen diesen Fällen ist der Schiffer zum Schadenersatz verpflichtet. Die Frage, ob die B. im einzelnen Fall kriminell strafbar sei oder nicht, entscheidet sich nach den allgemeinen Strafnormen. Doch ist zu bemerken, daß das deutsche Reichsstrafgesetzbuch mehrere Vergehen, welche vorzugsweise unter den Begriff der B. fallen können, besonders hervorgehoben und mit strenger Strafe bedroht hat, namentlich: die Übertretung der zur Verhütung des Zusammenstoßes der Schiffe auf der See erlassenen Verordnungen (§ 144), das Mitnehmen von Gegenständen an Bord, welche das Schiff oder die Ladung gefährden (§ 297), und die Herbeiführung der Strandung oder des Sinkens eines Schiffs (§ 323, 326). Letzteres Verbrechen wird, wenn es vorsätzlich begangen und dadurch das Leben eines andern gefährdet ward, mit Zuchthaus nicht unter 5 Jahren und, wenn der Tod eines Menschen verursacht wurde, mit Zuchthaus nicht unter 10 Jahren bestraft. Vgl. Courcy, Questions de droit maritime, Bd. 2 (Par. 1879); Lewis, Deutsches Seerecht, Bd. 2 (2. Aufl., Leipz. 1884).

Baratteur (spr. -tör), Betrüger, Warenfälscher.

Barattieren (ital. barattare), trokieren (v. franz. troquer), umtauschen, Ware gegen Ware geben (Naturaltausch). Der Baratthandel (Tauschhandel) wird heute meist mit solchen Artikeln getrieben, die in einer Handlung oder an einem Platz nicht gesucht werden, während sie anderwärts leicht abzusetzen sind. Die gegenseitige Berechnung der Tauschwaren ist die Barattrechnung (Stichrechnung); sie wird dadurch oft verwickelt, daß jeder der beiden Barattieren-^[folgende Seite]