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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Basel

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Basel (Geschichte).

Eidgenossenschaft nahm B. hervorragenden Anteil durch seinen den Ideen der Revolution ergebenen Oberstzunftmeister Ochs, der sich Ende 1797 eine Mission nach Paris geben ließ und dort im Verein mit Laharpe dem Direktorium den Plan zur Revolutionierung der Schweiz entwerfen half. Schon im Dezember 1797 erhob sich das Baseler Landvolk und zerstörte die Burgen der städtischen Landvögte, worauf die Räte ihre Gewalt in die Hände einer von Stadt und Land frei gewählten Nationalversammlung niederlegten, welcher jedoch die Proklamierung der von Ochs entworfenen helvetischen Einheitsverfassung im April 1798 ein Ende bereitete.

Durch die Mediationsakte erhielt der Kanton B. seine Selbständigkeit zurück und eine repräsentativ-demokratische Verfassung, die jedoch nach dem Einrücken der Verbündeten 4. März 1814 durch eine andre ersetzt wurde, nach welcher der Große Rat sich zu zwei Dritteln selbst ergänzte und die Stadt in demselben 90, die Landschaft dagegen nur 64 Vertreter zählte. Nach der Julirevolution gab der Große Rat dem Verlangen einer Versammlung von Landbürgern zu Bubendorf (18. Okt. 1830) nach Revision der Verfassung Gehör, betraute damit eine Kommission aus seiner Mitte und stellte als Grundlage derselben fest, daß die Stadt 75 und die Landschaft 79 Vertreter bekommen sollte. Diese aber verlangte freie Wahl eines Verfassungsrats nach der Kopfzahl und stellte, da der Große Rat nicht nachgab, eine provisorische Regierung in Liestal auf (6. Jan. 1831). Ein Angriff auf die Stadt wurde jedoch von der Bürgermiliz zurückgeschlagen und hierauf Liestal besetzt, die provisorische Regierung aufgelöst und die Annahme der neuen Verfassung durchgesetzt (28. Febr. 1831). Die Verweigerung der Amnestie für die geflohenen Führer des Aufstandes fachte den Bürgerkrieg von neuem an; die provisorische Regierung erhob sich wieder, und ein Versuch der Stadt, Liestal von neuem zu besetzen, endete mit einem blutigen Rückzug ihrer Truppen (21. Aug.). Jetzt ließ die eidgenössische Tagsatzung Truppen einrücken, aber all ihre Vermittelungsversuche scheiterten an der Hartnäckigkeit, womit die Landschaft auf dem Verlangen nach proportionaler Vertretung und die Stadt auf ihrer Weigerung, demselben zu entsprechen, beharrten. Zuletzt entzog die letztere 42 widerspenstigen Gemeinden die Verwaltung, worauf sich diese als selbständiger Kanton B.-Landschaft konstituierten (15. März 1832) und sich eine Verfassung gaben (4. Mai). Nach erneuten fruchtlosen Vermittelungsversuchen entschloß sich die Tagsatzung mit zwölf Stimmen 14. Sept. zur förmlichen Anerkennung der Trennung trotz des Protestes Neuenburgs und der Urkantone, mit welchen B. 14. Nov. zu Sarnen ein Sonderbündnis schloß. Am 3. Aug. 1833 fiel es noch einmal mit den Waffen über die Landschaft her, wurde aber bei Pratteln mit einem Verlust von 64 Toten zurückgewiesen. Jetzt ließ die Tagsatzung Stadt und Landschaft mit 10,000 Mann besetzen und beschloß 26. Aug. Totaltrennung der beiden Teile, so daß der Stadt bloß drei Dörfer verblieben; zugleich wurde ihr aufgegeben, für sich und die drei Gemeinden eine neue Verfassung zu entwerfen, welche 3. Okt. 1833 zu stande kam. Zur Teilung des Staatsvermögens wurde ein Schiedsgericht in Aarau bestellt, welches 13. April 1835 der Landschaft 64 Proz. vom unmittelbaren und mittelbaren Staatsgut sowie 60 Proz. vom Kirchen- und Schulgut zusprach.

In dem neuen Staat Baselland gab es anfangs manche Schwankungen und Konflikte; schon 1838 wurde die Verfassung revidiert, wodurch die Dauer der Ämter verkürzt und die Berufskreise der Behörden schärfer abgegrenzt wurden. Ein langer Streit mit Frankreich (1835-36) entstand durch die Beeinträchtigung zweier französischer Juden, welchen der Regierungsrat gestattet hatte, Grundbesitz zu erwerben, worauf der Landrat dem Gesetz gemäß jene Erlaubnis aufhob. Statt an die Gerichte, wandten sich dieselben an die französische Regierung, welche nach heftigem Notenwechsel Grenzsperre gegen Baselland anordnete, bis es sich zu 25,000 Fr. Entschädigung an die Betroffenen verstand. Baselstadt zeigte seinen Gemeingeist, indem es trotz der geschmälerten Mittel seine Hochschule aufrecht erhielt und in zeitgemäßer Weise reorganisierte. Die herrschende Geldaristokratie trug durch eine freiwillig eingeführte Progressivsteuer den Hauptteil an den öffentlichen Lasten; aber ihre Regierung hatte noch so sehr den Charakter einer kleinlichen Bevormundung, daß 1845 ein Zeitungsredakteur verhaftet wurde, der es gerügt hatte, daß die Artillerie noch nicht das "Käppi", wie die übrigen Truppen, erhalten habe. Als hierauf das Artilleriekorps den Verhafteten gewaltsam befreite, mußte die Regierung Amnestie zusichern. In eidgenössischen Dingen hielt sich B. lange mit bitterm Groll von allen Bestrebungen der liberalen Kantone fern. Die Ansprüche der liberalen Partei der Stadt wurden durch eine Verfassungsrevision vom 5. April 1847, welche den Zensus und die Lebenslänglichkeit der Richterämter aufhob, befriedigt; dagegen weigerte sich B., für die Ausweisung der Jesuiten und Auflösung des Sonderbundes zu stimmen, stellte jedoch seine Truppen zur eidgenössischen Exekutionsarmee. Damit trat in seinem Verhältnis zur Eidgenossenschaft ein Wendepunkt ein; fast einhellig nahmen Rat und Bürgerschaft die neue Bundesverfassung von 1848 an, und seitdem ist Baselstadt unter den bundesfreundlichen Kantonen unentwegt in erster Reihe geblieben. In Baselland begann 1862 unter der Führung des Landmanns Rolle eine Bewegung in der Schweiz, welche durch Einführung des Referendums und der Initiative, Wahl der Regierung durch das Volk etc. die repräsentative Demokratie möglichst der reinen Volksherrschaft anzunähern suchte; eine in diesem Sinn ausgearbeitete Verfassung wurde 6. März 1863 vom Volk angenommen. Nicht selten hat Baselland seitdem die dringendsten Vorschläge für Verbesserungen in Schule, Forstwirtschaft etc. abgelehnt, sobald sie mit erhöhten Ausgaben verbunden waren. Durch ein am 10. Mai 1875 angenommenes neues Grundgesetz hat Baselstadt ebenfalls das fakultative Referendum und die Initiative eingeführt sowie das Zunftwahlsystem abgeschafft und die Mitgliederzahl des in "Regierungsrat" umgetauften Kleinen Rats reduziert. 1878 wurde bei den Wahlen in den Großen Rat die bisherige radikale Mehrheit durch eine konservative ersetzt, welche auch die Regierung in analogem Sinn bestellte; dennoch erließ der Große Rat im Juni 1880 ein neues Schulgesetz, welches den unentgeltlichen obligatorischen Volksunterricht auf acht Jahre ausdehnte. Bei den Neuwahlen im Mai 1881 haben indes die vereinigten Liberalen wieder völlig die Oberhand gewonnen. Vgl. Ochs, Geschichte der Stadt und Landschaft B. (Berl. 1786-1822, 8 Bde.); Frey, Die Quellen des Baseler Stadtrechts (Basel 1830); Heusler, Verfassungsgeschichte der Stadt B. im Mittelalter (das. 1860); Frei, Die Staatsumwälzung des Kantons B. im Jahr 1798 (das. 1876); "Baseler Chroniken", hrsg. von Vischer und Stern (Leipz. 1872-80, 2. Bde.); Boos, Ge-^[folgende Seite]